Roman

Dieses ist die Geschichte des kleinen Roman aus Steinheim an der Murr. Er durfte an seinem Geburtstag, dem 17. Februar 2017, nur wenige Minuten leben. Dann wurde er von seiner eigenen Mutter erstickt.

Es war in der Nacht des 16. Februars 2017. Gegen 22.00 Uhr setzten bei der Mutter des kleinen Roman die Wehen ein. Zu dem Zeitpunkt lag sie mit ihrem Lebensgefährten bereits im Bett und schlief. Sie rechnete in der Schwangerschaftswoche noch nicht mit Wehen, da sie vom Geburtstermin noch einige Wochen entfernt war. Als sie jedoch bemerkte, dass der kleine Roman sich auf den Weg begab um das Licht der Welt zu erblicken, stand sie auf und ging ins Bad, um dort ihren Sohn zu gebären. Während den immer stärker werdenden Wehen litt sie an Erbrechen und Durchfall. Sie kämpfte mit sich und rang um Fassung, denn ihre beiden ersten Kinder aus vorausgehenden Beziehungen und ihr jetziger Lebensgefährte durften nichts von der Geburt des kleinen Roman mitbekommen.

In der Zeitspanne von 04.20 Uhr bis 05.53 Uhr kam Roman zur Welt. Obwohl er ein frühgeborenes Baby war, war er ein kerngesunder und vollentwickelter Junge. Er tat das, was die Natur für gesunde Babys vorgesehen hatte. Er fing nach dem ersten Atemzug an zu schreien. Die Mutter brach wegen der Schreie in Panik aus und drückte Roman schließlich ein Handtuch auf Mund und Nase. Erst als er verstummte und regungslos war, ließ sie von ihm und nabelte ihn von sich ab. Den toten Roman legte sie in einen Wäschekorb, um ihn zu verstecken.

Der Lebensgefährte fand seine Frau nachdem er aufgestanden war, fast bewusstlos in einer riesigen Blutlache und alarmierte den Rettungsdienst. Während die Sanitäter die Mutter für den Transport ins Krankenhaus vorbereiteten, fand der Notarzt den kleinen Roman. Tot und kopfüber im Wäschekorb liegend.

Völlig unter Schock stehend gab der Lebensgefährte bei der Polizei an, nichts von der Geburt mitbekommen zu haben. Er hörte zwar seine Frau im Badezimmer öfters husten, dachte sich jedoch dabei nichts weiter. Schon gar nicht dachte er an eine Geburt. Er wusste von einer Schwangerschaft, von der er zwei Wochen vorher erfahren hatte. Daraufhin kam es zu einem großen Streit zwischen den beiden. Er wollte kein weiteres Kind. Sie versprach ihm, die Schwangerschaft abzubrechen, wohl in dem Wissen, dass dies zu jenem Zeitpunkt nicht mehr möglich war.

Jedoch war der Lebensgefährte seither in dem Glauben, der Schwangerschaftsabbruch sei vorgenommen worden. Statt eines Schwangerschaftsabbruchs fasste Romas Mutter allerdings den Entschluss, heimlich zu gebären und anschließend ihr Kind in die Stuttgarter Babyklappe zu bringen, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt zur Adoption freigeben zu können.

Noch während ihrer ersten Vernehmung gestand die Mutter unter Tränen ihre grausame Tat. Sie gestand den Tathergang, sofern sie sich noch an Details erinnern konnte und gab noch ein weiteres Geständnis zu ihrem Lebensumstand ab.

Sie führte nicht das Leben, was ihr Lebensgefährte und ihre Mitmenschen annahmen. Nein, sie führte ein markantes Doppelleben.

Sie verdiente sich Geld im Nebengewerbe. Im Internet war sie stets auf der Suche nach reichen Männern und zeigte sich ihnen in Reizwäsche. Anschließend verabredete sie sich schließlich mit ihnen um Sex für Geld zu vollziehen. Während des sexuellen Verkehrs mit den fremden Männern handelte die Frau jedoch sehr verantwortungslos, denn sie verhütete in keinster Weise.

Demnach war die Wahrscheinlichkeit, dass der Lebensgefährte nicht der Vater von Roman war, sehr hoch.

Die Schwangerschaft mit Roman war nicht die erste und einzige, die durch ihr unverantwortliches Handeln zustande gekommen war. Sie war innerhalb weniger Jahre weitere dreimal schwanger gewesen. Zwei Schwangerschaften brach sie heimlich mittels Tabletten ab. Und eine Schwangerschaft endete in der frühen Schwangerschaft als ein natürlicher Abgang.

Ihr Lebensgefährte war von alledem völlig ahnungslos.

Letztendlich gab sie als Grund, warum der kleine Roman sterben musste, Angst an. Sie hatte Angst, dass ihre Lügen ans Tageslicht kommen würden und ihr Partner sich trennen würde, würde sie noch ein Kind aufziehen wollen. Dann wäre sie alleinerziehend mit drei Kindern gewesen.

Gerichtsurteil
Am 11. Juli 2017 wurde im Landgericht Heilbronn das Urteil gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Totschlag und forderte fünf Jahre und sechs Monate. Es wurden von der Schwurgerichtskammer 14 Zeugen geladen und eine psychiatrische Sachverständige musste ihr Gutachten abgeben.

Während des psychiatrischen Gutachtens gab die Mutter an, seit ihrer Kindheit unter Depressionen zu leiden. Diese wurden bei der gebürtigen Russin durch schwere Verhältnisse und harte Arbeit in jungem Alter ausgelöst. Aufgrund schwerer Abschnitte in ihrem Leben soll sie immer wieder in depressive Phasen verfallen sein.

Die psychiatrische Gutachterin bestätigte der Frau eine mittelgradige Depression. Diese hatte sich durch den emotionalen Druck während der Geburt verstärkt. Dadurch war sie steuerungsunfähig in der Tatnacht.

Ihr umfassendes Geständnis über die Tötung des kleinen Roman sowie über ihr Doppelleben und ihre eindeutige, ehrliche Reue wurden zu ihren Gunsten ausgelegt.

Der Richter sprach schließlich eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten Haft aus.

Ihre emotionale Ausnahmesituation sei selbst verschuldet gewesen. Sie habe sich gegenüber ihrem Lebensgefährten, ein Lügengebäude erbaut, welches drohte zusammenzufallen.

Ihr Leben sollte möglichst unauffällig nach der Geburt weitergehen. Somit war klar, dass Roman beseitigt werden musste. Der Richter warf ihr fahrlässiges Handeln vor. Wer nach so vielen Schwangerschaften nicht verhüte und dazu noch im Nebengewerbe arbeiten würde, handele schlichtweg fahrlässig.

Der letzte Schwangerschaftsabbruch war nur kurz vor der Schwangerschaft mit Roman.

Während der Verhandlung äußerte die Mutter immer wieder einen Suizid. Der Richter legte ihr ans Herz, diesen nicht zu vollziehen. Sie würde ihre beiden Kinder und ihren Lebensgefährten damit noch mehr traumatisieren.

Es wurde von der Angeklagten keine Revision eingelegt. Somit war das Urteil rechtskräftig.

Der Lebensgefährte kümmerte sich währenddessen weiter liebevoll um die beiden Kinder. Ob sie jedoch zusammen bleiben können, wird ein Familiengericht entscheiden müssen.

Sollten wir hierzu noch Informationen erhalten, werden wir dies noch aufnehmen.