Malin

Das ist die Geschichte der sechsjährigen Malin aus Zerbst (Sachsen-Anhalt). Am 22. Januar 2003 wurde sie Opfer eines Sexualverbrechens.

Malin war ein fantasievolles Mädchen mit blondem Haar und strahlend blauen Augen. Sie wurde gelobt für ihre Zuverlässigkeit und ihren Kampfgeist. Am liebsten hörte sie Kassetten von Pippi Langstrumpf.

Nach der Schule besuchte Malin einen Schülerhort, da ihre Eltern arbeiten mussten. Danach wurde sie Zuhause von einer Tagesmutter betreut.

Drei mögliche Wege konnte Malin nach Hause gehen. Auch am 22. Januar 2003 entschied sie sich für den zweieinhalb Kilometer langen Weg vorbei an der katholischen Kirche. Fast gegenüber lag die Wohnung ihres Mörders. Da der 19-Jährige einen Bruder in Malins Alter hatte, war der Kontakt schnell hergestellt und Malin sah in ihm vermutlich keinen Fremden mehr. Man ging davon aus, dass sich die Beiden mehrmals begegnet waren. An jenem Mittwochnachmittag schaffte es der geistig behinderte Mann die Sechsjährige in seine Wohnung zu locken.

Erst schauten sie sich Filme an. Als Malin währenddessen auf die Toilette ging, beobachtete der Mann sie dabei. Er bekam Angst, sie könnte dies jemandem erzählen. Malin wurde daraufhin von ihm erwürgt. Mit seinem Unterarm und einer Hand drückte er ihren Hals ab und ließ sie qualvoll ersticken. Zwei bis drei Minuten dauerte ihr Todeskampf.

Dann legte er Malin ins Bett und zog ihr die Kleidung aus. Mehrmals hatte er sich sexuell an ihr vergangen. Ihren nackten Körper wickelte er danach in eine Decke.

Als Malin nicht nach Hause kam, wurde zunächst bei Freunden und im Familienkreis nach ihrem Verbleib gefragt. Da jedoch niemand etwas wusste, wurde die Polizei eingeschalten. Noch am selben Abend waren etwa 50 Beamte im Einsatz und suchten nach Malin. Hubschrauber, Fährtenhunde und Rettungskräfte unterstützten die Suche.

Am Vormittag stießen weitere 40 Beamte hinzu. Nun fuhr zusätzlich ein Lautsprecherwagen durch die Straßen von Zerbst und forderte die Anwohner auf, sich zu melden, wenn sie Malin gesehen hatten oder etwas über ihren Verbleib wussten.

Malins Mutter wendete sich am Donnerstagvormittag verzweifelt an die Polizei und erzählte, dass ihre Tochter gern Bahn fuhr. Eventuell sei sie nach der Schule in einen Zug gestiegen. Die Polizei war zwar nicht überzeugt von dieser Theorie, dehnte aber die Suche dennoch auf die umliegenden Städte aus.

Bereits am Mittwochnachmittag ging ein Hinweis aus der Bevölkerung ein, dass Malin von einem Mann angesprochen worden sei. Die Ermittler konnten den 19-jährigen Mörder schnell ausfindig machen und klingelten an dessen Wohnungstür. Er bestätigte, dass er Malin gesehen habe, jedoch nicht wisse, wohin sie anschließend gehen wollte. Zu diesem Zeitpunkt galt der Mörder lediglich als wichtiger Zeuge, da er Malin zuletzt lebend gesehen hatte. Man nahm ihn am Donnerstag (23.01.2003) auf die Polizeistation mit, um seine Aussage zu protokollieren.

Die Mutter des Mörders hatte eine Wohnung im gleichen Haus. Sie entdeckte Malin zufällig und informierte umgehend die Polizei. Die Beamten stürmten die Wohnung und entdeckten gegen 13:30 Uhr die kleine Malin tot im Bett des Mörders. Nackt und nur in eine Decke gehüllt. Der 19-Jährige wurde daraufhin festgenommen.

Malins Eltern und ihr Bruder wurden von der Öffentlichkeit abgeschirmt und psychologisch sowie seelsorgerisch betreut.

Beisetzung
Bereits als Malins Leiche am 23. Januar 2003 gefunden wurde, trauerten viele Anwohner um das kleine Mädchen. Am Tatort wurden Kerzen angezündet und Blumen, Kuscheltiere, Bilder und Spielsachen niedergelegt.

Malin wurde am Vormittag des 1. Februar 2003 auf dem Friedhof in Zerbst beerdigt. An einem anschließenden Trauergottesdienst nahmen hunderte Menschen Abschied von dem 6-jährigen Mädchen. An ihrem Grab lag ein Meer von Blumen und Kuscheltieren. Ein Foto von Malin war umrahmt mit einer Lichterkette.

Die Pfarrerin war gleichzeitig Malins Religionslehrerin. Sie hielt eine rührende Predigt. Da Malin gern die Kassetten mit Pippi Langstrumpf hörte, trugen Freunde und Mitschüler Geschichten vor von Astrid Lindgren. Als schließlich die Titelmelodie von Pippi Langstrumpf gespielt wurde, flossen viele Tränen.

Am Ende des Gottesdienstes traten die Trauergäste einzeln vor und zündeten eine Kerze an für die kleine Malin.

Gerichtsurteil
Der 19-jährige Mörder von Malin besuchte eine Schule für Lernbehinderte. Er hatte keine Freunde, wurde oft gemobbt und sogar verprügelt. Strafanzeigen wurden zwar gestellt, allerdings kam es nie zu einer Anklage. Da er bei Gleichaltrigen stets in der Opferrolle war, suchte er zunehmend Kontakt zu Kindern. Sie waren freundlich zu ihm und vor allem schwächer als er selbst.

Viele Einwohner von Zerbst wussten von seiner geistigen Behinderung. Die Einen beschrieben ihn als hilfsbereiten jungen Mann, der Schnee schippte für Nachbarn und alten Menschen beim Einkaufen half. Andere wiederum empfanden ihn als aufdringlich und unverschämt.

Allgemein bekannt war jedoch seine pädophile Neigung. Viele Einwohner hatten beobachten können, dass er sich Kindern auffällig genähert hatte. Mehrmals versuchte er kleine Mädchen anzulocken. Gute Gelegenheiten boten sich ihm auf dem Spielplatz, wenn er seinen jüngeren Bruder beaufsichtigte. Außerdem musste er seinen Bruder täglich von der Schule abholen, da seine Mutter arbeitete. Wegen seiner sexuellen Orientierung befand er sich in psychologischer Behandlung. Zudem war er aktenkundig beim Jugendamt. Mehrere besorgte Bürger und Lehrer meldeten ihren Verdacht auf Pädophilie.

Bei der Festnahme leistete der 19-Jährige keinen Widerstand. Die Tat hatte er

„mit erschreckender Offenheit geschildert“
Quelle: MZ, 24.01.03

Er zeigte Reue und weinte immer wieder. Die Ermittler hatten den Eindruck, dass er froh war, erwischt worden zu sein. Trotz seines Geständnisses erwiesen sich die Vernehmungen jedoch als schwierig, da seine geistige Entwicklung vergleichbar war mit dem eines Kleinkindes. Ein anwesender Psychologe bestätigte die Anzeichen einer psychischen Erkrankung.

Am 24. Januar 2003 wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Da er als nicht oder höchstens eingeschränkt schuldfähig galt, wurde er einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dort sollte zudem seine Schuldfähigkeit festgestellt werden.

Gutachter stellten bei Malins Mörder pädophile Neigungen fest,

„tiefgreifend psychische Störungen“ sowie eine „krankhafte Persönlichkeitsstörung“
Quelle: Spiegel Online, 08.08.03

Ihm wurde eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt.

Am 30. Juli 2003 begann der Prozess vor dem Landgericht Dessau. Malins Eltern traten als Nebenkläger auf. Während der Verhandlungen zeigten sie keine sichtbaren Emotionen. Auch nicht, als sie dem Mörder ins Gesicht blickten. Der Richter würdigte ihr Verhalten:

„Sie haben gelitten, aber sie haben ein großes Maß an Zurückhaltung aufgebracht“
Quelle: FAZ, 08.08.03

Der mittlerweile 20-jährige Mörder vermied den Blickkontakt mit Malins Eltern.

Offen blieb zu Prozessbeginn zunächst, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenrecht verurteilt werden sollte. Bei Mord liegt die Höchststrafe nach Jugendrecht bei zehn Jahren statt lebenslang. Klar war allerdings, dass er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelte.

Aufgrund seines Entwicklungsstandes wurde der Mörder letztlich zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt mit einer zusätzlichen Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt. In der Urteilsbegründung wies man auf die Gefahr hin, die vom Angeklagten ausging und dass mit ähnlichen Straftaten gerechnet werden müsste.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und legte gegen das Urteil Revision ein. Am 07. Januar 2004 wurde dieser Antrag jedoch als unbegründet verworfen. Somit war das Urteil rechtskräftig.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch die Akte des Jugendamtes beschlagnahmt, um zu prüfen, ob der Mord an Malin hätte verhindert werden können, wenn die Behörden rechtzeitig eingeschritten wären. Mehrere Meldungen wegen der pädophilen Neigung des Mörders wurden dem Jugendamt gemeldet. Es konnten jedoch keine Versäumnisse nachgewiesen werden.