Mädchen-26.11.2008

Dies ist die Geschichte eines Mädchens, das am 26. November 2008 geboren wurde und nicht leben durfte.

Die damals 21-jährige Mutter und ihr gleichaltriger Verlobter wohnten zur Tatzeit im mittelhessischen Mittenaar. Die junge Frau befand sich in der Ausbildung zur Altenpflegerin. Das sie inzwischen schwanger war, war ihr nach eigenen Aussagen nicht bewusst, da sie die Pille regelmäßig einnahm und auch die Menstruation pünktlich einsetzte. Durch Prüfungsstress aß sie zwar viele Süßigkeiten und nahm so an Gewicht zu, aber ein Verdacht über eine womögliche Schwangerschaft kam ihr nicht auf. Hinsichtlich der Gewichtszunahme sagte auch ihr Verlobter lediglich, sie solle doch etwas abnehmen.

Sowohl dem Verlobten, als auch anderen Personen fiel nicht auf, dass die 21-jährige schwanger war. Lediglich ihre Mutter hatte eine Vermutung, die ihr aber nicht bestätigt wurde.

Am 25. November 2008 ging die junge Frau bis 12.00 Uhr arbeiten und anschließend Weihnachtsgeschenke einkaufen, bevor sie wieder in die Wohnung zurückkehrte. Nachdem sie mit ihrem Verlobten zu Bett gegangen war, setzten gegen 23.00 Uhr Bauchkrämpfe ein, die sie für Magen-Darm-Probleme hielt. Einige Male sei sie in der Wohnung hin und hergelaufen, um sodann die Toilette aufzusuchen. Im Laufe der Nacht, am 26. November 2008, kam ihre Tochter dann in der Toilettenschüssel im Badezimmer zur Welt.

„Ich war wie weggetreten, wusste gar nicht so recht, was da passiert.“
Quelle: Wetterauer Zeitung, 02.06.2009

Aus Angst vor Vorwürfen weckte sie ihren Verlobten nicht auf. So wickelte die junge Frau ihre kleine Tochter in ein Handtuch, steckte sie in eine Tüte und legte diese in eine Altpapiertonne in der verschlossenen Garage des Wohnhauses. Was mit der Nachgeburt geschah, da fehlten der 21-jährigen später die Erinnerungen.

Anschließend setzte sie sich auf das Sofa und weinte. Am folgenden Tag ging ihr Verlobter seiner Arbeit nach und erkundigte sich noch nach ihrem Befinden. Auch die Mutter des Verlobten kam vorbei und umsorgte sie auf Grund ihres Unwohlseins. Zwei Tage später wurden die Blutungen so stark, dass die 21-jährige das Wetzlaer Krankenhaus aufsuchte. Dort vertraute sie sich einer Ärztin an, die sofort die Polizei verständigte, die sodann das neugeborene Mädchen in der Altpapiertonne fand.

Die Obduktion des kleinen Mädchens ergab, dass es 3.100 g gewogen hatte und lebensfähig war. Durch die Tüte war das neugeborene Mädchen erstickt.

Die Mutter wurde psychiatrisch begutachtet und kam in Untersuchungshaft. Der psychiatrische Sachverständige hatte ihr volle Schuldfähigkeit attestiert, da keine Bewusstseinsstörung vorlag, auch nicht zur Tatzeit. Ebenso lag zur Tatzeit keine extreme Ausnahmesituation vor.

Der Verlobte verweigerte zu den Umständen rechtmäßig seine Aussage.

Gerichtsurteil:
Der Prozess wegen Totschlag begann am 28. Mai 2009.
Die junge Frau schilderte die Ereignisse, danach musste die Verhandlung unterbrochen werden, weil sie stark weinte.

Ihr Vater sagte aus, sie wäre schon immer ängstlich und verschlossen gewesen, hätte sich bei Problemen eingeigelt. Richter und Staatsanwältin konnten der Schilderung keinen Glauben schenken, da die junge Frau aufgeklärt war, sowie die Berufsfachschule mit Richtung Medizin besuchte, sodass sie hätte eine Schwangerschaft erkennen können.

Am 16. Mai 2009 wurde die junge Frau zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Totschlag verurteilt.