Justin & Celine

Das ist die Geschichte von Justin und Celine. Beide wurden von ihrer Mutter erstickt. Justin starb im Alter von drei Monaten am 29. März 2004 und Celine im Alter von achtzehn Monaten am 28. November 2012.

Anfang 2004 wurde Justin geboren, seine Eltern lebten in Chemnitz in einer gemeinsamen Wohnung. Doch schon wenige Wochen nach der Geburt suchten beide das Jugendamt auf, da Justins Mutter bereits zwei Mal versucht hatte, ihren kleinen Sohn zu ersticken. Sie schilderten einem Jugendamtsmitarbeiter die Situation. Die einzige Konsequenz hieraus war, dass der Jugendamtsmitarbeiter  beiden Eltern eine Schuldnerberatung empfahl, da das Paar auch von Geldproblemen sprach. Am nächsten Tag wollten beide auch die Mordversuche bei der Polizei zur Anzeige bringen. Doch die Beamten hatten an diesem Tag viel zu tun, Justins Eltern wurden nicht vernommen. Daraufhin zogen sie ihre Anzeige zurück und kehrten unbehelligt wieder nach Hause zurück.

Am 29. März 2004 dann ist Justin tot, erstickt von seiner Mutter. Sie hatte ihm zehn Minuten lang Nase und Mund zugehalten. Zunächst wurde von den Ärzten als Ursache plötzlicher Kindstod diagnostiziert. Jedoch „verplapperte“ sich Justins Mutter gegenüber Freunden und es kam zum Prozess.

1. Gerichtsurteil:

Im Dezember 2004 wurde Justins Mutter wegen Totschlags zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 100 Arbeitsstunden verurteilt. Die Urteilsbegründung: Es sei eine Affekt-Tötung gewesen, aufgrund einer starken Persönlichkeitsstörung, verursacht durch die Sex-Sucht ihres Lebensgefährten, wodurch sie ihre Wut auf ihren Partner an ihrem kleinen Sohn ausgelebt habe. Auch ihre starke Sehbehinderung, weswegen sie in ihrer Kindheit gemobbt worden war, floss in das Urteil ein.

Vier Jahre später, nach Ablauf ihrer Bewährungsstrafe, zog Justins Mutter nach Magdeburg. Von ihrem Lebensgefährten, dem Vater von Justin, lebte sie inzwischen getrennt. Niemand in Magdeburg erfuhr von ihrer Vergangenheit. Auch das Chemnitzer Jugendamt versäumte es, im Falle diese Frau noch einmal ein Kind bekommen sollte, das nun zuständige Magdeburger Jugendamt über die Umstände des Todes von Justin zu informieren.

Im Jahr 2011 wurde diese Frau erneut schwanger, von ihrem neuen Lebensgefährten, welcher völlig ahnungslos war. Beide lebten in einem Mehrfamilienhaus im Magdeburger Stadtteil Neu-Olvenstedt. Dann kam Celine zur Welt, ihr kleiner Engel, wie sie Celine nannten. Vom Jugendamt in Magdeburg erhielten beide einen standardisierten Mütterbrief über Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten. Der Lebensgefährte sah, wie sich seine Frau rührend um Celine kümmerte. Das Celine von ihrer Mutter schwer misshandelt worden war, blieb ihm wohl verborgen. Einmal legte sie die kleine Celine in eine Tiefkühltruhe, ein anderes Mal in eine Badewanne mit kaltem Wasser.

Am 25. November 2012 steckte sie die kleine Celine in einen Rucksack und schloss den Reisverschluss. Als sie den Rucksack später wieder öffnete, atmete Celine bereits nicht mehr. Sie rief den Notarzt. Celine konnte zunächst reanimiert werden, kam auf die Intensivstation. Durch den Sauerstoffmangel war Celines Gehirn aber bereits zu stark geschädigt, sodass die Ärzte am 28. November 2012 den Kampf um das Leben von Celine aufgeben mussten.

Beisetzung:
Am 06. Dezember 2012 wurde Celine in einem weißen Sarg beigesetzt. Auf einer rosa Schleife an einem Herz aus Rosen stand: „Wir sind traurig“.

2. Gerichtsurteil:
Im Prozess wurde geprüft, ob man Celines Mutter nicht wegen Mordes verurteilen könne. Jedoch kam ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass Celines Mutter nicht erkannt habe, wie grausam sie mit ihrer Tochter umgegangen sei.

Im Februar 2013 wurde die Mutter wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt und eine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik wurde angeordnet. Das Gericht sprach ihr eine verminderte Schuldfähigkeit zu, denn in ihrer Kindheit sei sie auch körperlich und sexuell missbraucht worden, wodurch sie noch immer an den post-traumatischen Folgen leide.

Das Gericht schätzte Celines Mutter als weiterhin gefährlich ein und schloss auch aggressive Durchbrüche gegen fremde Menschen nicht aus. Deswegen auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt in Uchtspringe. Wann und ob sie jemals als geheilt entlassen werden kann, ist unklar. Sollte sie allerdings vor Ablauf der Freiheitsstrafe von acht Jahren geheilt sein, müsse sie ihre restliche Strafzeit noch verbüßen. Die Zeit in der geschlossenen Klinik würde auf die Haftstrafe nicht angerechnet werden.

Warum im Prozess um den Tod von Justin die gefährliche psychische Störung nicht erkannt worden war und dadurch auch Celine sterben musste, wurde im Prozess um den Tod von Celine nicht beantwortet. Man habe sich ausschließlich mit den aktuellen Vorwürfen auseinandergesetzt.