Mira

Das ist die Geschichte von Mira aus Waldbronn (Baden-Württemberg). Das kleine Mädchen starb am 16. November 2016 mit nur sechs Monaten an den Folgen eines Schütteltraumas.

Am 13. November 2016 besuchte Miras 22-jährige Mutter ein Konzert und ließ ihre Tochter, wie zuvor schon des Öfteren, in der Obhut ihres 21 Jahre alten Lebensgefährten. Dieser war nicht der leibliche Vater von Mira. Nach Angaben der Mutter liebte er sie jedoch wie sein eigenes Kind.

Der Lebensgefährte wählte an dem Abend den Notruf und berichtete, dass Mira nicht mehr reagiere. Das kleine Mädchen wurde umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert. Die behandelnden Ärzte stellten eine Hirnblutung sowie ein Hirnödem fest und kamen schnell zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Verletzungen um die Folgen eines Schütteltraumas handelte.

Die Ärzte benachrichtigten umgehend die Polizei, die den Lebensgefährten daraufhin festnahmen. Unter Auflagen wurde er jedoch wieder aus der Haft entlassen.

Da Mira bereits hirntot war, legten die Ärzte der Mutter nahe, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden. Miras Mutter wünschte sich, dass ihr Lebensgefährte sich von ihrer sterbenden Tochter verabschieden dürfe, da er das kleine Mädchen sehr liebte und ihr sicher nicht mit Absicht diese Verletzungen zugefügt hatte.

Drei Tage nachdem Mira ins Krankenhaus eingeliefert worden war, starb sie am 16. November 2016 im Alter von sechs Monaten.

Über die Beerdigung liegen uns leider keine Informationen vor.

Gerichtsurteil
Am 23. Januar 2018 begann vor dem Landgericht Karlsruhe der Prozess gegen den nunmehr 22- jährigen Lebensgefährten der Mutter. Die Verhandlung dauerte zwei Tage. Der Lebensgefährte schwieg während der Verhandlung.

Es wurden insgesamt zehn Zeugen gehört sowie ein Gerichtsmediziner, der keinen Zweifel an der Todesursache „Schütteltrauma“ ließ.

Die Verteidigung sprach von einer Eintrübung des Kindes, wodurch der Lebensgefährte durch ein sogenanntes „Wachrütteln“ falsch reagiert habe. Es hätte sich hier um eine fahrlässige Tötung gehandelt und die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe.

Der Oberstaatsanwalt forderte jedoch fünf Jahre Haft. Der Lebensgefährte sei seiner Meinung nach schlichtweg überfordert gewesen mit der Betreuung des kleines Mädchens.

Das Landgericht befand den Angeklagten schuldig der Körperverletzung mit Todesfolge und verurteilte ihn zu vier Jahren Haft. Die Verletzungen von Mira seien von massiver Gewalt geprägt.

Was genau an jenem Abend geschah, konnte auch im Prozess nicht aufgeklärt werden.