Dies ist die Geschichte eines Mädchens, das im November 2007 in München tot geboren wurde. Ihre Mutter versteckte die Leiche bei einem Besuch auf dem Dachboden in deren Elternhaus im sächsischen Elsterberg.
Die 22-jährige Mutter wuchs in einem Einfamilienhaus in Elsterberg auf. 2005 zog sie nach München, um dort ein Medizinstudium zu beginnen. Etwa alle vier Wochen besuchte sie ihre Eltern.
Im März 2007 wurde sie schwanger. Den Namen des Vaters verheimlichte sie. Bis zur Geburt bemerkte niemand das heranwachsende Kind in ihr. Die Mutter hatte die Schwangerschaft für sich behalten und auch äußerlich war kein Babybauch zu erkennen. Bis zuletzt hatte die Mutter Kleidergröße 34 getragen.
Ende November 2007 setzten schließlich die Wehen ein. In ihrer Münchner Wohnung, die sie mit ihrem Ex-Freund bewohnte, ließ sie heißes Wasser in die Badewanne ein und brachte dort heimlich ein Mädchen zur Welt. Die Nabelschnur trennte sie selbst durch. Die Mutter konnte jedoch kein Lebenszeichen feststellen und hielt ihre Tochter für tot.
Als sie einen Monat später ihre Eltern besuchte, nahm sie den Leichnam des Mädchens in einem Koffer mit. Den Koffer stellte sie zunächst auf dem Dachboden ab. Später ging sie unbemerkt nochmals nach oben, um ihre Tochter aus dem Koffer herauszunehmen. Sie wickelte den Leichnam in ein Handtuch und legte ihn in einen Karton. Dort lag das kleine Mädchen vier Monate lang.
Am Nachmittag des 20. April 2008 gingen die Eltern der jungen Mutter für Aufräumarbeiten auf den Dachboden. Dort bemerkten sie einen starken Verwesungsgeruch und stießen schnell auf das tote Mädchen im Karton. In einem Telefongespräch mit ihrer Tochter erklärte diese ihnen, dass es sich bei der Leiche um das Kind ihrer besten Freundin handle. Da die Freundin in einer Notlage sei, habe sie ihr helfen wollen und deshalb das Mädchen bei den Eltern versteckt gehalten. Die Eltern der Mutter schalteten daraufhin die Polizei ein. Die Mutter des toten Mädchens wurde in München vorgeladen und gab während der Vernehmungen zu, dass es sich bei dem Mädchen um ihre eigene Tochter handelte.
Ob das Mädchen post mortem einen Namen erhielt, ist uns leider nicht bekannt. Auch über eine Beisetzung liegen uns keine Informationen vor.
Gerichtsurteil:
Nachdem die Mutter in Vernehmungen gestanden hatte, dass das Mädchen ihre Tochter sei, wurde sie festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Da ein Tötungsverbrechen nicht ausgeschlossen werden konnte, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Mordes und ordnete eine Obduktion an. Erst nach Vorliegen der Obduktionsergebnisse sollte entschieden werden, ob ein Haftbefehl erlassen wird und eine Anklage erhoben werden muss.
Die Rechtsmedizin teilte nach den Untersuchungen des Leichnams mit, dass man eine Totgeburt nicht ausschließen könne. Die Aussagen der Mutter über den Geburtsverlauf stimmten mit den Ergebnissen der Obduktion überein. Man konnte nicht nachweisen, dass sie das Neugeborene getötet hatte. Daher hatte die Staatsanwaltschaft angeordnet, die Mutter aus der Haft zu entlassen.
Es liegt in diesem Fall jedoch eine Ordnungswidrigkeit vor, da in Deutschland eine Bestattungspflicht besteht. Durch das Verstecken des Leichnams auf dem Dachboden hat sie gegen das Bestattungsgesetz verstoßen.