Oliver

Das ist die Geschichte des kleinen Oliver aus Neulewin (Brandenburg). Olivers kurzes Leben endete im Alter von drei Jahren. Er und seine Mutter fielen einem bestialischen Verbrechen zum Opfer. Sie wurden auf grausamste Art von einem Bekannten getötet.

Am 29. April 1992 drang kurz vor Mitternacht ein Bekannter der Eltern in deren Haus ein. Er wusste, dass die Mutter mit Oliver allein Zuhause war, da der Vater die Woche über auf Montage war.

Der Mann wollte unbedingt Geschlechtsverkehr mit der Mutter und drang deshalb ins Haus ein. Diese wies ihn aber deutlich zurück und drohte die Polizei zu rufen, wenn er nicht von ihr abließe. Durch die Zurückweisung und die Drohung der Mutter fühlte sich der Mann in seiner Ehre gekränkt und gleichzeitig bloßgestellt. Bisher ging er davon aus, dass er jede Frau haben könne. Der Mann drehte völlig durch und steigerte sich in einen Wahn, der im Blutrausch endete. Er schlug mit allem was ihm in die Hände kam, auf die wehrlose Mutter ein. Mit einer Brechstange zertrümmerte er ihr den Kopf. Ohne Unterlass schlug er mit unvorstellbarer Kraft auf die zierliche Frau ein. Als sie blutüberströmt und regungslos vor ihm lag, stach er mit einem Messer bis zu 50 mal auf ihren Körper ein.

Durch den Lärm wurde der dreijährige Oliver geweckt. Sein Kinderzimmer lag unmittelbar neben dem Schlafzimmer der Eltern. Er stand auf, um zu sehen was im Nebenzimmer vor sich ging. Als er das Schlafzimmer betrat, sah er seine tote Mutter. Der kleine Junge begann aus Angst zu schreien. Der Mörder bekam Panik, denn er sah in dem Jungen einen potentiellen Tatzeugen. Oliver versuchte dem Täter zu entkommen. Dieser griff nach Olivers kleinen Beinen und schleuderte ihn bis zu zehn mal mit brachialer Gewalt gegen den Tisch, die Wände und andere harte Gegenstände. Als der kleine Körper völlig leblos war, ließ er von ihm ab. Oliver lag in seinem blauen Schlafanzug, welcher vom Blut eingefärbt war, tot auf dem Boden.

Der Täter jedoch war nach wie vor im Blutrausch und verging sich an der Leiche der Mutter. Er vergewaltigte sie mehrmals und verstümmelte sie auf sadistische Weise. Er schnitt ihr die Brust ab. Sein Wahn aus Gewalt und Sadismus nahm erst ein Ende, als er befriedigt war. Der kaltblütige Mörder verließ das Haus und ging in aller Ruhe nach Hause. Dort versuchte er die Spuren des schrecklichen Verbrechens zu beseitigen. Er verbrannte seine Schuhe und reinigte seine Kleidung, welche mit Blut verschmiert war.

Nur wenige Stunden nach der Tat wurde der Mann festgenommen.

Über die Beerdigung liegen uns leider keine Informationen vor.

Gerichtsurteil
Im Juni 1993 wurde der Täter wegen Mordes und Totschlag zu einer Strafe von 15 Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte allerdings gestand die Tat bis heute nicht. Es war ein reiner Indizienprozess.

Im Mai 2007 hatte der Täter seine volle Haftstrafe abgesessen und sich daraufhin schon eine Wohnung gesucht. Jedoch kam für ihn alles anders. Die Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherheitsverwahrung. Denn sie stufte den Täter nach wie vor als sehr gefährlich und rückfällig ein.

Somit begann ein neuer Prozess am Landgericht Frankfurt. Bei dem Prozess mussten gleich zwei Gutachter ihre Aussage ablegen. Beide waren sich einig, dass der Verurteilte weiter in Verwahrung bleiben müsse. Sie bestätigten das Urteil der Staatsanwaltschaft, der Verurteilte sei sadistisch veranlagt und habe Spaß dabei andere zu quälen.

Schon vor dem Doppelmord wurde der Mann verurteilt. Er hatte seinen Hund am Auto festgebunden und ihn über mehrere Kilometer hinter dem Auto hergeschleift. Als das Tier anschließend immer noch lebte, wurde es von ihm erschlagen.

Des Weiteren sagte ein ehemaliger Mithäftling gegen ihn aus und bestätigte, dass der Verurteilte immer wieder während der Haftzeit von Rache gesprochen hatte. Er drohte, die beiden Polizisten, welche im ersten Prozess gegen ihn ausgesagt hatten, nach seiner Freilassung zu töten.

Der Richter machte schließlich von einem neuen Gesetz Gebrauch, welches erst kurz vorher im April 2007 in Kraft getreten war. Mit den neu angelegten Paragraphen schloss sich endlich eine riesige Gesetzeslücke. Denn nun reichten für die Verhängung der Sicherheitsverwahrung auch Tatsachen aus, die schon zur Zeit der Verurteilung bekannt waren. Es musste laut Gesetz keine neuen Tatsachen hierfür geben.

Im ersten Prozess 1993 konnte der Richter keine Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verhängen. Denn laut Einigungsvertrag durfte für Verbrechen, welche vor August 1995 im Gebiet der ehemaligen DDR geschahen, keine solche Sicherheitsverwahrung nach abgesessener Haftstrafe erfolgen.

Dieses mal jedoch fällte der Richter jenes Urteil. Der Angeklagte gehöre lebenslang in Sicherheitsverwahrung. Er sprach von einer Gefahr für die Bevölkerung.

Der Verteidiger des Angeklagten legte Revision ein und drohte an, alle Mittel gegen das Urteil auszuschöpfen. Zur Not wollte er bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Der Anwalt warf dem Gericht vor, bewährte Rechtsgrundsätze nicht einzuhalten. Die Revision wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Somit war das Urteil rechtskräftig.