zwei Mädchen-1992 & 1994

Dies ist die traurige Geschichte von zwei Schwestern aus Altenburg, die in den Jahren 1992 und 1994 unmittelbar nach der Geburt von ihrer Mutter getötet worden sind. Anschliessend wurden sie vom Vater im Keller vergraben und einbetoniert.

Das Schicksal der beiden Mädchen wird erst viele Jahre nach der Tat am Silvestertag des Jahres 2005 bekannt, als der Vater einsam und von seiner Frau verlassen, den Entschluss fasste, bei der Polizei eine Selbstanzeige zu erstatten.

An diesem Tag schilderte er den Beamten, dass er in den 90er Jahren zwei Babyleichen im Keller seines Hauses vergraben und im Anschluss einbetoniert habe. Des weiteren gab er an, dass seine Ehefrau dies von ihm verlangt hätte, nachdem sie die Babys nach der Geburt getötet hatte. Wie die Babys zu Tode kamen, darüber schwieg der Mann allerdings. Er habe doch nur im Auftrag seiner Frau die Babys im Keller verschwinden lassen.

Das Paar hatte bereits zwei Töchter, die im Jahr 1983 und 1987 zur Welt kamen. Sie hatten über die Geschehnisse in den 90er Jahren offenbar keine Kenntnis. Die Mutter galt laut den Aussagen des Vaters als dringend tatverdächtig und sie als auch er wurden noch an diesem Silverstertag vorläufig festgenommen. Am Neujahrstag durchsuchte ein Team des Technischen Hilfswerks sodann den Keller des Hauses. Nach kurzer Zeit wurden sie fündig und stießen auf einen blauen Müllsack mit menschlichen Knochenteilen und Textilresten. Stunden später konnten die Ermittler den zweiten blauen Müllsack bergen, in dem sich ebenfalls menschliche Überreste und Textilreste befanden. Nach dem Fund bestätigte sich somit die Aussage des Mannes am Tag zuvor.

Die Mutter wurde daraufhin befragt und bestritt zunächst die Vorwürfe. Sie gab an, die Babys seien beide im 5. Schwangerschaftsmonat auf die Welt gekommen, grau und leblos seien sie gewesen.

Die Gerichtsmedizin stellte jedoch bei der Obduktion der beiden Mädchen eindeutig fest, das sie voll ausgebildet und entwickelt waren. Somit hatte die Frau offensichtlich gelogen und blieb in Haft. Ihr Mann wurde wieder freigelassen.

Gerichtsurteil:
Der Prozess wurde vor dem Landgericht in Gera verhandelt. Die Mutter der beiden Mädchen blieb bei ihrer Aussage, sie habe ihre neugeborenen Kinder nicht getötet. Ihr Mann wolle jetzt lediglich Rache nehmen, da sie sich von ihm trennen wollte. Er sei ein Tyrann mit einer Alkoholsucht und habe sie mit den Geburten und auch allem anderen allein gelassen. An den Tagen der Geburten sei sie in Ohnmacht gefallen und als sie wieder zu sich kam, waren beide Male die Säuglinge verschwunden, im Keller vergraben von ihrem Ehemann.

Das Gericht schenkte diesen Ausführungen keinen Glauben. Es war vielmehr davon überzeugt, dass die beiden Säuglinge nicht in die damalige Lebenssituation der Frau passten.

Um die Ehe des Paares habe es nicht gut gestanden, hieß es. Der Mann habe gegenüber seiner Frau auch vermehrt Gewalt angewandt, auch, als sie schwanger gewesen sei. Im Haushalt habe er sie vollends im Stich gelassen und sich nicht beteiligt. Durch die Unverträglichkeit der Pille und dadurch, dass ihr Mann keine Kondome verwenden wollte, stellten sich nach der Geburt ihrer beiden Töchter weitere Schwangerschaften ein. Es kam zu zwei Fehlgeburten und einer Abtreibung, bis sie erneut schwanger wurde. Doch diesmal verdrängte sie diese Schwangerschaft. Ihre dritte Tochter brachte sie auf einer Toilette zur Welt und kam zu dem Entschluss, ihr Baby zu töten. Genau dies wiederholte sich, als ihre vierte Tochter geboren wurde.

Ob beide Mädchen nach der Geburt gelebt hatten, konnte nicht eindeutig festgestellt werden, ebensowenig wie sie zu Tode gekommen waren. Für das Gericht gab es allerdings keinen Zweifel daran, dass die Säuglinge erstickt wurden.

Das Urteil wurde am 28. September 2006 gesprochen. Die Mutter wurde zu neun Jahren Haft wegen zweifachen Totschlags verurteilt. Das war mehr als die von der Staatsanwaltschaft geforderten achteinhalb Jahre. Das letzte Wort richtete sie an ihren beiden Töchter, die während des Prozesses immer zu ihr gestanden hatten. Sie sagte ihnen, dass sie sie liebe und nie etwas getan habe, was gegen das Gesetz verstoßen habe.