Dies ist die Geschichte von Lisa und ihren Geschwistern, Celine und Mario, aus dem Kanton Zürich/Horgen. Die Geschwister lernten sich nie kennen.
Das Zwillingspaar durfte nur sieben Jahre alt werden. Sie starben in der Nacht auf den 24. Dezember 2007. Baby Lisa wurde nur 50 Tage.
Verwandte sagten, dass die Familie nach außen hin wirkte, als habe sie keinerlei Sorgen.
Der Vater war ein freundlicher, fleißiger Mann. Die Mutter lebte etwas zurückgezogen aber umsorgte ihre Kinder und ihren Mann immer gut. Die siebenjährigen Zwillinge der beiden, Celine und Mario, die von beiden Elternteilen immer sehr behütet wurden, waren im ganzen Ort bekannt und sehr beliebt. Sie haben immer gelacht und nie gestritten, erzählten andere Kinder über sie. Jeden Sonntag spielten sie mit Freunden auf dem Schulhof und freuten sich sehr auf das bevorstehende Weihnachtsfest. Doch dieses durften sie leider nicht mehr erleben.
In der Nacht auf den 24. Dezember 2007 beschloss die Mutter, nachdem sie die Weihnachtsgeschenke unter den Baum gelegt hatte, ihre beiden Kinder zu ermorden.
Sie ging ins Zimmer ihres Sohnes und setzte sich für einige Zeit neben sein Bett, in dem er friedlich schlief. Dann nahm sie aus dem Nichts heraus ein Kissen und drückte es auf das Gesicht des Jungen, bis er sich nicht mehr bewegte. Das Kissen ließ sie liegen, weil sie den Anblick des toten Kindes nicht ertragen konnte.
Danach ging sie in das Zimmer ihrer ebenfalls tief und fest schlafenden Tochter.
Mit einem Badezimmerteppich versuchte sie auch Celine zu ersticken. Das Mädchen wachte jedoch auf und wehrte sich heftig. Die Mutter setzte sich auf das Kind bis es sich nicht mehr regte.
Dann täuschte sie einen Einbruch vor und weckte ihren Ehemann, sagte ihm, dass Fremde in die Wohnung eingedrungen seien und beide Kinder getötet hätten.
Um 02.22 Uhr ging der Notruf des verzweifelten Vaters bei der Polizei ein.
Die Sanitäter, die kurz nach dem Anruf eintrafen, fanden Mario in seinem Bett vor, sein Kuscheltier noch im Arm. Sie konnten leider nur noch seinen Tod feststellen.
Celine lag auf dem Boden ihres Kinderzimmers. Trotz Reanimationsversuchen starb sie wenige Minuten später.
Ein Einbruch konnte von der Spurensicherung sehr schnell ausgeschlossen werden. Außerdem verstrickte sich die Mutter immer wieder in Widersprüche. Es erhob sich ein dringender Tatverdacht gegen beide Eltern die zum Tatzeitpunkt 34 und 39 Jahre alt waren. Sie wurden beide in Untersuchungshaft genommen.
Der Vater jedoch, kam nach drei Monaten wieder frei, da ein psychologisches Gutachten ihn fast vollständig entlastete. An ihm gab es keine Auffälligkeiten. Als Täter kam er nicht in Frage. Die Mutter allerdings war alles andere als unauffällig. Sie erzählte die Geschichten immer so, wie es gerade für sie von Vorteil war. Sie leugnete die Tat allerdings vehement. Beschuldigte erst Einbrecher, dann ihren Mann, die Kinder getötet zu haben. Sie räumte ein, dass sie in der Tatnacht vielleicht etwas getan hatte, an das sie sich nun nicht mehr erinnern konnte. Ihre Geschichten waren absurd und unglaubwürdig. Gegen sie wurde Anklage wegen mehrfachen Mordes erhoben.
Im März 2010 kam es dann zur Verhandlung, eine der letzten vor einem Geschworenengericht.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für die Mutter.
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der begrenzten Platzanzahl im Gerichtssaal, wurde der gesamte Prozess über eine Videoschaltung auf einer großen Leinwand in das Züricher Hallenstadion übertragen.
Als die Angeklagte bei der Verhandlung gebeten wurde aufzustehen und ihre Personalien zu nennen, berichte sie unaufgefordert von ihrer schlimmen Kindheit und ihrem alkoholabhängigen Vater, der sie und ihre Mutter häufig geschlagen hatte. Außerdem hätte ein sexueller Missbrauch durch ihre Brüder stattgefunden. Sie erzählte auch, das sie kurz nachdem sie zu ihrem Mann in die Schweiz gezogen war schwanger wurde, worüber das Paar sich sehr freute.
Doch nur 50 Tage nach ihrer Geburt starb die kleine Lisa im Jahre 1999 an plötzlichem Kindstod.
Diesen Schicksalsschlag habe sie nie verkraftet, sagte die Angeklagte. Sie sei daraufhin der Fresssucht verfallen und habe so sehr an Gewicht zugelegt, dass ihre Gesundheit bedroht war. Deswegen wurde ihr ein Magenband eingesetzt. Als Celine und Mario sich dann ankündigten war die erneute Schwangerschaft für die Angeklagte zunächst ein Schock.
Im Laufe der Zeit, mit fortschreitender Schwangerschaft, begann sie aber dann doch sich auf ihre Kinder zu freuen. Als die beiden dann auf der Welt waren, kümmerte die Angeklagte sich rund um die Uhr um die Zwillinge, während ihr Mann meistens arbeitete.
Nur an Sonntagen gab es gemeinsame Unternehmungen. Sie gab an, ein tristes, einsames Leben geführt zu haben. Der inzwischen, von ihr geschiedene Vater der Kinder, erschien nur zu seiner eigenen Vernehmung und zum Schuldspruch vor Gericht.
Vater und Mutter beschuldigten sich gegenseitig des Mordes an den gemeinsamen Kindern. Doch für den Gutachter und das Gericht kam nur die Mutter als Täterin in Frage. Durch ihre ständigen Lügengeschichten hatte sie einen sehr schlechten Eindruck hinterlassen. Auch ihre wechselnden Schuldzuweisungen sprachen gegen sie.
Als der Vater sich zur Ehe der beiden äußern sollte, beschrieb er eine gute, offene, harmonische Beziehung. Seine Frau sei stets sehr fürsorglich gewesen, habe den Haushalt immer ordentlich geführt und ihn auch was sein Geschäft anging immer viel unterstützt.
Sie hingegen berichtete von ihren Affären mit zwei anderen Männern, und das sie vorhatte ihren Mann über die Feiertage zu verlassen. Gemeinsam mit Celine und Mario wollte sie ein neues Leben beginnen. Sie habe ihre Kinder so sehr geliebt.
Sie wirkte wie versteinert als die vorgeladenen Sanitäter schilderten wie sie die Zwillinge aufgefunden hatten. Die Notärztin sagte aus , dass die Kinder minutenlang grausam gelitten hatten und qualvoll gestorben waren. Beide hatten sich zu wehren versucht.
Das erstellte Gutachten sagte aus, dass die Angeklagte unter einer schweren Persönlichkeitsstörung litt. Die gesamte Außenwelt als feindlich wahrnahm und allem und jedem gegenüber eine misstrauische Grundhaltung an den Tag legte. Ihr Realitätsbezug war sehr instabil. Sie log das sich die Balken bogen. Außerdem hatte sie einen Putzwahn und einen Kontrollzwang. Ihre Wohnung war klinisch rein. Sogar in den Kinderzimmern war alles militärisch aufgereiht und ordentlich gewesen. Unordnung und Kontrollverlust bedeuteten für sie unerträglichen Stress.
Als Motiv für die Tat wurden persönliche und gesundheitliche Probleme vermutet.
Für den von der Verteidigung beantragten Freispruch bestand keine Chance.
Auch der vorsorglich gestellte Eventualantrag, der verlangte, das die Angeklagte wegen Totschlags zu nur sieben Jahren Haft verurteilt werden sollte, wurde abgelehnt.
Das von den Indizien gezeichnete Gesamtbild der Tat und der Täterin war so deutlich wie selten zuvor in einem Mordfall. Auch DNA Spuren die zahlreich unter Marios Fingernägeln und auf dem Badezimmerteppich gefunden wurden, konnten ihr zur Last gelegt werden.
Sie wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Als der Richter nochmals nachfragte ob sie die Tat begangen habe sagte sie, dass sie nun ganz genau wisse, dass sie ihre Kinder nicht getötet habe.
Die Angeklagte hatte in der festen Absicht ihre Kinder zu töten, minutenlang mit großem Kraftaufwand und immenser Gewalt auf Hals,Oberkörper und Atemwege der Kinder eingewirkt bis diese erstickten, und war somit schuldig des mehrfachen Mordes.Sie sei verlogen und skrupellos.
Sie habe nicht nur ihren Kindern das Leben genommen, sondern die ganze Familie ins Unglück gestürzt.
Die Verteidigerin reichte sofort eine Nichtigkeitsbeschwerde ein und kündigte an das Urteil anfechten zu wollen.
Die Täterin, weiterhin ihre Unschuld beteuernd, akzeptierte das Urteil nicht. Sie besorgte sich einen neuen Anwalt und machte ungenügende Verteidigung geltend.
Das Kassationsgericht hob das Urteil auf und wies den Fall zur Neuverhandlung an.
Fast genau 5 Jahre nach der schrecklichen Tat wurde der Fall neu aufgerollt.
Im Dezember 2012 kam es zum zweiten Prozess.
Die inzwischen 39-jährige Mutter sowie auch der Vater der Kinder sollten erneut befragt werden.
Auch der Psychiater der die Gutachten beider Elternteile 2009 erstellt hatte sollte ein weiteres mal zu Wort kommen.
Bereits am ersten Prozesstag geschah etwas sehr unerwartetes. Die Mutter gestand überraschend den Mord an den Zwillingen und schilderte sehr detailreich den Tathergang.
Sie sagte das sie es ihren Kindern schuldig sei heute reinen Tisch zu machen. Sie könne mit der Schuld nicht mehr leben. Als Motiv nannte sie Wut und Eifersucht.
Sie beneidete die Kinder um ihr schönes Leben und war wütend auf sie weil die Mutter der Angeklagten den Zwillingen so viel Liebe entgegenbrachte. Sie konnte es einfach nicht ertragen das die Kinder diese Liebe auch an die Großmutter zurück gaben. Sie habe das nicht gewollt und könnte sich ihr Verhalten selbst nicht erklären, sie habe ihre Kinder geliebt, behauptete sie.
Darüber hinaus gab sie zu auch ihre erstgeborene Tochter Lisa getötet zu haben. An jenem Morgen im Jahre 1999 habe das kleine Mädchen ununterbrochen geschrien.
Die Mutter hatte es nicht mehr ertragen können, wollte dass das Baby einen Moment lang ruhig ist und hielt dem Säugling den Mund zu bis es still war.
Anschließend ging sie unter die Dusche. Als sie danach nach Lisa schauen wollte, sah sie das die Lippen des kleinen Mädchens blau waren und das sie sich nicht mehr bewegte.
Auch der sofort alarmierte Notarzt konnte nichts mehr für das Baby tun. Damals konnte keine Todesursache festgestellt werden. Man ging vom plötzlichen Kindstod aus.
Die Eltern verheimlichten den Tod ihres Kindes selbst vor den engsten Verwandten.
Die Familie erfuhr erst nach Lisas Beisetzung von der Tragödie.
Laut Gutachten galt die Angeklagte trotz ihrer schweren Persönlichkeitsstörung als voll schuldfähig. Auch bestand eindeutige Rückfallgefahr. Nicht nur für eigene Kinder, sondern auch für ältere oder behinderte Personen in einer Betreuungssituation.
Der Psychiater empfahl eine stationäre Therapie. Eine sogenannte „kleine Verwahrung“, wofür auch die Verteidigung plädierte.
Das Gericht befand die Angeklagte des mehrfachen Mordes und der vorsätzlichen Tötung für schuldig.
Sie wurde abermals zu einer lebenslangen Haftstrafe mit der Auflage, sich während der Haftzeit in der Strafanstalt einer ambulanten Therapie zu unterziehen verurteilt. Bei der Urteilsverkündung zeigte sie kaum eine Regung.
Urteilsbegründung:
Die Mutter hatte das Vertrauen ihrer Kinder hinterhältig missbraucht.
Sie hatte die arglosen Zwillinge die sich so sehr auf Weihnachten freuten im Schlaf überrascht und war bei der Tat aus Wut und Eifersucht überaus grausam und mit erschreckender Entschlossenheit vorgegangen.
Wie sie sich nach den Morden verhalten hatte zeugte von Gefühlskälte.
Das einzige das ihr zugute gehalten werden konnte war das sie die Morde nicht geplant sondern spontan beschlossen hatte.Ihrem Geständnis wurde aufgrund des jahrelangen leugnens der Tat nicht viel Wert beigemessen.
Bei der Tötung des Babys konnte keine besondere Skrupellosigkeit festgestellt werden.
Der Auslöser war das schrille schreien des Babys das die Mutter sehr nervte und das sie nicht länger ertragen konnte.Hier galt es nicht als Mord sondern als vorsätzliche Tötung.
Die Täterin legte gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein.Sie wollte erreichen das ihre Haftstrafe in eine stationäre Maßnahme umgewandelt würde. Diese Beschwerde zog sie jedoch ohne Angabe von Gründen wieder zurück.
Zu den Bestattungsorten der Kinder liegen leider keine Informationen vor.
Am 31.12 2007 nahm die Gemeinde Horgen Abschied von dem allseits beliebten Zwillingspaar.