Das ist die Geschichte von Mehmet. Er war vier Jahre alt, als er am 13. Oktober 2006 nach monatelangen Misshandlungen an den Folgen von Hirnblutungen starb.
Mehmet, seine Mutter und sein sechsjähriger Bruder zogen im Jahr 2004 zum neuen Lebensgefährten der Mutter in ein Reihenhaus in Zwickau.
Die Familie wurde von 2002 bis 2005 wegen eines Haftaufenthaltes der Mutter durch das Jugendamt betreut. Im Mai 2005 schien die Prognose der Familie jedoch sehr positiv und die Betreuung wurde eingestellt.
Mehmet wurde zu dieser Zeit als bildhübscher Junge beschrieben und er und sein Bruder seien lebensfrohe und glückliche Kinder gewesen. Die Mutter kümmerte sich liebevoll um sie und auch das Verhältnis der Kinder zu dem neuen Lebensgefährten schien harmonisch.
Dies änderte sich aber alles nach der Geburt von Mehmets Schwester im Jahr 2005 und der Einstellung der Betreuung durch das Jugendamt. Kurze Zeit später wurden Mehmet und sein Bruder auch vom Besuch im Kindergarten abgemeldet. Die Beziehung zwischen ihm und dem Lebensgefährten verschlechterte sich zunehmend und wurde zudem durch Gewalt geprägt. Anlass für die Gewaltausbrüche des Lebensgefährten waren Lappalien. Beispielsweise zog sich Mehmet nicht schnell genug an oder half nicht mit, den Tisch zu decken. Das verärgerte den Lebensgefährten sehr und machte ihn wütend.
Erst waren es nur gelegentliche Ohrfeigen. Am Ende wurde Mehmet täglich geschlagen, mit der Hand oder einem Bambusstock. Mitte 2006 wurde ihm dann auch das Essen entzogen. Er wurde nachts ans Bett oder mit den Händen auf den Rücken gefesselt und sein Mund wurde ihm mit einem Klebestreifen zugeklebt. Mehmets Mutter half ihrem kleinen Sohn nicht, sie wollte ihren Lebensgefährten nicht verlieren.
Der Lebensgefährte war in der Nachbarschaft auch nicht gern gesehen. Er hatte alle terrorisiert und beleidigt, zeigte Aggressivität und brüllte auch fremde Kinder an. Nachmittags dröhnte rechtsextreme Musik durch die Straßen. Die Angst der Menschen vor ihm war so groß, dass eine Familie sogar von dort wegzog. Der Lebnesgefährte war schon wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft gewesen. Mehmet und sein Bruder haben zunehmend ängstlich und verschüchtert gewirkt.
Einer Kassiererin im Supermarkt ganz in der Nähe der Wohnung fiel auf, dass Mehmet seit Wochen nicht mehr zu sehen gewesen war. Sie wollte schon das Jugendamt informieren, doch ein Rechtsanwalt sagte ihr, sie könne doch nichts beweisen.
An seinem Todestag wurde Mehmet von dem Lebensgefährten über Stunden hinweg massiv geschlagen, weil er sich nicht anziehen und waschen wollte. Die Misshandlungen und Schläge waren so heftig, dass er mehrfach gegen die Wand stieß, auf den Fußboden prallte und sogar in die Küche flog. Mehmets Mutter konnte die Schläge und das Fallen von Mehmets kleinem Körper kaum überhören. Angeblich versuchte sie noch, ihren Lebensgefährten von Mehmet zu trennen.
Nachdem der Lebensgefährte Mehmet noch sechsmal mit der Hand und einer Fernbedienung schlug, er gegen den Waschtisch und die Toilette prallte, trug der Lebensgefährte ihn auf seinen Armen ins Wohnzimmer und übergab ihn seiner Mutter. Mehmet war kalt und hatte Verletzungen und Schwellungen auf der Stirn. Sie schlug Mehmet erneut drei bis viermal ins Gesicht, um eine Bewusstlosigkeit zu verhindern.
Es war bereits nachmittag, als der Notarzt gerufen wurde. Diesem wurde gesagt dass Mehmet eine Treppe heruntergefallen sei.
Im Krankenhaus erkannten die Ärzte schnell, dass die Verletzungen an Mehmets Körper nicht durch einen Treppensturz entstanden sein konnten. Mehmet verstarb noch am selben Tag an Hirnblutungen. Er hatte zahlreiche Hämatome im Kopfbereich, am Körper und war unterernährt. Er wog mit vier Jahren nur noch 10 Kilogramm.
Mehmets Bruder und seine Schwester wurden in einer Pflegefamilie untergebracht.
Gerichtsurteil:
Mehmets Mutter wurde zu acht Jahren und ihr Lebensgefährte zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt.
Noch in der Untersuchungshaft brachte Mehmets Mutter zu Weihnachten 2006 ein weiteres Kind zur Welt. Das kleine Mädchen wurde ebenfalls einer Pflegefamilie übergeben.