Salomé

Das ist die Geschichte der zweijährigen Salomé. Sie starb am 22. November 2005 in Lissendorf an den Folgen schwerster Misshandlungen, die ihr von der Frau zugefügt wurden, die sie zuvor in ihre Obhut genommen hatte.

Salomé lebte mit ihrer Mutter in Kamerun. Diese übergab ihre kleine Tochter im Januar 2005 an ihre langjährige Freundin und deren Mann. Beide wollten nach Deutschland auswandern und sich durch Salomé eine Aufenthaltsgenehmigung verschaffen. Zudem wollte Salomés Mutter, dass es ihre Tochter in Deutschland besser hat als in Kamerun. In Deutschland wurden ihre Freundin und deren Mann in Lissendorf, einem Eifelort, ansässig und gaben das kleine Mädchen sodann durch gefälschte Papiere als ihr eigenes Kind aus. Salomé hieß fortan Latifah.

Salomés leibliche Mutter hatte ursprünglich geplant wenige Tage nach Abreise ihrer Freundin und deren Mann ebenfalls nach Deutschland zu kommen. Sie wurde jedoch immer wieder von den beiden vertröstet und auch die gestellten Visaanträge wurden abgelehnt. Auch ein Schleuser, welchem die Mutter mehrere hundert Euro zahlte, damit sie Kamerun verlassen konnte, verschwand mit dem Geld, anstatt der Mutter die illegale Einreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Beinahe täglich stand sie telefonisch in Kontakt zu den beiden Menschen, denen sie ihre Tochter anvertraut hatte. Sie hatte keine Ahnung davon, dass Salomé einen anderen Namen erhalten hatte, sie wusste nicht, dass sich das Paar im Spätsommer 2005 getrennt hatte und sie wusste nicht, dass ihre kleine Tochter nunmehr von ihrer Freundin misshandelt wurde.

Im November 2005 wurde die kleine Salomé tot in ihrem Kinderbett aufgefunden. Ihre Pflegemutter gab an, sie sei unglücklich eine Treppe herunter gefallen.

Bei der anschließenden Obduktion konnte der Rechtsmediziner keine Anzeichen dafür erkennen, dass Salomé durch einen Treppensturz zu Tode kam. Vielmehr gab es Anzeichen dafür, dass das Kleinkind schwerster Gewalt ausgesetzt gewesen sein musste.

Salomés Körper war mit zahllosen Bissen, Blutergüssen, Brandverletzungen, Schlagstockspuren und Stich-/Schnittverletzungen, die ihr durch eine Schere zugefügt worden waren, gezeichnet. Sie wies einen Armbruch und eine Schädelfraktur auf. Mit scharfen Werkzeugen waren ihr Hautstücke aus den Fingern ausgestanzt worden. Ihr fehlten Fingernägel und Haare. Die Verletzungen waren älteren und jüngeren Datums, wodurch davon auszugehen war, dass Salomé ständigen Misshandlungen ausgesetzt gewesen sei musste.

Salomé wurden vor ihrem Tod, so das Ergebnis des Rechtsmediziners, zahllose Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Daraufhin verlor sie das Bewusstsein und wurde von ihrer Pflegemutter in die Badewanne gelegt. Dort konnte das Blut nicht gerinnen, wodurch das Kleinkind ausblutete.

Gerichtsurteil:
Ein Jahr nach Salomés Tod trafen sich ihre Mutter und ihre ehemalige Freundin im Gerichtssaal wieder. Diese gab an, sich zu den Vorwürfen nicht äußern zu wollen und hielt dies konsequent während des gesamten Prozesses bei. Es gab aber auch ohne Aussage für das Gericht eine erdrückende Last von Indizien. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe und warf der Pflegemutter vor, „aus einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung heraus“  Salomé zu Tode misshandelt zu haben.

Die Verteidigung hingegen plädierte darauf, die Pflegemutter freizusprechen.

Im Dezember 2006 verkündete dann das Landgericht in Trier sein Urteil. Das Gericht verurteilte die Angeklagte wegen Totschlags zu dreizehn Jahren Haft. Eine Verurteilung wegen Mordes kam für das Gericht nicht in Betracht, da das Mordmerkmal der „Grausamkeit“ nicht erfüllt gewesen sei.

Die zeitliche Reihenfolge der Misshandlungen könne nicht mehr nachgewiesen werden. Es bestünde die Möglichkeit, dass die Angeklagte der kleinen Salomé die Verletzungen erst im Zustand der Bewusstlosigkeit zugefügt habe.