Das ist die Geschichte von einem Zwillingspaar aus Biesenthal in Brandenburg. Den beiden Jungen wurde das Leben von der eigenen Mutter genommen. Ein Junge wurde direkt nach der Geburt am 24. März 2009 erstickt. Sein Bruder wurde noch im Bauch durch äußere Gewalteinwirkung getötet.
Die Mutter der Zwillinge, eine Lehramtsstudentin, war in den Semesterferien bei ihren Eltern in Brandenburg zu Besuch.
Am Tag der Geburt klagte die Mutter über Bauchschmerzen und ihr Vater wollte sie zum Arzt bringen. Das wurde von ihr allerdings vehement abgelehnt. Es durfte niemand von ihrer Schwangerschaft erfahren. Sie selbst wusste erst ab dem fünften Monat von der Schwangerschaft, war deswegen jedoch nie beim Arzt, um Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen. Somit wusste sie auch nichts von ihren Zwillingen, die in ihr heranwuchsen. Die junge Frau versuchte ihre Schwangerschaft zu verdrängen. Ihr Ansehen als brave Vorzeigetochter sollte nicht geschädigt werden. Sie wollte auf keinen Fall ihren Vater enttäuschen.
In der Nacht vom 24. März 2009 wurde sie von starken Schmerzen aus dem Schlaf gerissen. Die Schmerzen, die sie im Bauch- und Vaginalbereich verspürte, waren von enormer Kraft. Sie kämpfte mit sich, damit sie nicht schrie und dadurch ihre Eltern wecken würde. Im Bad angelangt, setzte sie sich auf die Toilette. Ein Schwall warmes Wasser lief aus ihr und sie hatte den Drang zu pressen. Sie gebar ihren ersten Sohn. Die 21-Jährige war von der Geburt völlig überrumpelt und geschockt. Sie geriet in Panik. Keiner sollte die Schreie ihres Sohnes hören. Sie nahm ihn an sich und drückte seinen kleinen Kopf mit aller Kraft gegen ihre Brust. Während dieser Tat verfiel sie in eine Starre. Die Mutter wusste sehr wohl, dass ihr Sohn dies nicht überleben würde.
Als sie wieder zu sich kam, war ihr Sohn bereits regungslos und hatte keinerlei Anzeichen von Leben. Er war qualvoll erstickt und sein kleiner Schädel war durch den starken Druck völlig zerdrückt. Sie wickelte den leblosen Körper in ein großes Handtuch und versteckte ihn in ihrem Zimmer unter der Schlafcouch.
Es überkam sie wieder ein immer stärker werdender Schmerz, sie fühlte, dass sich noch ein Kind in ihr bewegte. Der zweite Junge lag jedoch in Querlage, was der Mutter noch größeren Schmerz zufügte. Sie versuchte den Jungen am Arm ruckartig aus sich herauszuziehen. Dies gelang ihr jedoch nicht. Ihr ungeborenes Kind verkeilte sich dadurch fest in ihrem Becken. Also schlug sie mit ihren Fäusten oder einem Gegenstand mit voller Kraft auf ihren Bauch ein. Sie wollte ihr noch ungeborenes Kind aus sich heraus schlagen. Dabei schrie sie vor Schmerzen.
Durch die Schreie wurde ihr Vater geweckt. Er fand seine Tochter blutüberströmt und rief panisch den Rettungsdienst. Als dieser eintraf war die Mutter der Zwillinge bereits bewusstlos. Ihr Zustand war äußerst kritisch; sie schwebte in Lebensgefahr.
Im Krankenhaus wurde sofort ein Notkaiserschnitt durchgeführt mit dem traurigen Ergebnis, dass das Kind tot war. Die Mutter hatte mit soviel Gewalt von außen auf den Jungen eingewirkt, dass sein Schädel völlig zertrümmert war. Die Ärzte entdeckten während der Operation die zweite Nabelschnur. Daraufhin alarmierten sie die Polizei, welche umgehend die Wohnung der Eltern und das Zimmer der Mutter durchsuchten. Dabei fanden sie den kleinen toten Jungen.
Das gesamte Umfeld der Mutter stand unter Schock. Niemand in der Familie und keiner im Freundeskreis wusste oder ahnte etwas von einer Schwangerschaft. Auch der Vater der Zwillinge, mit dem sie nur eine Liebschaft hatte, war völlig ahnungslos.
Über die Beerdigung der zwei Jungen liegen uns leider keine Informationen vor.
Gerichtsurteil
Als der Zustand der Mutter wieder stabil war, kam der Haftrichter zu ihr ans Krankenbett, um den Haftbefehl zu verkünden. Sie kam noch am gleichen Tag in Untersuchungshaft und wurde in ein Haftkrankenhaus überführt.
Am 3. November 2009 begann am Landgericht Frankfurt das Gerichtsverfahren.
Die Angeklagte legte am ersten Verhandlungstag ein ausführliches und schockierendes Geständnis ab. Sie berichtete von ihrer grauenhaften Tat und brach während der Verhandlung in Tränen aus. Als Motiv für die Tat gab sie an, dass die Kinder nicht in ihren künftigen Lebensplan gepasst hätten.
Ihre Familienangehörigen machten von dem Recht Gebrauch ihre Aussage verweigern zu dürfen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen zweifacher Kindstötung. Die Verteidigung hingegen forderte nur für die Tötung des ersten Kindes eine milde Strafe und einen Freispruch für die zweite Tötung. Als Begründung gab sie an, die Mutter hätte in dieser Ausnahmesituation eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit gehabt.
Weil zwischen den Verhandlungstagen teilweise eine große Zeitspanne lag, beantragte der Anwalt der Mutter eine Entlassung aus der Untersuchungshaft. Die Richter bewilligten diese gegen bestimmte Meldeauflagen.
Am 23. November 2009 wurde dann das endgültige Urteil gesprochen.
Die Mutter bekam im ersten Fall der Tötung eine Strafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Totschlag im minderschweren Fall. Im zweiten Fall der Tötung wurde sie freigesprochen wegen verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer Bewusstseinsstörung.
Die Strafe durfte die Mutter im offenem Vollzug in Berlin verbüßen. Zur Strafe wurde die achtmonatige Untersuchungshaft mit angerechnet. Die Richter wollten der jungen Frau nicht jede Zukunftschance verbauen. Die Richter werteten es zu Gunsten der Mutter, dass sie zu ihrer schrecklichen Tat stand und ehrliche Reue zeigte.
Die Staatsanwaltschaft prüfte eine Revision gegen das Urteil. Diese wurde jedoch abgelehnt. Somit war das Urteil rechtskräftig.