Mädchen – 19.10.2014

Dies ist die Geschichte eines Mädchens, das am 19. Oktober 2014 in Dortmund-Kirchlinde in einem dunklen, kalten Keller geboren und anschließend in diesem von der eigenen Mutter zum Sterben zurückgelassen wurde.

Die 22-jährige Mutter lebte mit ihrem Partner und ihren drei Söhnen (ein, zwei und sechs Jahre alt) zusammen in Kirchlinde in einem Mehrfamilienhaus. Im Alter von 16 Jahren wurde sie das erste Mal von ihrem damaligen Partner schwanger. Beide trennten sich noch vor der Geburt des gemeinsames Sohnes, welcher im November 2009 zur Welt kam. Im Laufe einer psychiatrischen Behandlung lernte sie ihren neuen Partner kennen. Beide zogen zusammen, lebten von Hartz IV und im Juli 2012 wurde das erste gemeinsame Kind des Paares geboren. Im Juni 2013 folgte das zweite gemeinsame Kind.

Als die nun dreifache Mutter erneut schwanger wurde, aber kein weiteres Kind wünschte, versuchte sie die Schwangerschaft vor ihrem Partner und ihrer Umwelt geheim zu halten. Wurde sie doch einmal auf eine mögliche Schwangerschaft angesprochen, so leugnete sie diese vehement.

Dem Jugendamt war die Familie bekannt, denn im Vorfeld gab es auch bereits Anzeichen auf Vernachlässigung und Gewalt in der Familie. Anfang September 2014, einige Wochen vor der Geburt des vierten Kindes erschien das Jugendamt und nahm die drei Kinder in Obhut. Es hatte aus der Nachbarschaft Hinweise gegeben, dass die Kinder der Familie Misshandlungen ausgesetzt seien. So wurden zum Beispiel bei dem ältesten Kind Striemen am Hals gesehen und auch der Allgemeinzustand der Kinder sei auffällig gewesen. Die Mutter begründete die Verletzungen damit, dass ihr Sohn vor eine Wand gelaufen sei. Dem Jugendamt blieb die erneute Schwangerschaft der Mutter nicht verborgen, diese bestritt die Schwangerschaft allerdings. Vorsorglich wurde das Familiengericht involviert um im Fall der Fälle, falls doch eine Schwangerschaft vorliegen sollte, dieses Kind zu schützen.

Am 18. Oktober 2014 kündigte sich schließlich die Geburt des vierten Kindes an. Die Mutter begab sich nach unten in den Keller und nahm mit ihrem Partner, dem Vater des noch ungeborenen Kindes per Whatsapp Kontakt auf, um ihn über die beginnende Geburt zu informieren.

Sie schrieb um 21.29 Uhr folgende Nachricht:
“Es ist soweit, jetzt weißt Du Bescheid.”

Darauf antwortete ihr Partner:
“Bist Du bekloppt?”

Ihre empörte Antwort hierauf lautete:
“Nein, ich ziehe das jetzt durch.”

In den folgenden Stunden versucht ihr Partner mittels weiterer Whatsapp Nachrichten sie umzustimmen, ihr gut zuzureden.
“Warum hast Du Angst? Alle wollen Dir helfen.”

Quelle: Der Westen, 23.05.2015

Er flehte sie an, sie solle einen Arzt herbeirufen. Alle Bemühungen seinerseits halfen nichts. Sie wollte keine Hilfe und erst recht keinen Arzt und dies brachte sie erbost in ihren Kurznachrichten zum Ausdruck.

Er schrieb:
„Hol einen Arzt“, flehte der junge Mann.

Sie antwortete:
„Ein Arzt, niemals.“

Erneut flehte er:
„Ruf endlich einen Scheiß-Arzt.“

Ihre Reaktion:

„Neiiin!“

Noch eine Nachricht folgte von ihm:
„Du hast über meinen Kopf entschieden. Nichts wird mehr sein, wie es war.“

Quelle: Der Westen, 23.04.2015

Es war kurz nach Mitternacht, inzwischen der 19. Oktober 2014, als ein kleines Mädchen auf die Welt kam. Eine letzte Nachricht schickte die Mutter an ihren Partner, den Vater des neugeborenen Mädchens.

“Begrab sie. Das ist mein Fleisch gewesen.”
Quelle: Der Westen, 24.04.2015

Es folgte keine Antwort des Vaters. Kein Versuch, seine kleine Tochter zu retten, obwohl ihm klar war, was nun folgen würde.

Die Mutter wickelte ihr kleines Mädchen in ein Handtuch ein und steckte es in eine Plastiktüte, die sie verschloss. Die Tüte legte sie auf den kalten Boden des Kellers ab und verließ den Keller.

Später gab die Mutter an:

„Es hat geatmet.“
„Ich habe dabei nichts empfunden. Ich hatte nicht mal Angst, dass man das Kind hören würde.“
Quelle: nwzonline, 24.04.2015

Erst eine Woche später fand ein ahnungsloser Nachbar die Leiche des Mädchens im Keller.
Er informierte daraufhin die Polizei.

Rechtsmediziner stellten bei der Obduktion fest, dass das kleine Mädchen mindestens eine halbe Stunde, wahrscheinlich aber sehr viel länger nach der Geburt gelebt haben muss. Es ist verhungert und verdurstet, wahrscheinlich sogar erfroren und starb einen qualvollen, einsamen Tod.

Gerichtsurteil:
Die Mutter wurde wegen Totschlags angeklagt. Im April 2015 begann der Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht. Dort gab sie an, dass sie das Kind von Anfang an nicht wollte. Ihr Kind zur Adoption frei zu geben, kam für sie nicht in Betracht. Sie wollte einfach keinerlei Verantwortung für dieses kleine Leben übernehmen, egal in welcher Hinsicht.

In ihren Schilderungen wurde sie als gefühlskalt wahrgenommen. Sie habe nichts empfunden, als sie ihre Tochter zum Sterben im Keller zurückgelassen hatte. Es war ihr zudem auch völlig gleichgültig, ob jemand die Schreie ihres Kindes aus dem Keller hätte hören können.

Auch wurde ein Zeugin im Prozess angehört und demnach wurde der Mutter mehrfach Hilfe aus der kompletten Nachbarschaft angeboten. Diese Hilfe wurde aber leider strikt verweigert, so dass man davon ausging, dass sie ihr Kind in einem Krankenhaus anonym zu Welt bringen und in dessen Obhut lassen würde. Dies war dann letztendlich auch die Version, welche die Mutter nach der Geburt ihren Umfeld schilderte.

Laut einem psychologischen Gutachtens wies die Mutter zwar Persönlichkeitsauffälligkeiten auf, diese reichten  nicht für eine verminderte Schuldfähigkeit aus.

So sprach das Gericht die Mutter im Juni 2015 des Totschlags für schuldig und verurteilte sie zu acht Jahren Haft. Dieses Urteil war überraschenderweise höher als es von der Staatsanwaltschaft mit siebeneinhalb Jahren gefordert war.

Gegen den Vater wurde ebenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, da er durch den Handykontakt mit der Mutter von der Geburt in Kenntnis gesetzt war, aber dennoch nichts unternahm, um das Leben seiner Tochter zu retten.

Ob es auch zu einem Prozess gegen den Vater kam, konnte nicht ermittelt werden.