Yagmur

Dies ist die Geschichte der kleinen Yağmur. Sie  wurde am 09. Oktober 2010 in Hamburg geboren. Ihr qualvolles Leben endete nach drei Jahren am 18. Dezember 2013 durch einen Leberriß.

Yağmurs Tod löste einen politischen Skandal aus. Sie war eines von mehreren Kindern in Hamburg, das unter dem Schutz des Jugendamtes stand und dennoch durch die Gewalt ihrer Mutter sterben musste.

Die Mutter wurde das zweite Mal ungeplant und unehelich schwanger mit Yağmur. Ihr erstes Kind wuchs schon bei den Großeltern auf.

Aufgrund der kriminellen Vorgeschichte und dem fehlenden Wohnsitz beider Eltern entschied sich Yağmur Mutter dazu, ihre kleine Tochter nach der Geburt in Pflege zu geben.

Als Yağmur schließlich am 9. Oktober 2010 geboren wurde, gab die Mutter ihre Tochter noch am gleichen Tag in eine Pflegefamilie, die im gehobenen Hamburger Stadtteil Eimsbüttel lebte, bis sie selbst in der Lage war, sich um das kleine Mädchen zu kümmern. Es gab daher ein Besuchsrecht, dass den Eltern ermöglichte, Yağmur erst stundenweise, dann tageweise zu sich nach Hause zu nehmen. Auch das Sorgerecht blieb bei den leiblichen Eltern.

Im Alter von neun Monaten stellte eine Kinderärztin Verletzungen an Bauch, Brust und Oberschenkeln fest.

Auch der 40-jährigen Pflegemutter fiel schon früh auf, dass Yağmur ab etwa dem 12. Lebensmonat regelmäßig nach den Besuchen blaue Flecken hatte. Die Mutter hatte aber stets eine Erklärung parat. Mal sei Yağmur gegen ein Metallbrett gestoßen, dann hatte ihr Halbbruder ihr ein Spielzeugauto ins Gesicht geworfen und ein anderes Mal sei sie im Schwimmbad ausgerutscht. Die Mutter war nie um eine Ausrede verlegen.

Yağmur wehrte sich schon früh mit Händen und Füßen gegen die Besuche bei ihren Eltern. Sie schrie herzzerreißend und war völlig hysterisch, als sie für ein paar Stunden abgeholt wurde. Selbst als die Pflegemutter zu Beginn bei den Besuchen anwesend war, wich das kleine Mädchen nicht von ihrer Seite und weigerte sich, von ihrem Schoß herunter zu gehen.

Die Pflegemutter schenkte den Aussagen der Mitarbeiter des Jugendamts Glauben. Diese beruhigten die Pflegemutter, indem sie ihr einredeten, dass die Abwehrhaltung normal sei, da sich das Kind als Teil der Pflegefamilie sah und sich dort der Großteil ihres Lebens abspielte.

Ungewöhnliche blaue Flecken ließ die Pflegemutter vom Kinderarzt untersuchen und meldete diese dem Jugendamt. Außer einer Verwarnung für die Eltern wurde jedoch nichts unternommen.

Im Herbst 2012 begann die Rückführung von Yağmur zu ihren leiblichen Eltern. Sie hatten eine gemeinsame Wohnung gefunden und geheiratet. Die Mutter wurde sogar wieder in ihrer Familie aufgenommen, die sie wegen der unehelichen Kinder verstoßen hatte. Diese Punkte erweckten für das Jugendamt den Anschein einer Stabilisierung der Familienverhältnisse. Statt nur wenige Stunden durfte Yağmur nun auch über ein ganzes Wochenende nach Hause. An Weihnachten 2012 verbrachte das kleine Mädchen dann erstmals mehrere Tage bei ihren Eltern. Ihr Zustand war danach jedoch so besorgniserregend, dass die Pflegemutter keine Minute zögerte und das Kind am 28.12. umgehend ins Krankenhaus brachte. Yağmur verweigerte die Nahrungsaufnahme und wirkte völlig apathisch. Ihr halber Kopf war blau und sie roch nach Erbrochenem. Es konnte zunächst keine Diagnose gestellt werden und nach einem Kontrolltermin am 6. Januar 2013 vermuteten Jugendamt und Ärzte psychosomatische Gründe hinter ihrem Verhalten. Um es Yağmur leichter zu machen, musste sich die Pflegemutter deshalb am 11. Januar im Krankenhaus von ihr verabschieden. Sie durfte das Kind ab diesem Tag nicht mehr sehen. So wollte man das Hin und Her zwischen den Familien stoppen und hoffte auf eine schnellere Genesung.

Ende Januar 2013 fand ein Kinderarzt dann doch endlich die Ursache für ihre schlechte Verfassung. Yağmur hatte eine lebensbedrohliche Hirnverletzung sowie eine entzündete und gerissene Bauchspeicheldrüse. Sie wurde noch am selben Tag notoperiert. Dem Kinderarzt war klar, dass derart massive Verletzungen nicht durch einen Unfall passiert sein konnten. Daher zog er eine Rechtsmedizinerin hinzu, die seinen Verdacht der Kindesmisshandlung bestätigte. Die Mutter hatte Yağmur mehrfach heftig in den Bauch geschlagen oder getreten, sodass die Bauchspeicheldrüse gegen die Wirbelsäule gedrückt wurde. Auch die schwere Hirnverletzung wurde durch massive Gewalt am Kind verursacht. Es ist davon auszugehen, dass Yağmur von ihrer Mutter entweder heftig geschüttelt oder mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen wurde.

Die Rechtsmedizinerin zog ihren Vorgesetzten hinzu, der die Untersuchungsergebnisse bestätigte. Er hielt Yağmur für hochgradig gefährdet und stellte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung.

Yağmurs Eltern bekamen daraufhin eine Vorladung. Der Vater machte seine Aussage bei der Polizei, doch die Mutter erschien nie, obwohl sie zwei Mal vorgeladen wurde.

Das Jugendamt bescheinigte, dass den Eltern das Sorgerecht entzogen werden sollte, da das Kindeswohl in Stressituationen gefährdet sei. Eine Richterin des Familiengerichts entschied daher, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen und Yağmur in einem Kinderschutzhaus unterzubringen. Die Richterin hatte zwar den Bericht des Rechtsmediziners gelesen, jedoch fragte sie nicht nach, von welchem Zeitraum Yağmurs schwere Verletzungen stammten. Anhand des Zeitraumes hätte leicht ermittelt werden können, wer das Kind betreut hatte.

So standen weiterhin drei Verdächtige im Raum: Die Eltern sowie die Pflegemutter.

Im Mai 2013 schrieb die Pflegemutter eine E-Mail an das Jugendamt, worin sie sich selbst beschuldigte, an den Verletzungen schuld zu sein. Sie hatte sich über Yağmur geärgert und am Kindersitz gerüttelt. Mit ihrer E-Mail wollte sie erreichen, dass Yağmur wieder zu ihren Eltern dürfe und nicht in ein Heim kommen würde.

Eine Mitarbeiterin informierte die Familienrichterin über den aktuellen Sachstand. In einem Telefonat berichtete sie über die Pflegemutter, die sich selbst beschuldigt hatte. Die E-Mail bekam sie jedoch nie zu sehen. Sie vertraute auf die telefonische Auskunft und hakte nicht nach. Sie prüfte nicht, ob die Schilderungen der Pflegemutter überhaupt zu den Verletzungen von Yağmur passen würden.

Die Familienrichterin wusste nichts von der Strafanzeige des Rechtsmediziners und dem daraus folgenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Der Bericht des Rechtsmediziners ging lediglich an Jugendamt und Staatsanwaltschaft.

Im Juli 2013 zog die Familie in den Hamburger Stadtteil Billstedt. Yağmur wurde nun nicht mehr vom Jugendamt Eimsbüttel betreut, sondern vom Jugendamt Hamburg Mitte. Bei der Übergabe gingen wichtige Informationen verloren. Hinzu kam, dass die neue zuständige Sachbearbeiterin erkrankte und eine unerfahrene Kollegin den Fall übernehmen musste. Aus Zeitmangel wurde Yağmurs Akte wenig gewissenhaft geführt und wichtige Informationen nicht weiterverfolgt.
Am 2. August 2013 wurde trotz laufendem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft vom Jugendamt entschieden, Yağmur wieder zu ihren Eltern zu geben. Da die Familienrichterin noch immer nichts von der Strafanzeige und dem laufenden Verfahren wusste, sprach sie den Eltern das Sorgerecht für Yağmur zu. Die einzige Bedingung, die das Jugendamt an die Eltern stellte, war ein Kita-Platz. Die zuständige Sachbearbeiterin informierte die Kita-Leitung über die Gewalt in der Familie und dass die Erzieherinnen deshalb ein besonderes Auge auf Yağmur haben sollten.
Yağmur kam häufig mit Verletzungen in die Einrichtung. Eine Meldung an das Jugendamt wurde allerdings nie gemacht. Der Mutter gelang es, sich als liebevolles Elternteil zu präsentieren und für jede Verletzung eine Ausrede parat zu haben. Im August verbrachte sie 17 Tage in der Kita. Dann meldete die Mutter sie dort ab mit der Begründung, dass sie mehr Zeit mit ihrem kleinen Mädchen verbringen wolle.

Erst am 20. September 2013 schlug die Kita Alarm, da kein ärztliches Attest vorlag, welches Yağmurs Fehlen entschuldigte. Daraufhin veranlasste das Jugendamt einen Kontrollbesuch Zuhause bei der Familie.

Das Jugendamt beauftragte zwei Mitarbeiterinnen vom Kinder- und Jugendnotdienst (KJND). Diese erhielten die fehlerhafte Information, dass Yağmur drei oder vier Tage nicht in der Kita erschien.
Die Mutter regte sich über den nächtlichen Besuch am Wochenende auf und verhielt sich wenig kooperativ. Eine der KJND-Mitarbeiterinnen fand Yağmur schlafend in ihrem Bett. Sie war zugedeckt und die Lichtverhältnisse schlecht. Kopf und Hände ragten hervor und waren unverletzt. Sie schlug die Decke jedoch nicht zurück und sah sich das Mädchen nicht genauer an. Die Mitarbeiterin weckte sie nur und fragte, ob es ihr gut ginge. Yağmur bejahte die Frage völlig verschlafen.

Der Vater wollte sich im Oktober 2013 scheiden lassen. Da er aber Angst hatte, Yağmur nicht alleine versorgen zu können, setzte er sein Vorhaben nicht in die Tat um. Stattdessen bat er seine Frau über WhatsApp, einen Therapeuten aufzusuchen, damit sie ihre Aggressionen lernen würde zu überwinden.

Ihre Antwort: „Sag dem aber nicht, dass ich mein Kind schlage.“
Quelle: welt, 25.11.2014

Sie hatte ihren Ehemann mehrmals betrogen, da sie sich von ihm vernachlässigt fühlte. Selbst in Anwesenheit ihres Mannes flirtete sie und machte keinen Hehl aus ihren zahlreichen Affären. Die Mutter gab Yağmur die Schuld für ihre gescheiterte Ehe und machte sie verantwortlich für all die Fehler, die in ihrem Leben passierten. Dass sie ihrem Vater ähnlich sah und zu ihm eine engere Bindung hatte, verstärkte den Zorn der Mutter. Der Hass und die Wut auf Yagmur wurden zunehmend größer.

In einer WhatsApp-Nachricht an ihren Mann drohte sie:
„Und wenn du dich so böse verhältst, lasse ich meine Wut an Yağmur aus“.

Der Vater entgegnete:
„Ich versuche, Yağmur zu schützen“.
Quelle: welt, 25.11.2014
Quelle, zeit, 20.11.2014

Den Nachrichtenverlauf fand man später nur auf dem Handy des Vaters. Die Mutter löschte den Verlauf im Polizeiwagen nach ihrer Festnahme.

Einige Wochen vor Yağmurs Tod redeten auch zunehmend Freunde und Familienmitglieder den Eltern ins Gewissen. Eine Bekannte der Familie, die selbst ein Kind hatte, ahnte bereits, dass die Misshandlungen einen tödlichen Ausgang nehmen könnten. Sie brüllte die Mutter an, sie solle sich um ihr Kind statt um andere Männer kümmern.

Den Vater warnte sie eindringlich:
„Wenn du jetzt nicht handelst, passiert Etwas. Dann hälst du dein Kind irgendwann tot in den Armen“.
Quelle: Hamburger Morgenpost, 06.10.2014

Der verzweifelte Vater suchte ebenfalls Rat bei einem Freund. Er erzählte ihm, dass er das Gefühl habe, dass seine Frau das Kind schlagen würde, hassen und anschreien. Der Freund bat ihn, eine Meldung beim Jugendamt zu machen, da Yağmur ansonsten sterben könnte.

Seinen Onkel bat der Vater ebenfalls um Hilfe. Er berichtete ihm von seiner Angst um sein Mädchen und dass er seine Tochter deshalb bei sich aufnehmen solle. Der Onkel lehnte dies allerdings ab und riet ihm, dringend das Jugendamt einzuschalten.

Die Freundinnen der Mutter hingegen verhielten sich teilnahmslos, obwohl manche von ihnen ebenfalls Kinder hatten. An Yağmurs drittem Geburtstag fiel ihnen auf, dass mehrere blaue Flecken mit Schminke überdeckt waren. Gesagt haben sie nichts. Außer Männer und Parties habe sie nichts interessiert, so ihre späteren Aussagen.

Yağmur hatte in diesem Leben keinen Platz. Doch statt die Mutter zur Rede zu stellen, feierten sie.

Erst im Oktober 2013 hakte die Staatsanwaltschaft bei der Rechtsmedizin nach, ob das von der Pflegemutter beschriebene Schütteln des Kindes zu den massiven Verletzungen geführt haben könnte. Der Rechtsmediziner verneinte dies und teilte der Staatsanwaltschaft in einem schriftlichen Bericht mit, dass es die Pflegemutter nicht gewesen sein konnte. Einige Wochen später wurde der Bericht auch dem Jugendamt weitergeleitet. Die Familienrichterin blieb jedoch weiterhin uninformiert und bekam den Bericht des Rechtsmediziners nie zu sehen.

Die unerfahrene Mitarbeiterin des Jugendamtes hatte die Akte nicht gelesen und reagierte daher nicht.

Die Staatsanwaltschaft stellte im November 2013 das Ermittlungsverfahren der Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung ein. Die Eltern wurden zu dem Fall nie vorgeladen und befragt, obwohl nur sie als Tatverdächtige übrig blieben. Die Staatsanwaltschaft wusste zwar, dass höchstwahrscheinlich eine Misshandlung vorlag und die Eltern nicht unschuldig daran waren, doch da keiner von beiden als Täter ermittelt werden konnte, musste das Verfahren eingestellt werden.

Erst am 26. November 2013 wurde die Jugendamtmitarbeiterin per richterlicher Anordnung um einen Sachstandsbericht gebeten über die familiäre Situation. Zu dem angeforderten Bericht kam es jedoch nie, da Yağmur am 18.12.2013 an ihren schweren Verletzungen starb.

Am 17. Dezember 2013 kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Eltern. Ihre Wut ließ die Mutter an Yağmur aus. Durch heftige Schläge und Tritte in den Bauch erlitt das kleine Mädchen einen Leberriss. Durch die hierbei entstandenen inneren Blutungen und die schweren Misshandlungen war Yağmurs Körper geschwächt und traumatisiert. Als die Mutter sie am nächsten Tag am Hals packte und gezielt auf den Kopf einschlug, versagte Yağmurs Organismus.

Yağmur starb am 18. Dezember in den frühen Morgenstunden. Doch die Mutter alarmierte nicht den Rettungsdienst, sondern überdeckte zunächst Yağmurs Hämatome mit Schminke und zog ihr einen Rollkragenpullover an. Im Anschluss schickte sie dem Vater eine WhatsApp-Nachricht. Yağmur sei nach einem Sturz auf den Kopf blau angelaufen. Sie selbst konnte den Notruf angeblich nicht absetzen, da sie in Panik geraten war und sich übergeben musste. Der Vater arbeitete zu diesem Zeitpunkt in einem Getränkehandel und rief um 5.12 Uhr von dort aus umgehend einen Rettungswagen. Danach eilte er zurück in die Wohnung, wo das kleine Mädchen auf dem Rücken im Wohnzimmer lag.

Bereits um 5.18 Uhr traf die Notärztin ein. Sie versuchte, Yağmur zu reanimieren, doch Atmung und Herzschlag fehlten schon längere Zeit. Die Mutter behauptete, dass Yağmur erst vor 15 Minuten ins Wohnzimmer gekommen und einfach umgefallen sei. Der Notärztin war jedoch sofort klar, dass diese Aussage nicht der Wahrheit entsprechen konnte. Yağmurs Körper sei bereits kalt gewesen und statt eines Schlafanzugs trug sie einen Rollkragenpullover.

Als man die Mutter auf die Hämatome auf dem ganzen Körper ansprach, beschuldigte sie die Pflegemutter. Allerdings hatte diese sich im Januar 2013 für immer von Yağmur verabschiedet und sie seitdem nicht mehr gesehen.

Den Polizisten und Rettungssanitätern erschien die Situation am Einsatzort ebenfalls seltsam. Während die Notärztin um das Leben des kleinen Mädchens kämpfte, erzählte die Mutter nebenbei mit neutraler Stimme von den letzten drei Jahren. Als man Yağmur schließlich um 6.17 Uhr für tot erklärte, rannte der Vater aus dem Wohnzimmer und brach im Flur weinend zusammen. Die Mutter hingegen verhielt sich weiterhin passiv und unberührt.

Die Helfer wunderten sich außerdem über das Verhalten als gemeinsames Elternpaar. Die beiden hatten sich nichts zu sagen, gingen sich aus dem Weg und verhielten sich wie Fremde.

Bei der Obduktion zählte man an Yağmurs Körper 83 Hämatome. Alle nicht älter als zwei Wochen. Gesicht, Bauch und Beine waren übersät mit Verletzungen. Bei manchen vernarbten Wunden gingen die Rechtsmediziner davon aus, dass diese durch das Ausdrücken von Zigaretten entstanden waren.

Die inneren Verletzungen von Yağmur schockierten sogar den leitenden Rechtsmediziner mit 40 Jahren Berufserfahrung:

„Die inneren Verletzungen konzentrierten sich auf den oberen Bauchbereich. Da wurde immer wieder auf dieselbe Stelle geschlagen. So etwas habe ich noch nie gesehen“.
Quelle: Hamburger Morgenpost, 07.07.2014

Herz, Leber, Lunge, Nieren und Bauchspeicheldrüse waren massiv verletzt. Außerdem war der linke Unterarm nach einem unbehandelten Bruch schief zusammengewachsen. Todesursache waren letztlich innere Blutungen, die durch einen Riss in der Leber entstanden. Aufgrund der Vielzahl an Verletzungen und der Anwendung besonders grober Gewalt sprach der Rechtsmediziner von einem „extrem schweren Fall“.

Die letzten drei Wochen waren für Yağmur die schlimmsten ihres Lebens.

„Dieses Kind hatte erhebliche Schmerzen und hat sehr gelitten“, bestätigte der Rechtsmediziner. Yağmur hatte „sicherlich immer wieder geweint, sich übergeben, sicher nicht normal gespielt“.
Quelle: Hamburger Morgenpost, 07.07.2014

Am 21. Dezember 2013 fand für die 3-jährige Yağmur ein Trauerumzug statt. Treffpunkt war das Mehrfamilienhaus, in dem das Mädchen starb. Der Hamburger Stadtteil Billstedt war entsetzt und fassungslos über ihren Tod. Viele Freunde, Bekannte, Nachbarn und Einwohner nahmen an dem Trauermarsch teil, um Abschied von der kleinen Yaya zu nehmen.

Beisetzung
Yağmur wurde auf dem Öjendorfer Friedhof in Hamburg beerdigt. Großeltern, Angehörige und Freunde erwiesen ihr nach einem kurzen Trauermarsch die letzte Ehre. In einem weißen Sarg, bedeckt mit rotem Samttuch, wurde Yağmur neben einer fünf Meter hohen Zypresse begraben. An ihrem Grab lagen rote Nelken, Kerzen, Engel aus Porzellan und ein brauner Teddybär.
Auch an ihrem ersten Todestag im Dezember 2014 wurden viele Blumen und Kerzen an ihrem Grab niedergelegt.

Gerichtsurteil
Da die Eltern unter dringendem Tatverdacht standen, ihr Kind misshandelt zu haben, wurden sie noch am gleichen Tag festgenommen und die Mordkommission nahm die Ermittlungen auf. Bereits am 19. Dezember wurde Haftbefehl gegen beide erlassen. Da Fluchtgefahr bestand, kamen die Eltern bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft.

Yağmurs Mutter behauptete lange, dass ihre Tochter durch einen Unfall starb. Erst als die Ergebnisse der Obduktion vorlagen und ihr bewusst wurde, dass sie mit ihrer Geschichte nicht lange durchkommen würde, änderte sie ihre Taktik. Zumal von Beginn an aufgefallen war, dass Yağmurs Verletzungen mit Make Up verdeckt worden waren.

Sie gab die Misshandlungen schließlich zu, erzählte allerdings, der Vater sei der Täter gewesen. In einer zweistündigen Vernehmung berichtete sie von ihrem äußerst cholerischen Mann, der das kleine Mädchen oft angeschrien habe. Yağmur sei von ihm geschlagen worden und ihr wurde verboten, mit dem Kind ins Krankenhaus zu gehen. Sie selbst wurde ebenfalls von ihm geschlagen und sogar vergewaltigt.

Dass sie während der Verhandlung zusammengebrochen war, perfektionierte ihr Schauspiel. Sie belastete glaubwürdig den Vater so schwer, dass ihm Totschlag vorgeworfen wurde. Gegen die Mutter wurde indessen Haftbefehl erlassen wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Der Vater bestritt die Tat und versicherte, dass er Yağmur nie misshandelt habe.
Doch aufgrund der schweren Vorwürfe seiner Frau galt er vier Monate lang als Hauptverdächtiger. Erst als sich die Frau zunehmend in Widersprüche verstrickte und Zeugen vernommen wurden, kamen die Ermittler der Wahrheit auf die Spur.

Im Mai 2014 wurde daher Mordanklage gegen die Mutter erhoben. Die Staatsanwaltschaft sah das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt. Mord aus Hass und Feindschaft gegen das eigene Kind. Sie behandelte Yağmur mit roher Gewalt und der Oberstaatsanwalt betonte:

„Der Angeklagten war klar, dass das Kind an derart massiven Misshandlungen sterben kann“.
Quelle. Hamburger Morgenpost, 11.06.2014

Dem Vater wurde nun Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen.

Am 11. Juni 2014 begann der Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Die Mutter wies noch immer jegliche Schuld von sich und der Vater wollte von den Misshandlungen nichts bemerkt haben. Beide machten Gebrauch von ihrem Recht zu Schweigen. Viele Verwandte verweigerten ebenfalls ihre Aussagen. Die Mutter hatte sich als Anwältin eine Bekannte der Familie ausgesucht, die auf Familienrecht spezialisiert war. Mit der Strafverteidigung wirkte sie überfordert. Der Anwalt des Vaters hingegen verfolgte die Strategie, dass sein Mandant zwar von den Misshandlungen wusste, ihm aber nicht bewusst war, dass Yağmur in Lebensgefahr schwebte.

Yağmurs Eltern saßen vor Gericht fast nebeneinander auf der Anklagebank. Doch sie würdigten sich keines Blickes.

Als der Staatsanwalt die Anklage vorlas, starrte der Vater unentwegt mit leerem Blick auf den Tisch vor ihm. Die Mutter schloss die Augen und kämpfte mit den Tränen, als die schlimmsten Verletzungen am Körper der Dreijährigen aufgezählt wurden.

Während des Verhandlungstages am 18. Juni 2014 wurde ein dreister Brief von der Mutter vorgetragen, den sie an den Oberstaatsanwalt geschickt hatte, nachdem er sie wegen Mordes angeklagt hatte. Sie bezeichnete dies als eine Unverschämtheit. Die Mutter sah sich weiterhin in der Opferrolle und beschuldigte ihren Mann. Er habe Yağmur zu Tode getreten, dass habe sie mit eigenen Augen gesehen.

„Mein Gewissen ist rein“ , schrieb sie.
Quelle: Hamburger Morgenpost, 18.06.2014

Auf dem Handy des Vaters hatte man Whats App Nachrichten gefunden, die die Mutter schwer belasteten. Sie behauptete jedoch, dass sie die Nachrichten nie geschrieben habe. Die Freunde ihres Mannes hatten angeblich ihr Handy geklaut und die Nachrichten in ihrem Namen verfasst, um so die Schuld auf sie zu lenken. Der Vater bezeichnete seine Frau in den Vernehmungen als „psychisch krank“.

Am 25. Juni 2014 wurden vor Gericht Fotos von Yağmur gezeigt, die sich auf den Handys der Eltern befanden. Auf einigen Bildern erkannte man blaue Flecken am Körper des Kindes. Der Vater konnte nicht hinsehen und wandte den Blick ab. Die Mutter musste beim Anblick der Fotos weinen.
Fünf Tage später war der nächste Verhandlungstag. Als ein Video von Yağmur gezeigt wurde, wie sie voller Freude in einem Wasserbecken plantschte, rastete der Vater aus. Er warf einen Gegenstand nach ihr und brüllte auf türkisch:

„Du hast sie umgebracht. Warum weinst du?“

Die Mutter schrie zurück:

„Du immer mit deinen Drohungen, jetzt zeigst du dein wahres Gesicht“.
Quelle: Die Welt, 01.07.2014

Die Verhandlung wurde sodann unterbrochen und die Eltern zurück in ihre Zellen gebracht. Als der Vater abgeführt wurde, rief er:

„Warte du nur ab“.
Quelle: Die Welt, 01.07.2014

Bei der Zeugenaussage der Pflegemutter am 12. Juli 2014 kam eine interessante Information zum Vorschein. Der Richter wollte von ihr wissen, ob Yağmurs Mutter in all der Zeit einmal ihre Schwester um Hilfe gebeten habe, da diese in einem Hamburger Jugendamt arbeitete. Die Pflegemutter hatte darüber jedoch keine Kenntnis. Während ihrer Aussage vor Gericht vermied sie den Blickkontakt mit den Eltern und kämpfte immer wieder mit den Tränen.

Ende August 2014 schilderte ein Polizist seinen Eindruck, der an Yağmurs Todestag vor Ort war:

„Sie zeigte keine Trauer, wirkte kühl und reagierte genervt, als wir ihre Aussage wörtlich protokollierten“.
Quelle: Hamburger Morgenpost, 22.08.2014

Am 11. September 2014 machte der Haftrichter seine Zeugenaussage. Er hatte die Eltern kurz nach Yağmurs Tod vernommen und konnte sich im Nachhinein nicht erklären, wie er auf die Aussagen der Mutter hereinfallen konnte. Sie hatte das Bild einer trauernden und verzweifelten Mutter glaubhaft vermittelt. Da ihre Schilderungen jedoch sehr durchdacht wirkten, veranlasste er einen Intelligenztest, bei dem sie ein unterdurchschnittliches Ergebnis von 88 erzielte. Erst sehr viel später geriet die Mutter in den Fokus der Ermittler. Der Haftrichter konnte diese Wendung des Falles kaum fassen:

„Dergleichen habe ich in meiner gesamten Laufbahn noch nicht erlebt“.
Quelle: Hamburger Morgenpost, 17.09.2017

Als der Vater am 14. November 2014 seinen Anwalt treffen sollte und die Mutter einen Termin bei ihrer Psychologin wahrnehmen musste, kreuzten sich ungewollt ihre Wege im Gefängnis. Normalerweise wird dies durch die Justizvollzugsbeamten verhindert. Der Vater bekam prompt einen Gewaltausbruch, als er seine Frau erblickte. Er schlug ihr auf die Nase und riss ihr Haare aus.

Mitte November 2014 wurde dem Gericht das psychiatrische Gutachten vorgelegt. Das Resultat nach vier Gesprächsterminen zwischen Psychiater und Mutter: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit. Sie hatte gezielt ihren Mann schwer mit Misshandlungsvorwürfen belastet.

„Sie spricht von einem Komplott ihres Ehemannes und dessen Freunde gegen sie“, sagte der Gutachter aus. „Sie selbst sei eine wohlsorgende Mutter, alle anderen hätten sich gegen sie verschworen und sogar belastende WhatsApp-Nachrichten gegen sie konstruiert“.
Quelle: Radio Hamburg, 14.11.2014

Weiterhin analysierte er bei der Mutter wenig Empathie für ihr Kind. Empathie und Emotionalität konnte er nur feststellen, wenn es um sie selbst ging, nicht jedoch beim Schicksal und den Qualen ihres Kindes.

Die Beweisaufnahme war hiermit beendet. Für die Mutter forderte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes aus Grausamkeit und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Als Begründung für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nannte die Staatsanwaltschaft die lange Leidenszeit von Yağmur. Die Anwältin der Mutter bat hingegen um eine milde Strafe, da sie die Gewalt ihres Mannes gegenüber dem Kind nur geduldet habe und sich nicht eindeutig feststellen ließe, wer der Täter gewesen sei.

Für den Vater erachtete die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen als angemessene Strafe. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe. Der Anwalt betonte, dass sein Mandant durch den Tod des Kindes bereits ausreichend bestraft worden war. Nun ergriff auch zum ersten Mal während des gesamtes Prozesses der Vater unter Tränen das Wort:

„Ich hätte für meine Tochter da sein sollen. Ich war der Einzige, der hätte handeln können, aber ich habe die Gewalt nie gesehen. Ich wusste nicht, in welcher Gefahr meine Tochter sich befand. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass sie stirbt. Es tut mir innerlich so weh, dass ich kaum Zeit mit ihr verbringen konnte“

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 18.11.2014

Während der Vater also seine Fehler einräumte, wälzte die Mutter die Schuld noch immer ab und hielt an ihrem Lügengeflecht fest.

Nach fünf Monaten und 29 Verhandlungstagen fiel am 25. November 2014 das Urteil. Die 27-jährige Mutter wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde jedoch nicht festgestellt.

Der 26-jährige Vater erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

Beide zeigten während der Urteilsverkündung keine sichtbare Regung.

Der Vater akzeptierte seine Haftstrafe von Anfang an. Über seinen Anwalt teilte er mit, dass er zur Ruhe kommen wolle.

„Sie haben das Prinzip Hoffnung regieren lassen, wo entschlossenes Handeln notwendig gewesen wäre“ , kritisierte der Richter.
Quelle: Die Welt, 25.11.2014

Er sah monatelang tatenlos dabei zu, wie seine aggressive Frau das gemeinsame Kind schwer misshandelte. Der Oberstaatsanwalt war sicher, dass er Yagmurs Leben hätte retten können:

„Er sah davon ab, sein Kind zu schützen, indem er das Jugendamt oder die Polizei benachrichtigte oder seine Verwandten, die sich bereit erklärt hatten, das Kind zumindest zeitweise zu sich zu nehmen“.
Quelle: Hamburger Morgenpost, 11.06.2014

Die Mutter legte gegen das Urteil Einspruch ein und wollte in Revision gehen. Ihr Antrag wurde jedoch im Oktober 2015 vom Oberlandesgericht abgelehnt, sodass das Urteil rechtskräftig wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil zunächst ebenfalls angefochten, damit die nächsthöhere Instanz die besondere Schwere der Schuld feststellen könne. Der Antrag wurde jedoch wieder zurückgezogen.

Gegen vereinzelte Jugendamtmitarbeiter und Erzieher der Kita liefen nach Yağmurs Tod Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft. Hierbei wurde geprüft, ob ein Straftatbestand vorlag und aufgrund dessen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könne. Es gab eine „Verkettung von Fehlern“ und jede Menge Fehlentscheidungen. Die Familie blieb vollkommen unüberwacht nach dem Wechsel der Zuständigkeiten der Jugendämter aufgrund des Umzugs sowie der Abmeldung aus der Kita.

Man leitete zunächst Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ein, doch diese wurden am 21. Juli 2015 eingestellt. Es konnte nicht hinreichend bewiesen werden, dass ein ordnungsgemäßes Handeln den Tod der kleinen Yağmur verhindert hätte.

Im September 2017 wurde Yağmurs Vater aus der Haft heraus in die Türkei abgeschoben. Er hatte sein Bleiberecht durch die Straffälligkeit verwirkt.

Politischer Skandal
Yağmur war seit 2004 das fünfte Kind, welches in Hamburg durch die Gewalt der Eltern zu Tode gekommen war, obwohl Ämter, Behörden und Gerichte frühzeitig eingeschaltet waren. Dies löste einen politischen Skandal aus, denn das Jugendhilfesystem hatte – mal wieder – versagt.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft sollte das Fehlverhalten der involvierten Ämter aufklären. Die fünf Fraktionen gingen der Frage nach, wer wann und warum versagte und überprüften die getroffenen Entscheidungen von Jugendämtern und Staatsanwaltschaft. In einem Abschlussbericht sollten die Fehler im System der Hamburger Sozialbehörden analysiert werden. Mit dessen Ergebnissen sollte zudem das Kinderschutz- und Jugendhilfesystem entsprechend verbessert werden. Denn bisher wurden immer nur die Lücken geschlossen, die der aktuelle Todesfall von Yaya zum Vorschein brachte:

Als Jessica im Jahr 2005 mit sieben Jahren qualvoll verhungerte, achtete man mehr auf die Einhaltung der Schulpflicht. Auch die neun Monate alte Lara-Mia verhungerte 2009 trotz Unterstützung des Jugendamtes. Nach ihrem Tod wurde ein Computerprogramm eingeführt, welches die Jugendhilfe in Hamburg besser vernetzen sollte. 2012 wurden Pflegefamilien strenger kontrolliert, nachdem die 11-jährige Chantal an einer Methadonvergiftung starb.

Am ersten Todestag von Yağmur stellte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss seinen Bericht vor. Er umfasste 543 Seiten. 26 Zeugen und fünf Sachverständige wurden von den Abgeordneten befragt. Die Seiten waren gefüllt mit Fehlern, Versäumnissen von Behörden, Fehleinschätzungen, schlampiger Aktenführung und mangelnder Kommunikation. Es zeigte sich ein System wo geschwiegen wurde. Alle waren gewarnt, aber da keiner beim anderen nachfragte und keiner miteinander redete, konnte man die Qualen von Yağmur nicht stoppen. Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

  • Durch zwei Umzüge der Familie und dem mangelhaften Informationsaustausch zwischen den Jugendämtern schätzte der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes die Lage falsch ein und verlor den Überblick über die Geschehnisse
  • Die Übergabe der Akten an das nächste zuständige Jugendamt verlief schlecht. Der Vermerk der bereits bestehenden Kindeswohlgefährdung geriet aus dem Blickfeld
    Nach dem Umzug achtete keiner mehr auf die Einhaltung der Kita-Besuche und die Betreuung durch die Familienhilfe
  • Yağmurs Fall wurde im Sommer 2013 von einer ASD-Mitarbeiterin übernommen mit zu wenig Berufserfahrung
  • Als im November 2013 die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen der Kopfverletzungen eingestellt wurden, erkannte der ASD nicht, dass sich Yağmur dennoch bei einem der Täter befand und in großer Gefahr war
  • Nachdem die Mutter zwei Mal vorgeladen war (nachdem ein Rechtsmediziner Strafanzeige stellte) und nicht erschien, wurde dies als Aussageverweigerung gewertet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht intensiv genug.

Stark kritisiert wurde der ASD. Der Personalmangel und eine hohe Krankenquote hatten zu Yağmurs Tod beigetragen. Ein Leiter des ASD bezeichnete seine Abteilung als „im Grunde nicht arbeitsfähig“ . Ein Sachbearbeiter musste bis zu 100 Fälle gleichzeitig bearbeiten.

Nachdem Yağmur 2013 starb, forderte die CDU, dass Kinder nicht mehr in ihre Familien zurückkehren sollten, wenn dort weiterhin die Gefahr von Gewalt drohte.

Im Jugendamt Eimsbüttel wurden all jenen Fälle neu geprüft, bei denen Familiengericht und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiteten. Denn zwischen diesen Instanzen gab es bei Yağmur gravierende Probleme und Nachlässigkeiten.

Der Bezirkschef vom Jugendamt Mitte ließ alle Fälle überprüfen, bei denen Kitas gefährdete Kinder beobachten sollten. Bei Yağmur wurden Verletzungen nicht an das Jugendamt gemeldet, obwohl genau das deren Auftrag war.

Jugendhilfeinspektion
Die Jugendhilfeinspektion existiert seit 2013 und ist eine Fachaufsicht der Jugendhilfe in Hamburg. In einem Bericht, der bis 30. Januar 2014 erwartet wurde, sollten Fehler aufgedeckt werden, die die Jugendämter und ASD-Mitarbeiter im Fall Yağmur verursacht hatten. Hauptaugenmerk lag auf der Entscheidung, Yağmur in die Familie zurückzulassen, obwohl gegen beide Elternteile noch ein Ermittlungsverfahren lief. Die zuständigen Mitarbeiter standen unter enormem Druck und waren krankgeschrieben.

Der Prüfbericht listete zahlreiche Versäumnisse auf, die insgesamt zum Tod von Yağmur beigetragen hatten. Wie hochgradig gefährdet Yağmur bei ihren Eltern war, wurde nicht erkannt. Erwähnt wurde auch, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes leichtgläubig waren bei den Aussagen der Mutter und die Akten aus Zeitmangel nicht gelesen oder nur überflogen hatten. Dabei gerieten wichtige Details aus dem Blickfeld. Ab dem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft wegen der Strafanzeige des Rechtsmediziners ging alles schief.

Yağmur Gedächtnisstiftung
In Hamburg starben unter den Augen der Behörden in elf Jahren sechs Kinder. Nach Yağmur wurde am 19.12.2015 der 13 Monate alte Taylor zu Tode geschüttelt. Auch diese Familie wurde vom Jugendamt betreut.

Michael Lezius gründete daraufhin im April 2016 die „Yagmur Gedächtnisstiftung“, die dazu aufrief:

„Freie und Hansestadt Hamburg – jetzt reicht es!
Keine zu Tode misshandelten Kinder mehr! Schütze sie besser.“
http://yagmur-stiftung.hamburg/

Michael Lezius engagiert sich seit 1986 für den Kinderschutz. Im Fall Yağmur war er Beobachter des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und verfolgte vor dem Landgericht Hamburg den Prozess gegen die Eltern. Er war erschüttert, dass Yağmur tot war, obwohl fast alle Zeugen aussagten, sie hätten nichts falsch gemacht. Ebenso, dass Yağmurs Tod hätte verhindert werden können, wenn bei den Behörden nicht alles schief gegangen wäre.

Die Stiftung soll zwischen 2016 und 2024 jährlich im Rahmen einer Gedenkfeier an Yağmurs Martyrium erinnern. Außerdem wird jährlich der Yağmur-Gedächtnispreis in Höhe von 2.000 Euro vergeben für „Zivilcourage im Kinderschutz“.

Jedes Jahr soll zudem ein Expertenteam die Qualität des Kinderschutzes in Hamburg bewerten.