Karolina

Das ist die Geschichte der kleinen Karolina. Geboren wurde sie am 06. Dezember 2000. Gestorben ist das kleine Mädchen im Alter von drei Jahren am 07. Januar 2004 im bayrischen Weißenhorn. Karolina wurde sadistisch gefoltert und starb schließlich an den Folgen einer Hirnblutung ausgelöst durch Faustschläge auf ihren Kopf.

Karolina wuchs in schwierigen Lebensverhältnissen auf. Ihre Mutter war eine Prostituierte und selbst mit dem Leben überfordert. Ihr Vater war ein Zuhälter, der von Karolina nichts wissen wollte. Im November 2003 lernte die Mutter ihren neuen Lebensgefährten kennen. Einen Drogensüchtigen, mit dem sie schnell zusammenzog.

Der neue Lebensgefährte bezeichnete Karolina von Anfang an als Bastard ohne Lebensberechtigung. Schon bald begann er Karolina sadistisch zu misshandeln. Sie war ihm einfach lästig und störte ihn. Nässte sie sich ein, wurde sie in viel zu heißes Badewasser gestellt. Als sie dabei schrie, schlug er ihr mehrmals mit der Duschbrause auf den Kopf. Er traktierte sie mit Faustschlägen und Gürtelhieben auf den nackten Körper, bis das Blut lief. Mit einem Stock schlug er ihr so lange auf die Finger, bis einer brach. Sie wurde aus dem Schlaf gerissen und mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Nachts musste sie sich bei eisiger Kälte, nur in T-Shirt und Strumpfhose bekleidet, auf einem Bein auf die Terrasse stellen. Oder sie wurde in einem Keller eingesperrt. Karolina wurde auch durch die gesamte Wohnung geprügelt, bis sie sich nur noch kriechend und winselnd fortbewegen konnte.

Karolinas Mutter schaute nicht nur zu, sie half auch bei den Misshandlungen. Sie sah zu, wie ihr Lebensgefährte sie trat und hielt Karolina fest, als er ihr mit Metadonflaschen-Deckeln vierundzwanzig Brandwunden zufügte. Er hatte diese vorher erhitzt und dem kleinen Mädchen das Plastik auf den Körper tropfen lassen.  Sie sagte kein Wort, als er die Wunden wieder aufriss und diese mit Wärmepaste einrieb.

Beide kannten keine Gnade mit der kleinen Karolina. Das Kind wurde gequält, misshandelt, erniedrigt. Ihre Mutter machte sich sogar über ihr blau geschlagenes kleines Mädchen lustig.

Als Karolina wieder einmal in die Hose machte, wurde sie von dem Lebensgefährten mit 60 Grad heißem Wasser abgeduscht. Da Karolina auch fast keine Haare mehr hatte, weil diese ihr von dem Lebensgefährten ausgerissen worden waren, entschlossen sich Karolinas Mutter und ihr Freund, ihr die letzten blonden Haare abzurasieren. Anschließend wurde Karolina auf grausame Art und Weise weiter misshandelt. Schließlich schlug der Mann Karolina bewusstlos. Danach fuhren sie die sterbende Karolina in ein Krankenhaus und legten sie in einer Tragetasche auf einer Toilette ab. Ihr kleiner zerschundener, von multiplen Verletzungen übersäter Körper wurde nur durch Zufall gefunden. Drei Tage später starb Karolina, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Karolinas Mutter und ihr Lebensgefährte waren zwischenzeitlich nach Italien geflohen, wo sie vier Tage später festgenommen wurden.

Beisetzung:
Zehn Tage nach ihrem Tod wurde Karolina am 15. Januar 2004 liebevoll und in einer bewegenden Trauerfeier in Gundelfingen beerdigt. Karolinas Großmutter suchte einen türkisfarbenen Sarg aus, der mit weißen und roten Rosen geschmückt wurde. Rund 100 Menschen nahmen an der Beerdigung teil, um ihr den Abschied zu gebühren, den die kleine Karolina verdient hatte.

Gerichtsurteil:
Im ersten Prozess im Mai 2005 wurde die Angeklagte zu fünfeinhalb Jahren, der Angeklagte zu zehn Jahren Haft und drei Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Der Richter sagte, dem Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass er Karolina habe töten wollten. Die Strafe sei aber schon relativ hoch ausgefallen, da die Tat an Totschlag grenzen würde.
Für die Anwesenden des Prozesses war dieses Urteil ein Skandal.

Das Urteil wurde sodann auch vom Bundesgerichtshof aufgrund der Milde der Strafe wieder aufgehoben.

Je schwerer eine Tat sei, umso höher seien die Anforderungen der Rechtsordnung bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit.
Quelle: focus, 24.05.2006

Bei der erneuten Gerichtsverhandlung im Mai 2006 lautete das Urteil auf grausame Misshandlung einer Schutzbefohlenen und Mord aus niedrigen Beweggründen – bei dem Angeklagten mit besonderer Schwere der Schuld. Da klatschte der Gerichtssaal Beifall, denn da wurde endlich klar: die Angeklagte bleibt mindestens fünfzehn Jahre in Haft, der Angeklagte weitaus länger.

Die Angeklagte wird nach Verbüßung ihrer Haftstrafe im Frauengefängnis Aichbach nach Polen ausgewiesen. Der Angeklagte wird seine Haft im Hochsicherheitsgefängnis Straubing verbüßen.