Das ist Leonies Geschichte. Sie durfte nur sieben Wochen alt werden und starb am 13.10.2006 in Sangerhausen.
Leonie lebte mit ihrer Mutter und ihrer dreijährigen Schwester in einer drei Zimmer Wohnung in Sangerhausen. Ihr Vater war nach der Trennung ausgezogen, kümmerte sich aber dennoch weiterhin um seine Kinder. Leonies Mutter war Alkoholikerin und trank auch während der Schwangerschaft mit Leonie. Viele Nachbarn und Anwohner sahen sie oft völlig betrunken, obwohl sie schwanger war. Doch eingegriffen, etwas getan,gesagt oder das Jugendamt informiert hatte niemand von ihnen. Leonie kam schließlich zu früh auf die Welt, wog nur etwas über 2000 Gramm und hatte einen Herzfehler. Es war ein schwieriger Start ins Leben und Leonie hätte besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung benötigt. Zwar versuchte ihre Mutter immer mal wieder dem Alkohol fern zu bleiben, schaffte es aber nicht. Sie versuchte auch, sich um ihre Kinder so gut es ihr eben möglich war zu kümmern, aber doch siegte immer wieder der Alkohol. Oft waren Leonie und ihre Schwester ganz alleine in der Wohnung, während ihre Mutter mit Freunden auf Trinktour war.
Das Jugendamt betreute seit langer Zeit Leonies Mutter, da ihr das erste Kind bereits vor Jahren entzogen worden war. Auch am 04. Oktober 2006 besuchte ein Sozialarbeiter die Familie, sah aber keine Notwendigkeit weiter tätig zu werden, da beide Kinder gut versorgt schienen.
Nur Leonies Vater handelte, denn er kannte seine ehemalige Lebensgefährtin und deren schwerwiegendes Alkoholproblem. Mehrfach informierte er das Jugendamt und auch die Polizei, weil er sie vermehrt alkoholisiert angetroffen hatte.
Am Abend, an dem die kleine Leonie starb, wurde sie noch gefüttert und dann ins Bett gelegt. Sodann wandte sich ihre Mutter wieder dem Alkohol zu, ohne noch einmal nach ihrer kleinen Tochter zu sehen.
Für den nächsten Morgen hatte sich eine Familienhelferin angekündigt, daher hatte sich Leonies Mutter auch ihren Wecker gestellt, der um sieben Uhr klingelte. Sie sah nach Leonie und fand sie auf dem Rücken liegend mit leicht geöffneten Augen und Schaum vor dem Mund vor. Leonie atmete nicht mehr. Die Nachbarin klingelte, sie wollte Leonies Mutter an den Termin mit der Familienhelferin erinnern. Leonies Mutter öffnete betrunken und mit Zigaretten in der Hand die Tür und sagte völlig emotionslos: „Die Kleine ist tot“.
Nachdem Polizei und Rettungskräfte von den Nachbarn alamiert worden waren und um 08.00 Uhr in der Wohnung eintrafen, vermuteten diese, aufgrund des Zustandes von Leonie, ein Gewaltverbrechen. Leonie hatte weißen Schaum vor dem Mund, der mit Blut versetzt war. Ihre Mutter war völlig betrunken und hatte zwei Promille Alkohol im Blut.
Leonie war nicht gewaltsam gestorben, das ergab die anschließende Obduktion. Allerdings kam der Verdacht auf, dass sie am Abend ihres Todes unsachgemäß gefüttert worden war, sich erbrach und daran erstickte. Zu diesem Ergebnis kam auch das anschließende rechtsmedizinische Gutachten. Leonie war erstickt und an akutem Herzversagen gestorben.
Die Staatsanwaltschaft prüfte sodann, ob Leonies Mutter eine Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht und unterlassene Hilfeleistung hätte zum Vorwurf gemacht werden können.
Erst nachdem Leonie tot war, meldeten sich Nachbarn zu Wort. Sie bemängelten, dass das Jugendamt nur tagsüber zu Besuch gekommen war, wenn Leonies Mutter halbwegs nüchtern gewesen sei.
Über das Ergebnis der Prüfung des Vorwurfes der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und der unterlassenen Hilfeleistung gegen Leonies Mutter sind leider keine weiteren Informationen zu finden.