Mädchen-03.12.2014

Das ist die Geschichte eines kleinen Mädchens aus Weißenfels bei Halle. Sie wurde am 25. März 2014 geboren und starb am 03.12.2014 im Alter von nur acht Monaten an den Folgen eines Schütteltraumas. Ihre 22-jährige Mutter hatte sie ein bis zwei Minuten lang heftig geschüttelt.

Die 22-jährige Mutter lebte getrennt von ihrem Freund mit ihren zwei Kindern in einer Wohnung in Weißenfels. Sie hatte einen 18 Monate alten Sohn und eine acht Monate alte Tochter.

Im November 2014 kam es zu einem schrecklichen Vorfall. Die junge Mutter packte ihre Tochter und schüttelte sie ein bis zwei Minuten heftig, um sie ruhig zu stellen. Dabei erlitt das Mädchen ein Schütteltrauma.

Die Mutter rief am nächsten Tag den Rettungsdienst, nachdem die Körpertemperatur ihrer Tochter auf 40,3 Grad anstieg. Sie wirkte schläfrig und blass. In einem lebensbedrohlichen Zustand wurde das kleine Mädchen ins Uniklinikum Halle eingeliefert.

Bei den Untersuchungen entdecken die Ärzte eine Blutung und eine Wasseransammlung im Gehirn. In Verbindung mit den Verletzungen an Augen und Rückenmark stand schnell fest, dass das acht Monate alte Mädchen misshandelt worden war. Eine Entzündung verursachte das hohe Fieber. Die durch das Schütteltrauma entstandenen massiven Schäden am Gehirn verhinderten jedoch, dass der Körper seine Schutzmechanismen aufrecht erhielt. Das Mädchen erlag am 03. Dezember 2014 seinen schweren Verletzungen.

Beisetzung
Über die Beerdigung und die letzte Ruhestätte des 8 Monate alten Mädchens liegen uns leider keine Informationen vor.

Gerichtsurteil
Der Prozess vor dem Landgericht Halle begann am 14. August 2017. Die Mutter wurde wegen Totschlags angeklagt, sodass ihr im Falle einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haft drohten.

Die Mutter schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen. Ebenso alle Verwandten, die bei der Polizei noch ausgesagt hatten. Sie machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der Vater des getöteten Mädchens trat als Nebenkläger auf. Ihm ging es jedoch nicht um das Strafmaß, sondern um Aufklärung. Er wollte wissen, was mit seiner Tochter passiert war.

Da jedoch alle Augenzeugen schwiegen, hing das Urteil von zwei rechtsmedizinischen Gutachten ab. Diese konnten die Gewaltanwendung eindeutig belegen. Das Mädchen war an den Folgen des Schütteltraumas gestorben. Desweiteren sagte der Arzt aus, der das acht Monate alte Mädchen nach Einlieferung in die Klinik versuchte zu retten. Es hatten eindeutige Anzeichen von Misshandlung vorgelegen.

Die Verteidigung versuchte das hohe Fieber auf eine natürliche Todesursache zurückzuführen. Doch die ärztlichen Gutachten widersprachen dieser Annahme. Der behandelnde Arzt erklärte vor Gericht, dass durch das Hochheben und leichte Schütteln eines Kindes beim Spielen nicht solch massive Hirnverletzungen entstanden sein könnten.

Der Richter gab der Mutter kurz vor Ende der Verhandlungen noch eine letzte Chance und lag ihr ans Herz, ihr Gewissen zu erleichtern und aufzuklären, was an jenem Novembertag 2014 geschehen war.

Daraufhin sagte sie aus, dass sie ihre Tochter morgens in Bauchlage mit hohem Fieber vorfand. Da sie kurzzeitig keine Atmung bemerkte, schüttelte sie das Mädchen kurz, hatte Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet und schließlich den Notarzt gerufen.

Doch auch diese Argumentation stimmte nicht mit den Ergebnissen der rechtsmedizinischen Gutachten überein.

Die Staatsanwaltschaft klagte die Mutter ursprünglich wegen Totschlag an, plädierte aber schließlich auf Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht folgte diesem Antrag, da keine Tötungsabsicht festgestellt werden konnte.

Die Jugendgerichtshilfe stellte bei der Mutter eine Reifeverzögerung fest, sodass sie nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Die Maximalstrafe liegt hier bei zehn Jahren.

Der Anwalt der Mutter ging in Revision, um von der nächsten Instanz prüfen zu lassen, ob die Aussage bei der Polizei tatsächlich verwertbar war.

Über den Ausgang liegen uns keine weiteren Informationen vor.