Paul

Dies ist die Geschichte von Paul aus Nussdorf am Attersee in Oberösterreich. Paul war gerade mal neun Jahre alt, als er am 18. Februar 2017 an tödlichen Schnittverletzungen starb. Diese fügte ihm seine eigene Mutter zu.

Die grausame Tat geschah in den frühen Morgenstunden des 18. Februars 2017. Paul schlief tief und fest in seinem Bett im Kinderzimmer, als seine Mutter den Entschluss fasste, ihn umzubringen. Sie ging in sein Zimmer und zuerst würgte sie ihren schlafenden Sohn. Paul erwachte dabei und wehrte sich, er kämpfte um sein Leben. Sie ließ erst von ihm ab, als er sich nicht mehr wehrte und regungslos war. Um sicherzustellen, dass Paul wirklich sterben würde, schnitt sie ihm mit einem Küchenmesser mehrmals die Arterien am rechten Unterarm durch. Dann ließ sie ihr eigenes Kind in seinem Bett sterbend zurück.

Einige Stunden nach der schrecklichen Tat wollte sie auch ihrem Leben ein Ende setzen. Sie trank eine Flasche Prosecco, eine Flasche Wein und nahm mehrere Tabletten. Doch der Suizidversuch schlug fehl, sodass sie sich im Badezimmer die Pulsadern aufschnitt.

In den Mittagsstunden wollte die Oma Paul und ihre Tochter unangemeldet besuchen, sie wohnte gleich nebenan im Nachbarshaus. Als sie die erste Etage des Hauses ihrer Tochter betrat, entdeckte sie ihren Enkel blutüberströmt in seinem Bett. Auch ihre Tochter fand sie ohne jedes Anzeichen von Leben im Bad.

Völlig unter Schock stehend alamierte sie die Rettungskräfte. Der Notarzt konnte bei Paul nur noch den Tod feststellen. Die Mutter lebte noch, ihr Zustand war jedoch kritisch. Sie wurde mit dem Rettungshelikopter in das Krankenhaus nach Salzburg geflogen und wurde dort notoperiert.

Für Paul wurde eine Obduktion am Nachmittag des 18. Februar 2017 angeordnet. Diese ergab, dass er durch die Schnittverletzungen am Arm gestorben ist. Er war verblutet.

Der Zustand der Mutter stabilisierte sich sehr schnell. Sie wurde von ihrem Krankenhausbett direkt in Untersuchungshaft in die Justizanstalt nach Wels gebracht.

Die Bewohner und Mitmenschen von Nussdorf waren alle zutiefst schockiert über die Tat. Alle trauerten um Paul, er war bekannt als netter, freundlicher und wohlerzogener Junge. Er hatte immer ein Strahlen im Gesicht. Die Menschen stellten sich die Frage nach dem WARUM. Die Mutter, Lehrerin an einem Gymnasium, wurde geschätzt von Schülern und Kollegen. Die Eltern von Paul lebten seit langer Zeit getrennt und hatten mehrere Jahre keinen Kontakt.

Aus Befragungen der Polizei an die Mitmenschen ging hervor, dass die Mutter des Öfteren schon mal Burnout hatte und an psychischen Problemen litt. Sie begab sich, auch auf Bitten ihrer Mutter in Therapie.

Bei der ersten Vernehmung durch die Polizei wirkte die Mutter ruhig und gelassen. Sie räumte dabei jedoch ihre psychischen Probleme ein. Allerdings gab sie den Beamten  keinerlei Auskunft und Details über ihre Tat und deren Grund. Auch die Frage der Beamten, ob sie Paul mit Medikamenten ruhig gestellt habe, blieb unbeantwortet.

Ein Gutachten sollte nun die Zurechnungsfähigkeit der Mutter während der schrecklichen Tat feststellen. Nach diesem Urteil richtete sich die Anklage der Staatsanwaltschaft in Wels.

Die Gutachterin bestätigte, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Tat nicht voll zurechnungsfähig gewesen ist. Sie konnte nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterscheiden.

Während des Gutachten gestand die Mutter ihrer grausame Tat. Sie gab zu, seit 2014 unter paranoider Schizophrenie mit schweren Depressionen zu leiden gegen die sie regelmäßig Tabletten einnehmen musste. Diese Medikamente setzte sie aber eigenmächtig ab. Sie konnte sich ihre Krankheit nicht eingestehen und zudem führten die Tabletten zu einer Gewichtszunahme. Dieses wollte die Mutter vermeiden.

Als Grund warum Paul sterben musste, gab die Mutter folgendes an:

Sie sah sich und ihren Sohn von der Umwelt ausgeschlossen, fühlte sich von der Gesellschaft immer mehr allein gelassen. Paul wurde kaum zu einem Geburtstag eingeladen, als Ursache dafür sah sie ihre Krankheit. Es war ihr sehr unangenehm, dass Menschen von der Krankheit wussten. Sie schämte sich dafür.

Beisetzung
Über Pauls Beisetzung ist leider nichts bekannt. Seine Leiche wurde am 23. Februar 2017 zur Beerdigung freigegeben. Die Familienangehörigen wollten diese jedoch nicht öffentlich machen, sondern sich ganz in Ruhe verabschieden.

Gerichtsurteil:
Am Mittwoch, dem 02. August 2017 begann der Prozess vor dem Geschworenengericht in Wels.

Die Mutter wirkte sehr gefasst und verzichtete auf weitere Aussagen. Sie machte klare Aussagen, diese stimmten mit den Ermittlungen überein. Ihre Angehörigen machten Gebrauch von dem Recht, ihre Aussage verweigern zu dürfen.

Nach nur eineinhalb Stunden zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Die Mutter wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Das Urteil wurde einstimmig gefällt und ist somit rechtskräftig.