Phillipp & Stefan

Dies ist die Geschichte von den Brüdern Phillipp, drei Jahre alt und Stefan, zwei Jahre alt, aus Beratzhausen (Landkreis Regensburg). Sie wurden am 25. Dezember 2007 von ihrer Mutter erstickt.

Phillipp und Stefan lebten mit ihren Eltern in einer Dachgeschosswohnung in Beratzhausen. Direkt unter ihnen wohnten die Großeltern. Das Einfamilienhaus lag idyllisch in einem Neubaugebiet mit angrenzenden Wiesen und einer Obstplantage.

Seit der zweiten Geburt litt die Mutter an Depressionen. Doch statt sich in einer Klinik behandeln zu lassen, wurde sie ambulant mit Tabletten versorgt. Auch mit den täglichen Aufgaben des Haushalts und den Kindern war sie zunehmend überfordert. Ihre Familie wusste von den psychischen Problemen. Der Vater von Phillipp und Stefan beklagte sich oft über ihre schlechte Laune und grundlose Streitigkeiten. Die Mutter jedoch fühlte sich von allen zu wenig beachtet.

Schon Wochen vor Weihnachten hatte sie große Sorge, sie müsse in eine psychiatrische Klinik. Die Angst verfolgte sie regelrecht. Gegen den Klinikaufenthalt sträubte sich die 37-Jährige innerlich, weil sie ihre Kinder nicht allein beim Vater und dessen Eltern zurücklassen wollte. Sie war fest davon überzeugt, dass es für Phillip und Stefan besser wäre zu sterben, anstatt ohne Mutter aufzuwachsen. Zudem fürchtete sie, dass die Kinder ihre psychische Erkrankung geerbt hatten. Niemand ahnte von ihren Plänen, dem Leben ihrer Söhne durch eine Geisterfahrt auf der Autobahn ein Ende zu setzen. Diese Tat führte die Mutter zwar nicht um, doch die Suizidgedanken blieben.

An Heilig Abend 2007 eskalierte schließlich ein Streit mit ihrem Ehemann. Er drohte ihr mit der Einweisung in eine Nervenklinik.

Das Fest der Liebe und der Besinnlichkeit wurde für Phillipp und Stefan schließlich ihr Todestag.

Am Morgen des 25. Dezember 2007 verließ der 45-jährige Vater um 6:30 Uhr das Haus. Trotz der Weihnachtsfeiertage musste er aus geschäftlichen Gründen in sein Büro im Landratsamt. Kurz nachdem er die Wohnung verlassen hatte, brachte die Mutter den 2-jährigen Stefan ins Badezimmer. Mit einem Schal erwürgte sie den kleinen Jungen. Er versuchte sich zu wehren. Doch seine Mutter hatte kein Erbarmen und schnürte ihm weiter die Luft ab. Nach seinem Tod holte sie den 3-jährigen Phillipp ins Bad und legte ihn auf den Boden. Auch er versuchte sich verzweifelt zu wehren und musste qualvoll ersticken, weil ihm seine Mutter ein Kissen gegen sein Gesicht drückte.

Für ihren eigenen geplanten Selbstmord fehlte ihr dann die Kraft. Sie setzte sich stattdessen still ins Nebenzimmer.

Ihre Schwiegermutter wunderte sich über die ungewöhnliche Stille in der Wohnung über ihr. Normalerweise hörte die Großmutter ihre Enkel herumtoben. Gegen 10:30 Uhr beschloss sie dann, nach dem Rechten zu sehen. Sie fand Phillipp und Stefan leblos im Badezimmer und alarmierte umgehend die Polizei. Die Mutter wurde sofort festgenommen.

Der Vater wurde von seinen Eltern telefonisch über den Tod seiner Söhne informiert. Eine Polizeistreife musste ihn auf dem Weg nach Hause stoppen, da er in seiner Panik viel zu schnell fuhr und im Verkehr gedrängelt hatte.

Die 5700 Einwohner von Beratzhausen waren geschockt über den schrecklichen Tod von Phillipp und Stefan und zeigten große Betroffenheit. Eine Tanzveranstaltung wurde abgesagt und am 27. Dezember 2007 nahmen rund 200 Menschen an einer Trauermesse teil.

Am 29. Dezember 2007 wurde zunächst ein Trauergottesdienst gehalten und im Anschluss daran fand die Beerdigung von Phillipp und Stefan statt.

Gerichtsurteil:
Die Mutter legte bei der Polizei direkt nach der Tat ein vollumfängliches Geständnis ab. Das Amtsgericht erließ sodann einen Haftbefehl gegen sie.

Zwei Tage nach dem Tod von Phillipp und Stefan versuchte sich die Mutter im Gefängnis umzubringen. Mit einer Schlafanzughose wollte sie sich die Luft abschnüren. Da ihre Zelle jedoch überwacht wurde, schritten die Beamten umgehend ein und verhinderten den Selbstmord. Die Mutter wurde daraufhin von der Untersuchungshaft auf eine psychiatrische Station eines Bezirksklinikums verlegt.

Der Tod von Phillipp und Stefan wurde von der Staatsanwaltschaft zwar in beiden Fällen als Totschlag gewertet, jedoch erhob man keine Anklage. Ein Gutachter hatte die Schuldunfähigkeit der Mutter festgestellt. Daher wurde vor dem Landgericht nicht über eine Haftstrafe verhandelt, sondern im Rahmen eines Sicherungsverfahrens über die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Der Vater trat in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Das Landgericht erließ schließlich auch den erwarteten Unterbringungsbefehl mit einer zeitlich unbeschränkten Einweisung in die Psychiatrie.