Dies ist die Geschichte eines Mädchens, dass am 10. Mai 2003 in Berlin-Müggelheim geboren wurde. Ihre Mutter hatte sie nur wenige Minuten nach der Geburt mit der Nabelschnur erdrosselt.
Die 23-jährige Mutter aus Berlin-Weißensee war mit ihrem fünften Kind schwanger. Aufgrund ihrer korpulenten Figur ahnte jedoch weder sie selbst noch ihr 30-jähriger Freund und Vater des Kindes etwas von der Schwangerschaft. Drei ihrer Kinder lebten in Pflegefamilien. Ein weiteres starb im Säuglingsalter.
Das Paar kannte sich bereits seit drei Jahren und lebte in sehr einfachen Verhältnissen in einer gemeinsamen Wohnung.
Der Freund der Mutter arbeitete als Gärtner. Da sie selbst keiner Tätigkeit nachging, lebte sie auf seine Kosten. Die Adoptiveltern des jungen Mannes boten der Mutter an, gemeinsam mit ihr zum Arbeitsamt zu gehen. Dieses Hilfsangebot lehnte sie jedoch ab.
Das Wochenende vom 10. Mai 2003 verbrachte das Paar im Wochenendhaus der Adoptiveltern. Unbemerkt hatte die Mutter dort das Mädchen im Badezimmer entbunden. Das Recht auf Leben wurde ihr jedoch verwehrt. Die Mutter erdrosselte ihr wehrloses Baby mit der Nabelschnur. Das Mädchen erstickte etwa drei bis acht Minuten nach der Geburt. Ihren Leichnam versteckte sie hinter der Badewannenverkleidung.
Vier Tage nach dem Tod des Mädchens kehrten die Adoptiveltern des Vaters aus dem Urlaub zurück. Sie wollten am Abend des 14. Mai 2003 in ihrem Sommerdomizil nach dem Rechten sehen. Schon beim Betreten des Hauses fiel ihnen ein starker Verwesungsgeruch auf. Nach kurzer Suche entdeckten sie den toten Säugling im Badezimmer und verständigten die Polizei.
Ob das kleine Mädchen post mortem einen Namen erhielt ist uns leider nicht bekannt. Auch über die Beerdigung liegen uns keine Informationen vor.
Die Monats-Zeitschrift „Müggelheimer Bote“ berichtete in einem Artikel, dass nach dem Tod des Mädchens nun auch das andere verstorbene Kind der fünffachen Mutter obduziert werden sollte. Nähere Quellenangaben zu dieser Information oder ein Ergebnis der Obduktion wurden allerdings nicht genannt.
Gerichtsurteil:
Die Mutter hatte nach ihrer Festnahme die Tat gestanden. Als Motiv gab sie an, dass sie sich mit einem fünften Kind überfordert gefühlt hätte. Diese Begründung wurde jedoch angezweifelt, da keines ihrer Kinder bei ihr lebte. Zudem fürchtete sie, dass man ihr auch dieses Kind wegnehmen und in die Obhut einer Pflegefamilie geben würde. Die Babyklappen kannte sie zum Tatzeitpunkt nicht, sagte sie aus.
Gegen die Mutter wurde ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Sie wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.