Tobias

Dies ist die Geschichte von Tobias aus Weil im Schönbuch. Tobias wurde am 30.10.2000 im Alter von 11 Jahren von einem sexuell motivierten Täter auf grausame Art und Weise niedergestochen und verstümmelt, er starb an den massiven Verletzungen dieses Übergriffs.

Tobias wohnte mit seinen Eltern und seinem älteren Bruder in Weil im Schönbuch, einer Gemeinde mit etwa 10.000 Einwohnern im Landkreis Böblingen (Baden-Württemberg). Laut Aussage seiner Mutter war er ein freundlicher, sehr aufgeweckter und naturverbundener Junge. Am 30.10.2000, dem ersten Tag der Herbstferien, wollte Tobias mit zwei Freunden zum nahegelegenen Dörschachweiher radeln, um dort zu angeln. Da ein Freund krank und der andere verreist war, machte sich Tobias letztendlich alleine mit seinem Fahrrad auf den Weg zu diesem abgelegenen, für Ortsfremde schwer zu findenden und nicht öffentlichen Fischweiher des Fischereivereins Weil im Schönbuch, der fünf Radminuten von seinem Elternhaus entfernt lag. Er setzte sich auf sein Fahrrad und fuhr vom elterlichen Hof. Seine Mutter sagte im späteren Prozess gegen den Mörder ihres Sohnes, dass dies das letzte Mal gewesen sei, wo sie ihrem Jungen lebend gesehen habe und sie ihn nicht gerne alleine habe dorthin gehen lassen.

Wie Tobias am Dörschachweiher auf seinen Mörder traf und was genau geschah, konnte im späteren Ermittlungs- und anschließenden Gerichtsverfahren gegen den Mörder von Tobias aufgrund seines Geständnisses relativ detailliert rekonstruiert werden:

Tobias saß angelnd am Dörschachweiher, als sein Mörder mit dem Fahrrad am Weiher vorbeikam. Er beobachtete Tobias zunächst beim Angeln, stellte dann sein Fahrrad ab und sprach Tobias direkt an. Er gab vor, sein Fahrrad sei kaputt und bat Tobias, ihm beim Einstellen der Bremsen zu helfen. So lockte er den arglosen Jungen hinter eine Anglerhütte, die sich direkt am Weiher befand. Hinter der Hütte angekommen, bedrohte der Täter Tobias mit einem mitgeführten Butterfly-Messer und zwang ihn, sich auszuziehen. Als Tobias sich wehrte und zu schreien anfing, fand ein Kampf der zwei ungleichen Gegner statt. Während des Kampfes fiel das Messer zunächst zu Boden, der Täter bekam es jedoch wieder zu fassen und stach mehrmals auf Tobias ein. Anschließend schnitt er ihm die Genitalien ab und nahm diese in ein Tuch eingewickelt mit nach Hause. Den sterbenden Tobias ließ er blutüberströmt hinter der Anglerhütte liegen und überließ ihn seinem Schicksal. Sein Tod trat gegen 17.30 Uhr ein.

Als es dunkel wurde und Tobias am Abend nicht wie verabredet nach Hause kam, telefonierten seine Eltern zunächst den Freundeskreis von Tobias ab, in der Hoffnung, etwas über den Verbleib ihres Jungen zu erfahren. Doch keiner der Freunde wusste, wo Tobias sich aufhielt. So fuhren seine Eltern nach Einbruch der Dunkelheit zum Dörschachweiher, wo sie ihren Sohn zunächst nicht finden konnten. Nachdem die Suche nach Tobias erfolglos verlief, wandten sich die besorgten Eltern an die Polizei. Im Rahmen dieser polizeilichen Suchaktion wurde der Dörschachweiher erneut von den Eltern von Tobias in Begleitung zweier Polizisten abgesucht. Hinter der Anglerhütte fand der Vater in Begleitung einer Polizistin gegen 22 Uhr die grausam zugerichtete Leiche von Tobias. Im späteren Prozess gegen den Mörder seines Sohnes sagte er, Tobias habe die Augen aufgerissen und die Hände verkrampft gehabt, deshalb glaube er, es habe ein Kampf stattgefunden, dafür kenne er seinen Sohn zu gut.

Die späteren Ermittlungen ergaben, dass der Täter insgesamt 38 Mal mit einem Butterfly-Messer auf Bauch, Rücken und Schultern von Tobias eingestochen sowie seine Genitalien verstümmelt hatte. Tobias starb aufgrund der massiven Verletzungen.

Ungefähr zwei Wochen nach dieser grausamen Tat wurde ein 16 Jähriger unter dringendem Tatverdacht aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Böblingen in Untersuchungshaft genommen. Zu dieser Festnahme kam es durch einen Hinweis aus der Bevölkerung sowie eigener, auffälliger Angaben des Jugendlichen bezüglich des Todes von Tobias. Ein Abgleich der DNA des Jugendlichen mit den an der Kleidung von Tobias gefundenen DNA-Spuren widerlegte jedoch den dringenden Tatverdacht, sodass der Jugendliche etwa vier Wochen später wieder freigelassen und das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Die Eltern von Tobias wandten sich gegen diese Einstellungsverfügung und strebten nach erfolgloser Beschwerde ein Klageerzwingungsverfahren gegen diese ablehnende Entscheidung vor dem OLG Stuttgart an. Dieses wurde im Juli 2007 als unbegründet zurückgewiesen.

Zwischenzeitlich wurden seitens der Ermittlungsbehörden immer wieder Personen mit Bezug zum Opfer oder Tatort überprüft wie beispielsweise Jäger, Angler, Waldarbeiter, Pilzsammler oder Eigentümer von dem Weiher nahegelegenen Grundstücken. Auch wurden Profiler des LKA Stuttgart hinzugezogen, die zu dem Ergebnis kamen, dass der Täter Tatortbezug haben müsse, er also in der Nähe des Weihers wohne oder arbeite. Begründet wurde dies mit der Abgeschiedenheit des Weihers. Doch auch diese Informationen trugen nicht zur Aufklärung des Mordes an Tobias bei. Auch noch Jahre nach dem grausamen Mord an Tobias wurden von den Ermittlungsbehörden über tausend Hinweise abgearbeitet. Auch wurde die DNA von insgesamt knapp 13.000 männlichen Personen mit den am Tatort gefundenen Blutspuren abgeglichen und europaweit in den polizeilichen Datenbanken hinterlegt. Weiter wurden Parallelen zu anderen Fällen von sexuellem Missbrauch mit Kinderbezug gesucht. All diese Maßnahmen blieben jedoch ohne Erfolg.
Erst im Jahre 2011 -knapp 11 Jahre nach der Tat- gelang den Ermittlungsbehörden zufälligerweise der Durchbruch:

Das LKA Rheinland-Pfalz ermittelte und recherchierte damals im Internet bezüglich Kinderpornografie. In diesem Rahmen stießen die Beamten auf einen 47-jährigen Mann aus dem Landkreis Esslingen, der kinderpornografisches Material im Internet angeboten hatte. Im Wege der Amtshilfe wurde kurze Zeit später die Wohnung des Tatverdächtigen von den Beamten des LKA Stuttgart durchsucht. In der Wohnung fanden die Ermittler neben dem vermuteten kinderpornografischen Material auch Zeitungsausschnitte über den Mord an Tobias sowie Fotos eines abgetrennten Geschlechtsteils. Der 47 Jährige wurde umgehend festgenommen. Nachdem er auf der Wache zunächst angab, Tobias bei einer Fahrradtour leblos hinter der Fischerhütte am Dörschachsee gefunden zu haben, gestand er kurze Zeit später den Mord an dem Jungen. Den Weiher habe er von einer früheren Radtour gekannt, die abgetrennten Genitalien habe er zuhause nochmals untersucht. Der Mann schilderte den Ermittlern die Tat in allen grausamen Einzelheiten und verfügte über Täterwissen, also Informationen, die zuvor nicht von den Ermittlungsbehörden veröffentlicht wurden. Ein Abgleich der DNA des Mannes mit den Blutspuren, die an der Kleidung von Tobias gefunden wurden, bestätigte die Täterschaft. Bis zu diesem Zeitpunkt war er polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Aufgrund dieser Erkenntnisse erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage wegen Mordes und versuchtem schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern gegen den Mann.

Gerichtsurteil:
Der Fall wurde vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt, es wurden 15 Verhandlungstage zur Aufklärung und Aburteilung des grausamen Verbrechens eingeplant. Die Eltern von Tobias sowie dessen Bruder traten im Prozess als Nebenkläger auf. Bevor der Angeklagte sich zu der Tat äußerte, beantragte sein Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Begründung, sein Mandant könne ansonsten als „abartiges Monster“ abgestempelt werden. Staatsanwaltschaft sowie Nebenklägervertreter sprachen sich gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Antrag der Verteidigung wurde seitens des Gerichts mit der Begründung abgelehnt, dass ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Aufklärung der schweren Tat bestehe.

Wie bereits zuvor im polizeilichen Verhör schilderte der Angeklagte vor Gericht die grausamen Einzelheiten der Tat. Er gab an, Tatmotiv sei einzig und alleine seine Triebbefriedigung gewesen. Das Butterfly-Messer habe er mitgeführt, falls sich zufällig die Gelegenheit ergebe und er auf ein Kind treffe. Nach der Tat sei er hin- und hergerissen gewesen zwischen Verachtung für sein Tun und dem Verlangen, nochmals etwas Ähnliches zu tun. Für seine Tat halte er selbst die Todesstrafe für angemessen.

Der vom Gericht hinzugezogene psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten im Prozess schwere seelische Abartigkeit und sprach sich für eine Unterbringung in der Psychiatrie aus. Er ging davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen sei. Auch er als Psychiater habe eine so schwere Störung selten gesehen. Unklar blieb, ob der Angeklagte so therapierbar war, dass eine erneute Tat dieser Art verhindert werden könnte.

Aufgrund der Erkenntnisse der Hauptverhandlung bezüglich der Tötung von Tobias wurde der Angeklagte vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes und versuchter besonders schwerer sexueller Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, zusätzlich wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Weiter stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Entlassung frühestens nach 15 Jahren ist somit ausgeschlossen. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass zwar eine schwere Störung des Sexualverhaltens des Angeklagten vorliege, dies jedoch zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt geführt habe.

Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten, mit welcher er insbesondere die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das LG Stuttgart beanstandete, wurde vom BGH als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Beisetzung:
Tobias fand neben dem Kindergräberfeld auf dem Friedhof in Weil im Schönbuch seine letzte Ruhe.