Mädchen – 06.11.2015

Dies ist die Geschichte eines kleinen Mädchens aus dem Raum Landshut, das kaum auf der Welt war, als es, anstatt Liebe zu empfangen, direkt nach der Geburt, am 06. November 2015, von seiner Mutter spontan erdrosselt wurde.

Im vierten Schwangerschaftsmonat erfuhr die damals 22-jährige, dass sie ihr zweites Kind erwartete. Bereits als Jugendliche brachte sie, während ihrer Ausbildung, einen Sohn auf die Welt. Ihre Familie stand ihr damals zur Seite und unterstützte sie. Angeblich wurde ihr angedroht, bei einer erneuten Schwangerschaft keine Unterstützung mehr von ihrer Familie zu erhalten. Geschockt von den Neuigkeiten, entschied sich die junge Frau dazu, die zweite Schwangerschaft zu verheimlichen und brachte sich damit in eine ausweglose Situation.

In den frühen Morgenstunden des 06. November 2015 wurde sie von der Geburt überrascht. Im Badezimmer ihres Elternhauses brachte sie ein gesundes und lebensfähiges Mädchen auf die Welt. Obwohl kein Grund bestand, das Kind nicht zu behalten, entschloss sich die junge Mutter spontan dazu, ihre Tochter zu töten. Mit einer Kordel eines Kapuzenpullovers, erdrosselte sie ihr Neugeborenes noch direkt im Badezimmer. Anschließend verpackte Sie ihr lebloses Baby in einem Müllsack, putzte alles sauber und versteckte ihr totes Baby im Kofferraum ihres Autos. Danach brachte sie ihren Sohn zur Tagesmutter und ging zur Arbeit.

Wenige Tage später fand der Vater der jungen Frau das winzige Bündel und alarmierte die Polizei.

Gerichtsurteil:
Die inzwischen 23-jährige Mutter beteuerte während des Prozesses, dass sie sich selbst nicht erklären könne, warum sie das getan habe. Sie könne sich weder an die Entbindung noch an die Folgezeit erinnern. Sie habe Angst gehabt, keine finanzielle Unterstützung mehr von ihrer Familie zu erhalten, wenn diese von der Schwangerschaft erfahren würden.

Eine Sachverständige bescheinigte der Angeklagten eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit und eine schwere Form der Belastungsreaktion.

In ihrem letzten Wort bedauerte sie ihre Tat und sagte, dass sie einfach nur noch zu ihrem Sohn wolle.
Die Staatsanwaltschaft forderte siebeneinhalb Jahre Haft, da keine Zwangslage vorlag, sondern gute Voraussetzungen, das Kind zu behalten, da die Familie der jungen Frau schon beim ersten Kind geholfen hätte.

Die Verteidigung plädierte wegen Totschlags in einem minderschweren Fall auf eine Bewährungsstrafe.

Die Mutter wurde schließlich wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.