Das ist die Geschichte von Karl. Einem Kind, dass es nicht geben sollte. Das von niemanden erwartet oder gewollt war und nur wenige Stunden leben durfte. Er wurde am 14. Oktober 2007 von seiner Mutter erstickt.
Karls Mutter lebte mit ihrem Lebensgefährten in Haina. Beide waren glücklich miteinander, wollten heiraten und eine Familie gründen. Jeder lebte sein Leben, sie investierte ihre Freizeit in die Jagd, das Züchten von Hunden und ihr Vereinsleben. Alles schien perfekt. Doch Ende 2006 nahm das unglücksselige Schicksal seinen Lauf. Erst folgte die Arbeitslosigkeit und die dadurch resultierenden finanziellen Schwierigkeiten, da sich Karls Mutter nicht beim Arbeitsamt meldete. Dann der Verlust der Krankenversicherung und der Tod der leiblichen Tochter des Lebensgefährten durch einen Verkehrsunfall. Nach dem Tod der Tochter ihres Partners war fortan Familienplanung in der Beziehung kein Thema mehr. Doch Anfang 2007 wird Karls Mutter trotz Verhütung schwanger.
Karls Mutter entschloss sich dazu, aus Angst ihr Lebensgefährte könnte die Beziehung beenden, die Schwangerschaft geheim zu halten. Sie erzählte niemanden etwas davon. Weder ihren Eltern, Freunden, Bekannten und schon gar nicht ihrem Lebensgefährten. Auch die Vorsorgeuntersuchungen nahm sie nicht wahr.
Angeblich bemerkte niemand die körperlichen Veränderungen an ihr. Obwohl ihre körperliche Statur nicht so gewesen war, dass man eine Schwangerschaft hätte übersehen können. Karls Mutter war nicht schlank, aber auch nicht so dick, dass durch ihre Leibesfülle ein Babybauch hätte untergehen können.
Am 13. Oktober 2007 platzte die Fruchtblase und die Geburt kündigte sich an. Karls Mutter hatte starke Schmerzen, aber selbst zu diesem Zeitpunkt rechtfertigte sie sich mit Ausreden. Irgendwann wurden die Wehen heftiger und die Schmerzen stärker und sie vertraute sich im letzten Moment ihrer Schwester an. Diese riet ihr, umgehend ins Krankenhaus nach Fritzlar bei Kassel zu fahren. Dort angekommen, meldete sie sich aufgrund ihrer fehlenden Krankenversicherung mit einem Fantasienamen an und erklärte, dass sie eigentlich geplant habe, ihr Kind zu Hause zur Welt zu bringen. Die anschließenden Untersuchung durch eine Hebamme ergaben ein Problem bezüglich der bevorstehenden Geburt und ein Gynäkologe wurde zu Rate gezogen. Dieser entschloss sich zum Kaiserschnitt und kaum zwei Stunden später wurde ein kleiner, gesunder Junge geboren.
Seine Mutter gab ihm einen Namen. Karl.
„Es war ein schönes Gefühl“ für sie, ihren Karl im Arm zu halten.
Bis zu diesem Zeitpunkt gingen alle auf der Station von einer ganz normalen Situation aus. Doch am nächsten Morgen wollte Karls Mutter nach Hause fahren und ließ sich ihren kleinen Jungen von einer Schwester bringen. Der behandelnde Arzt riet Karls Mutter allerdings davon ab, das Krankenhaus so kurz nach der Geburt schon wieder zu verlassen. Als einige Stunden später eine Hebamme die Mutter zur Visite aufsuchen wollte, fand sie das Zimmer verlassen vor. Mutter und Kind waren weg.
Karls Mutter hatte schon längst das Krankenhaus mit ihrem Sohn verlassen, niemandem hatte sie Bescheid gegeben. Sie stieg in ihr Auto und fuhr davon. Sie wollte nach Hause, ihren kleinen Karl vorzeigen, das Versteckspiel beenden. „Alles wird noch gut“, ging es ihr durch den Kopf.
Allerdings befand sich ihr Haushalt in einem chaotischen Zustand, es war weder aufgeräumt noch saubergemacht. Für Karls Ankunft waren keinerlei Vorkehrungen verrichtet worden. Im späteren Prozess sagte der Vorsitzende Richter hierzu, dass man in einem solchen Haus wohl kein Kind groß ziehen würde.
Zudem fehlte es an allem, was man für ein Baby benötigt. Es waren weder Windeln, Kleidung oder Babynahrung vorhanden, geschweige denn ein Babybettchen. Das einzige, was sie an Vorbereitungen getroffen hatte, war einen Babysitz vom Sperrmüll zu organisieren.
Die Autofahrt vom Krankenhaus nach Haina verlief anfangs friedlich. Die Mutter beschrieb den Anblick ihres schlafenden Sohnes als wunderschön.
Doch dann wachte der kleine Karl auf und begann lautstark zu schreien. Karls Mutter hielt auf einem Parkplatz an, nahm Karl aus dem Babysitz und drückte ihn an sich. Erst ganz leicht, dann immer fester. Schließlich spürte sie seinen Atem nicht mehr, keinen Puls, Karls Kopf fiel zur Seite. Sofort wurde ihr bewusst, „dass kein Fünkchen Leben mehr drin war“. Sie legte ihren toten Karl in einen Karton. Diesen steckte sie in einen Müllsack und legte ihn in ihren Kofferraum. Den Babysitz entsorgte sie in einem Waldstück.
Vier Tage lang wurde mit großem öffentlichen Aufwand nach Mutter und Kind gesucht. Schließlich fanden Beamte Karls Mutter in der Wohnung ihrer Eltern. Ihren Eltern sowie auch ihrem Lebensgefährten hatte sie erzählt, sie war im Krankenhaus gewesen, weil ihr eine Zyste entfernt werden musste. Die Beamten fragen Karls Mutter, ob sie im Krankenhaus Fritzlar vor vier Tagen ein Kind zur Welt gebracht hätte. Erst stritt sie alles ab, doch dann gab sie alles zu.
Gerichtsurteil:
Im November 2008 wurde Karls Mutter wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft verurteilt, welche sie allerdings bereits mit der Untersuchungshaft abgesessen hatte und somit nach Urteilsverkündung wieder auf freiem Fuß war. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess auf Mord aus niedrigen Beweggründen plädiert, jedoch hielt das Schwurgericht eine vorsätzliche Tötung für nicht erwiesen. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision vor dem Bundesverfassungsgericht ein.
Im Prozess hatte ein Rechtsmediziner über solche Todesursachen angegeben, dass ihm bisher kein Fall bekannt wäre, in dem eine Mutter rein zufällig ihr Kind so dicht an sich gedrückt habe.
Am 12. Februar 2010 wurde Karls Mutter schließlich wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem der Richter das Urteil verlesen hatte, schrie Karls Mutter, dass man sie doch nicht für etwas verurteilen könnte, das sie nicht getan habe.
Dann brach sie zusammen und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.
In der Urteilsbegründung gab der Richter an, dass sich Karls Mutter schon während der Schwangerschaft dazu entschieden hatte, Karl nach der Geburt zu töten, da der kleine Junge einfach nicht in ihr Leben passte.
Sehr oft werden Frauen, die ihre Babys kurz nach der Geburt töten, wegen minderschweren Totschlags nach §213 StGB angeklagt. Diese Rechtsprechung wird mit der außergewöhnlichen psychischen Belastung nach der Entbindung begründet.
Karls Mutter erschien nicht zum Haftantritt. Die Polizei suchte nach ihr und erhoffte sich Hinweise aus der Bevölkerung. Ob Karls Mutter zwischenzeitlich gefunden worden ist, konnte nicht recherchiert werden.