Dies ist die Geschichte von Sinatou Alina aus Bergeborbeck / Essen. Sinatou-Alina wurde nur vier Jahre alt. Sie starb zwischen dem 28.10. und 30.10.2013.
Sinatou-Alina stammte ursprünglich aus Togo in Afrika. Ihr Vater kam 1999 als Asylbewerber aus Togo nach Deutschland. Eine Frau, die zu dieser Zeit als Kellnerin in einer Disco arbeitete, lernte ihn kennen und verliebte sich in ihn. Nach Ablehnung seines Asylantrages wurde er abgeschoben und sie folgte ihm nach Togo. Dort heirateten die beiden vier Jahre später und zogen wieder zurück nach Essen in Deutschland. Sinatous Vater erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Auf Grund einer Operation konnte seine Ehefrau, die in Frührente lebte, keine Kinder mehr bekommen. Auch litt sie unter starken psychischen Problemen, wegen derer sie in dauerhafter Behandlung war und sie Medikamente nehmen musste. Diese Tabletten nahm sie jedoch nicht immer wie verordnet. Wegen ihres großen Kinderwunsches dachte das Ehepaar über eine Adoption nach.
Sinatous Vater musste jährlich für knapp einen Monat nach Togo reisen, um dort seinen Pflichten als Familienoberhaupt nachzukommen. Bei einem dieser Aufenthalte zeugte er mit einer anderen Frau Sinatou.
Da seine Ehefrau immer ein Kind haben wollte, brachte er ein Jahr später Sinatou-Alina nach Deutschland. Die leibliche Mutter war zwar dagegen, doch wünschte sie sich für ihre Tochter eine bessere Zukunft. So konnte die Ehefrau schließlich auch Sinatou adoptieren, wodurch das kleine Mädchen ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt.
Die Familie war nach außen hin nie auffällig gewesen. Erzieher und Ärzte beschrieben Sinatou später als ein fröhliches und aufgewecktes Kind. Für die Stiefmutter war sie ihr Ein und Alles. Nachbarn gaben später allerdings an, die Stiefmutter sei mit der Erziehung des Mädchens, das aus anderen kulturellen Verhältnissen stammte, überfordert gewesen.
Im Oktober 2013 war Sinatous Vater erneut in Togo, um dort abermals seinen Pflichten nachzukommen.
Seine Frau, zu diesem Zeitpunkt bereits 57 Jahre alt, hatte Angst, dass ihr Mann sie verlassen wollte. Deswegen setzte sie ihre Tabletten ab, um ihm ohne sein Wissen zu beweisen, dass sie auch ohne deren Einnahme normal leben konnte. In halluzinogenen Zuständen, die durch das Fehlen der Medikamente entstanden waren, fühlte sich die Stiefmutter angegriffen, vom abwesenden Ehemann sowie manchmal auch von der kleinen, zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alten Sinatou.
Auf einem blutbefleckten Zettel hatte die Stiefmutter geschrieben:
„Ich habe Angst. Ich muss leise sein, sonst will sie mich töten.“ (Quelle: Der Westen)
Ein Brief, den die Stiefmutter im Zeitraum vom 28.10.13 bis 30.10.13 geschrieben hatte, klärte die Tat später auf, die zum Tod von Sinatou geführt hatte. Sie hatte Wahnvorstellungen und um sich gegen ihren imaginären Feind zu wehren, schlug und trat sie zu und benutzte Gegenstände, wobei sie Sinatou so schwer verletzte, dass das Mädchen starb. Die Stiefmutter legte Sinatou in das elterliche Ehebett und meldete sie im Kindergarten wegen Schnupfen erkrankt. Am 30.10.13 versuchte die Stiefmutter sich mit Schlaftabletten umzubringen. Kurz zu Sinnen kommend bat sie eine Nachbarin um Hilfe, welche die Rettungskräfte der Feuerwehr alarmierte. Nachdem die Erstversorgung der Stiefmutter abgeschlossen war, wurde Sinatous Leiche gefunden.
Die Stiefmutter konnte zur Tatzeit unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss gestanden haben, ein Vortest, der vor Ort durchgeführt worden war, fiel zunächst positiv aus. Dies konnte aber im späteren Verlauf nicht mehr eindeutig geklärt werden. Sie wurde in eine forensische Klinik gebracht, bis Gutachter ihre Schuldfähigkeit geklärt hatten. Die Stiefmutter war nicht geständig, gab jedoch Schläge und Tritte zu. Dass diese jedoch tödlich gewesen sein sollen, verneinte sie.
Die Obduktion ergab, dass Sinatou ältere Verletzungen durch stumpfe Gegenstände hatte, die niemandem aufgefallen waren. Diese bezeugten jedoch keinen jahrelange Misshandlungen. Ursache ihres Todes waren nicht sichtbare Kopfverletzungen sowie innere Blutungen gewesen. Zum Zeitpunkt ihres Fundes hatte sie schon einige Tage tot gewesen sein müssen.
Gerichtsurteil:
Am 05. Mai 2014 begann vor dem Essener Schwurgericht der Prozesss gegen die Stiefmutter von Sinatou. Der Richter war sich sicher, dass diese das kleine Mädchen in einem Anfall von Wahn erschlagen hatte und bezeichnete den Tod von Sinatou als ein schreckliches Ereignis, das man nur schwer ertragen konnte. Das beste Beispiel darin sah er in der leiblichen Mutter von Sinatou, welche zum Prozess angereist war und der Verhandlung beizuwohnen versuchte, emotional der Schilderung der Tat allerdings nicht folgen konnte und den Saal verließ.
Die Stiefmutter entschuldigte sich vor Gericht für ihre Tat und erklärte ihre uneingeschränkte Liebe zu Sinatou. An Einzelheiten konnte sie sich nicht mehr erinnern, da seien nur Stimmen und Schatten in ihrem Kopf gewesen, die ihr Angst bereitet hatten und sie hatte Sinatou und sich doch nur beschützen wollen. Ihr war anzusehen, wie sehr auch sie der Verlust von Sinatou mitnahm und auch der Vater bestätigte, wie sehr seine Frau das kleine Mädchen geliebt hatte.
Das Gericht erklärte sie in seinem Urteil für schuldunfähig und wies sie dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie ein.