Das ist die Geschichte von Simon. Er durfte nur zwei Jahre alt werden und starb, am 29. September 2003, in Hedersleben (Landkreis Mansfelder Land).
Simons Mutter war mit ihrem kleinen Sohn überlastet, da sie schon Probleme mit ihrer älteren Tochter hatte. Aus diesem Grund schlug ihr das Jugendamt vor, Simon doch vorübergehend einer Pflegefamilie zu übergeben und sich dadurch eine Erholung zu verschaffen. Simons Mutter willigte ein und im Juni 2003 wurde Simon in die Obut einer Familie in Herdersleben übergeben. Die Pflegefamilie hatte zwei leibliche Kinder, im Alter von zehn Jahren und sieben Monaten. Auch betreuten sie bereits einmal für kurze Zeit ein anderes Pflegekind.
Nach dem Einzug bei der Pflegefamilie gab es, seitens des Jugendamtes, keine Besuchstermine mehr. Zwar stand das Jugendamt stets in Kontakt zur Pflegefamilie, sowie auch zu Simons Mutter, aber vergewisserte sich nie selbst über das Wohlergehen des kleinen Jungen, in Form von Hausbesuchen.
Simons Mutter durfte ihren Sohn erst nach vier Wochen wiedersehen. Bereits bei diesem Besuchstermin stellte sie blaue Flecken an ihrem Sohn fest, sprach jedoch die Pflegefamilie nicht darauf an und informierte auch nicht das Jugendamt. Im Prozess trat sie als Zeugin auf und bereute dies unter Tränen.
Am 12. September 2003 feierten die Pflegeeltern noch, gemeinsam mit der Mutter, den zweiten Geburtstag von Simon. Simons Pflegemutter kümmerte sich danach kaum noch um ihren kleinen Pflegesohn und von seinem Pflegevater wurde Simon nun täglich misshandelt.
Simons Pflegevater konnte es einfach nicht akzeptieren, dass der gerade einmal zweijährige, noch nicht trocken war. Jedes Mal, wenn Simon wieder in die Hose machte oder auch einfach nicht auf ihn hörte, wurde er mit einem Schuh auf seinen Penis oder auf seinen Kopf geschlagen. Auch musste Simon völlig nackt vor der Tür stehen und so auch seine Mahlzeiten zu sich nehmen. Simon wurde erniedrigt, gedemütigt und gequält.
Eigentlich hätte die Pflegefamilie ein Neuanfang für Simon werden sollen, ein Ort wo er umsorgt, behütet und geschützt werden sollte, doch Simons Pflegevater kannte kein Mitleid mit dem kleinen Jungen. Simons Pflegemutter interessierte sich nicht für ihren Pflegesohn, sie interessierte sich nur für das Pflegegeld, zur Aufbesserung ihrer Haushaltskasse. Simon war all dem schutzlos und wehrlos ausgeliefert.
Der letzte Tag im Leben von Simon, war die Hölle. Simons Pflegevater hielt weiter beharrlich daran fest, Simon müsste endlich trocken werden. Daher wurde Simon morgens, für drei Stunden, nackt auf sein Töpfchen gesetzt. Auch am Mittagstisch musste Simon unbekleidet sitzen. Als er daraufhin seine Mahlzeit verweigerte, ging der Pflegevater mit dem völlig nackten Simon, in den Hof. Den ganzen Nachmittag musste Simon so dort verbringen. Danach wurde Simon von seinem Pflegevater in die leere Badewanne gesetzt. Dort saß Simon dann, immer noch nackt und vor Kälte zitternd. Auch sollte er eigentlich an diesem Tag ohne Abendessen zu Bett gehen. Die Beule am Kopf von Simon begründete der Pflegevater gegenüber der Pflegemutter damit, dass Simon vom Töpfchen gefallen sei.
Simon starb schließlich, weil sein Pflegevater Wasser in die Badewanne einließ, Simon aber aus Wut vorher noch so schwer ins Gesicht schlug, dass er mit seinem Kopf gegen den Rand der Badewanne prallte und unter Wasser rutschte. Simons Vater verließ das Badezimmer, während Simon einen fünfminütigen Todeskampf führte, den er letztendlich verlor und in der Badewanne ertrank.
Als die Pflegemutter am Abend das Badezimmer aufsuchte, entdeckte sie Simon in der Badewanne, mit dem Gesicht unter Wasser liegend und blau angelaufen. Simons Pflegevater ließ das völlig kalt, er zuckte lediglich mit den Schultern und meinte, dass Simon wohl nur markiert.
Gerichtsurteil:
Gegen das Jugendamt wurde kein Verfahren eingeleitet.
Obwohl sie die Misshandlungen von Simon mitbekommen und geduldet hatte, wurde das Verfahren gegen die Pflegemutter, gegen Zahlung eines Geldbetrages, eingestellt.
Der Pflegevater wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Im Prozess konnte nicht ausreichend bewiesen werden, dass der Pflegevater Simon absichtlich in der Badewanne habe töten wollen. Als Motiv wurde Machtstreben gegenüber dem hilflosen Simon genannt. Der Pflegevater, so der Richter, hat seine Überlegenheit an Simon ausleben wollen und dies musste Simon auch in aller Brutalität spüren.