Yasmina

Immer wieder sorgen misshandelte oder zu Tode geprügelte Kleinkinder für Schlagzeilen, die schockieren. Allein im Jahr 2013 kamen in Deutschland rund 120 Kinder unter sechs Jahren gewaltsam zu Tode, mehr als 1.700 Kinder wurden misshandelt. Oft sind die Täter überforderte und hilflose Eltern selbst aus schwierigen Verhältnissen stammend mit dem Wunsch, alles besser machen zu wollen, die mit der Belastung des ständig Gebrauchtwerdens und Schreien ihrer Kinder nicht umgehen können und dann die Fassung verlieren. So muss es auch den Eltern von Yasmina ergangen sein.

Dies ist die Geschichte von Yasmina geboren am 28. Juli 2013.

Sie kam in der 28. Schwangerschaftswoche als Frühchen zur Welt. Ihre Mutter erlitt sieben Fehlgeburten sowie eine Totgeburt, ehe das kleine Mädchen das Licht der Welt erblickte. Am 27. Mai 2013, wenige Wochen vor der Geburt, war die schwangere Frau mit ihrem Mann und zwei Kindern aus Tschetschenien geflohen und hatte in Schwanewede bei Bremen Asyl beantragt. Sie wünschte sich für ihr noch ungeborenes Kind eine bessere medizinische Versorgung sowie eine bessere Zukunft für ihre beiden Kinder, weshalb sie gemeinsam mit ihrem Mann beschloss, die Heimat zu verlassen.

Nach der Geburt musste Yasmina wegen angeborener Atemprobleme noch einige Wochen im Krankenhaus bleiben.  Als sie nach Hause durfte, bekam ihre Mutter Unterstützung durch eine Hebamme, bis sie auf sich allein gestellt war.

Am 26. Oktober 2013 schlug die Mutter nach einem vorangegangenen Streit mit ihrem Mann ihre vier Monate alte kleine Tochter zweimal mit dem Kopf gegen die Wand. Als sie aufhörte zu atmen, schüttelte sie das Kind. Ein Notarzt konnte das Kind noch reanimieren und in eine Klinik bringen, dort starb es jedoch am 28.10.2013  an den Folgen ihrer Verletzungen – zwei Schädelbrüchen und irreparable Hirnschäden. Die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn des Mädchens sei durch das starke Schütteln unterbrochen, das Hirn so erheblich geschädigt worden, sagte der Vorsitzende Richter später während der Urteilsverkündung. Vermutlich nicht der erste Übergriff. Wenige Wochen zuvor hatte sie ihrer Tochter mehrere Rippen gebrochen.

Gerichtsurteil:
Der Fall wurde vor das Landgericht Verden gebracht und dort verhandelt. Da es am ersten Prozesstag nicht zur Verlesung der Anklageschrift kam, musste dies auf den nächsten Prozesstag verschoben werden. Grund war die Beschwerde der Verteidigung, die die Übersetzung der Anklageschrift ins Tschetschenische bemängelte. Von einem weiteren Dolmetscher geprüft, lautete die Anklage dann auf Totschlag und Misshandlung Schutzbefohlener.

Die Mutter sagte aus, Yasminas Rippenbrüche wären von den zwei älteren Geschwistern beim Spielen versehentlich verursacht worden. An einem Tag habe die Mutter Yasmina auf die Couch gelegt. Der zweijährige Sohn sei ins Zimmer gekommen, über die Teppichkante gestolpert und auf den Säugling gestürzt, mit seinem Kopf an ihren gestoßen und habe ihr, als er sich mit den Händen auf ihren Brustkorb abgestützt habe, etliche Rippen gebrochen.

Die Schädelverletzung soll sie sich auch durch den Zusammenstoß zugezogen haben. Über den Unfalltag erzählte sie, sei sie dazugekommen, als ihre beiden älteren Kinder Yasmina an den Beinen hochhielten, schaukelten und fallen ließen. Sie habe dann ihre Tochter zum Schlafen ins Bett gelegt, bis sie bemerkte, dass Yasmina nicht mehr atmete. Daraufhin habe sie das Kind hochgenommen und geschüttelt.

Die Staatsanwaltschaft jedoch war der Überzeugung, dass der Tat ein Streit mit dem Mann vorausgegangen war und die Mutter aus Wut und Überforderung Yasmina zweimal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen habe, als diese zu schreien begonnen hatte. Sie musste sich dabei der Gefährlichkeit ihrer Handlung bewusst gewesen sein.

Dies stritt die Mutter vehement ab.

Insgesamt wurden acht Verhandlungstage für den Prozess anberaumt.

Schließlich wurde die Mutter von Yasmina zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Richter sah die Schuld der Mutter durch die nachgewiesenen Verletzungen als erwiesen an. Er wertete die Tat allerdings als eine Überreaktion einer überforderten Mutter, wonach sie nicht vorsätzlich gehandelt habe. Jedoch hätten ihr auch in dieser Verfassung die Ausmaße der Verletzungen ihrer Tochter bewusst sein müssen.

Demnach wurde die Mutter nicht wegen Totschlags sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Kritisch wurde eingestuft, dass die Mutter während des Prozesses sieben unterschiedliche Versionen dargelegt hatte, wie ihre Tochter zu Tode gekommen sei. Das habe nicht zur Bestärkung der Glaubwürdigkeit der Mutter  gewertet werden können.