Kevin & Tobias

QUALVOLL sind Kevin und Tobias ums Leben gekommen, noch bevor sie eine Chance hatten mit dem Leben überhaupt anzufangen. Die kurze Zeit, die sie hatten auf dieser Welt, war voller Entbehrungen. Und trotzdem wollten sie unbedingt leben, waren hungrig, widerstandsfähig, lebhaft und haben gekämpft bis zum Schluss, um ihr kleines Dasein, das niemanden wirklich interessierte. Erst als sie tot waren, erst als ihre kleinen, schon angefaulten Körper aus dem Haus getragen wurden, nahm man Notiz von ihnen.

Denn die Kinder starben nicht in einer Wüste, nicht in einem Kellerverlies, nicht in einem abgeschiedenen Bergtal. Sie starben nicht, weil niemand ihre Schreie hörte und ihr verzweifeltes Trommeln gegen die Heizung. Nicht, weil niemand ihre kleinen Hände am Fenster kratzen sah. Sie starben, obwohl so viele sie sehen konnten und so viele ihre Schreie hörten!!!

Dies ist die Geschichte von Kevin und Tobias. Die beiden Kleinkinder verdursteten im Juni 1999 in der Wohnung ihrer Mutter in Frankfurt/Oder, während diese sie zwei Wochen lang allein ließ. Sie wurden drei und zwei Jahre alt.

Bereits mit 19 Jahren bekam die Mutter ihr erstes Kind, eine Tochter. Und von da an drei weitere Kinder in drei Jahren. Jedes von einem anderen Vater. Das Älteste wuchs bei seinen Großeltern auf, das Jüngste, ebenfalls eine Tochter, gab sie direkt nach der Geburt zur Adoption frei. Nur Kevin und Tobias lebten bei ihr – in einer kleinen Wohnung, bezahlt vom Sozialamt. Einem sechsgeschossigen Plattenneubau im Stadtteil Neuberesinchen.

Die Mutter besuchte eine Förderschule, galt als hübsch. Während des Prozesses wurde ihr eine schwache Intelligenz bescheinigt. Sie lebte in ständiger Abhängigkeit ihrer Eltern, die in unmittelbarer Nachbarschaft lebten und sie bei ihrer Kindererziehung unterstützten. Dennoch schien die junge Frau mit den Kindern, ihrem Haushalt und den Behördengängen dauerhaft überfordert. Nachbarn beschwerten sich bereits 1997 über den Lärm und den Gestank, der aus ihrer Wohnung kam – das Jugendamt schaltete sich sein. Als eine Mitarbeiterin der Familie einen Besuch abstattete, waren die Kinder sauber, wohlgenährt, die Wohnung blitzblank und die Beschwerde für das Amt somit unbegründet.

Nach der Geburt der jüngsten Tochter kam eine weitere Mitarbeiterin zweimal zu einem Gespräch mit der Mutter zusammen, um über die Adoption zu sprechen. Auch sie empfand ihr Gegenüber fähig zur Kindererziehung, vermerkte, dass die Großmutter eine große Stütze sei und ihre Hilfe während des Besuches erneut anbot. Alle weiteren Unterstützungsmöglichkeiten, die die Mitarbeiterin aufzeigte, wurden seitens der Mutter abgelehnt. Anschließend kümmerte sich das Jugendamt nicht wieder um die Familie, obwohl Nachbarn angaben, sich noch häufiger beschwert zu haben.

Wenige Wochen vor dem Tod der beiden Jungen lernte die Mutter einen neuen Mann kennen und hielt sich immer wieder über Nacht bei ihm auf. Sie brachte ihre Kinder ins Bett, wartete, bis sie schliefen und kam dann häufig erst am nächsten Nachmittag zurück. In dieser Zeit holte die Großmutter die beiden Kinder oft zu sich, bot an, sie ganz zu sich zu nehmen. Dies wollte die Mutter aber nicht. Sie fühlte sich bedrängt, gab immer wieder an, alles im Griff zu haben.

Später erzählte die Mutter, wie sehr sich die Kinder jedes Mal gefreut hätten, wenn sie wieder gekommen sei und die Oma sie in der Zwischenzeit nicht geholt habe. Festgeklammert hatten sie sich, wollten nicht ins Bett, sicherten sich mehrere Male ab, dass die Mama auch wirklich noch da wäre. Sie selber habe diese Momente glücklich gemacht, schuldig habe sie sich nicht gefühlt.

In der Zwischenzeit begann das Sozialamt der jungen Frau Probleme zu bereiten. Sie meldete sich nicht zu Beratungs- und Vorstellungsgesprächen, vergaß ihre Adressänderung mitzuteilen, beantwortete Briefe und Anrufe nicht. Die Leistungen wurden so zunächst gekürzt, dann gänzlich einbehalten. Sie nahm einen Kredit auf, um einkaufen gehen zu können, vergaß jedoch Wohnung und Strom zu bezahlen. Die Kündigung drohte, der Strom wurde abgestellt. Als die Oma davon Kenntnis bekam, eskalierte der Streit zwischen ihr und ihrer Tochter endgültig. Die Großmutter forderte die Mutter auf, endlich aktiv zu werden, ihr Leben in den Griff zu bekommen und alles zu regeln. Solange würde sie sich von ihr distanzieren. Es kam zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden und endete ,indem die Mutter die Wohnung der Oma verließ.

Am selben Abend legte die Mutter ihre Kinder ins Bett, stellte drei Milchschnitten, ein paar Bananen, ein Paket Wiener Würstchen und eine offene Milchtüte auf den Wohnzimmertisch und verließ die Wohnung. Ging zu ihrem Freund, bei dem sie vierzehn Tage blieb, ohne zwischenzeitlich zu ihren Kindern zurück zu kehren. Die Zeit verbrachte sie damit, auf ihren Freund zu warten, ihn in der Mittagspause zu besuchen, abends zu kochen, mit ihm zu kuscheln, einkaufen zu gehen und Wäsche zu waschen.

Kevin und Tobias begannen derweil ihren Todeskampf. Sie schrien so sehr, dass die Nachbarn es hörten. Diese kannten solche Schreie schon, schenkten diesen keine weitere Bedeutung. Hätten sie gewusst, was sich in der Wohnung abspielte, hätten sie sofort eingegriffen, die Türen eingetreten, die Polizei verständigt – gaben sie hinterher an.

Die Jungen begannen an verschlossenen Packungen zu nagen, durchsuchten den reichlich vorhandenen Müll in der Wohnung nach Essensresten. Nach etwa einer Woche wurden sie gesehen, wie sie an die Fensterscheiben klopften, sie schrien Tag und Nacht. Ein letzter Schrei erschreckte die Nachbarn am 21. Juni 1999 , dann ist Ruhe. Sie dachten, die Kinder wurden vom Jugendamt geholt – endlich.

Kevin, der ältere und schmalere, starb zuerst. Tobias, der dem Ganzen mehr entgegen zu setzen hatte, immer der Wonneproppen ihrer Kinder war, biß seinem Bruder in Arme und Beine. Dies sei typisch für solche Fälle, sagte der Gerichtsmediziner nach der Obduktion. Ebenso, dass es keine einzige Zelle im Körper der beiden mehr gegeben habe, die noch Wasser enthalten habe. Die üblicherweise nach dem Tod austretenden Körperflüssigkeiten gab es hier nicht mehr.

Die Mutter stritt sich am 25. Juni  1999 mit ihrem Freund, es kam zur Trennung. Sie kehrte in die Wohnung ihrer Mutter zurück, fragte ihren Bruder, wo die Oma und die Kinder seien. Sie seien zusammen auf dem Spielplatz, antwortete dieser. Sie aß und legte sich schlafen. Am nächsten Morgen traf sie auf ihre Mutter, die sofort nach den beiden Jungen fragte. Beide begreifen erst in diesem Moment, was passiert sein musste, liefen zur Wohnung und brachen die Tür auf. Die Mutter habe den Schlüssel von innen stecken lassen, gab sie an. Die Oma habe mehrmals vor der Tür gestanden, konnte diese deshalb nicht öffnen. Die Schreie habe sie nicht gehört, ihr Hörgerät sei alt gewesen, das neue kam erst später.

Die Mutter rannte sofort ins Schlafzimmer, fand Kevin in Fötus Stellung neben dem Bett im Schlafzimmer. Sie riß ihn an sich, versuchte ihn zu wecken – er wies schon deutliche Verwesungszeichen auf. Tobias lag eingeklemmt zwischen Wand und dem Bett, unter einem Heizungsrohr, umgeben von Müll.

Beisetzung: 
Die Beerdigung der Kinder fand am 10.Juli 1999 auf dem Frankfurter Hauptfriedhof im kleinsten Kreis statt. Die Mutter wurde hierfür aus der Untersuchungshaft gelassen, von ihren Anwälten und Vollzugsbeamten begleitet. Zwei weiße Särge mit Wolken, Sonnen und den Initialen der Kinder versehen – gestaltet vom Bestatter selber, der alle Kosten der Beisetzung übernahm, um ihnen einen würdevollen Abschied zu gestalten.Die Mutter weinte während der schlicht gehaltenen Trauerrede häufig auf, musste gestützt werden. Die Großeltern sahen ihre Tochter zum ersten Mal seit dem Geschehenen wieder, ignorierten sie.

Gerichtsurteil:
Die Anklage lautete zunächst auf Totschlag, später auf Mord. Das Gericht ging davon aus, dass die Mutter genau wusste, was sie tat. Sie konnte nicht davon ausgehen, dass die Oma ihre Sorgfaltspflicht übernehmen und sich um die Kinder kümmern würde.

In dem vier Monate andauernden Prozess versuchte sie der Oma eine Mitschuld zu geben und gab letztendlich zu:

„Ich habe nicht mehr nach den Kindern gesehen, weil ich sie nicht mehr wollte.“ Quelle: Spiegel, 08.05.2000

Die Richter sprachen am 08.Mai 2000 eine lebenslängliche Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld aus, was umgehend angefochten wurde. Die Verteidigerin der Mutter ging davon aus, dass das Gericht ein Exempel statuieren wollte und deshalb ein derart hohes Strafmaß ansetzte.  Es kam zu einer Revision des Verfahrens, das Urteil blieb jedoch bestehen.