Justin

Die Mitteilungen über Kinder, die jährlich durch Gewalteinwirkung zu Tode kommen, bestürzt die Gesellschaft jedes Jahr erneut. Der Tod des 5 Monate alten Justin ist eine ebensolche Tragödie.

Justin lebte mit seiner Mutter und seinem zwei Jahre älteren Bruder in Henningsdorf (Oberhavel). Die Mutter und der Kindsvater lebten getrennt voneinander.

In der verhängnisvollen Nacht des 24. März 2005, die Justins Leben beenden sollte, gab seine Mutter am Abend in ihrer Wohnung eine Party und feierte mit Freunden sowie ihrem neuen Lebensgefährten.

Mit ihrem neuen Partner zog sie sich schließlich in das Kinderzimmer zurück, in welchem Justin friedlich schlief, um dort Geschlechtsverkehr zu haben. In das eigene Schlafzimmer konnte das Paar nicht, da dort Justins zweijähriger Bruder schlief. Justin wachte während des Aktes aber auf und schrie. Der Lebensgefährte versuchte erst den Kleinen zu beruhigen, verließ dann den Raum, um zurück zu den übrigen Anwesenden zu gehen, damit sich die Mutter um ihren Sohn kümmern konnte.

Justins Mutter ging ebenfalls aus dem Zimmer. Sie suchte die Küche auf, um ihren Sohn ein Fläschen zuzubereiten. In der Küche angekommen, bemerkte sie, dass das Fläschen wohl noch im Bett von Justin liegen musste, also ging sie zurück in sein Zimmer. Justin war noch immer nicht wieder eingeschlafen, sondern lag unruhig in seinem Kinderbettchen. Sodann kümmerte sich die genervte und überforderte Mutter auch um ihren Sohn, allerdings auf für Justin tödliche Art und Weise. Mit ihrem rechten Arm, welcher sich zu dieser Zeit in einem Gips befand, gab sie dem kleinen Jungen einen einzigen Hieb. Justin wurde still.

Als sie mitbekam, wie ihr Sohn allmählich blau wurde, nahm sie ihn aus seinem Bett. Hektisch brachte sie ihn ins Wohnzimmer zu ihren Freunden und der Notarzt wurde verständigt. Dieser konnte am frühen Morgen des 25. März 2005 nur noch Justins Tod feststellen und die Mutter gestand gegenüber der eintreffenden Polizei ihre Tat.

Sie wurde in Untersuchungshaft genommen und verweilte drei Wochen lang in Einzelhaft. Damit sie sich um ihren anderen Sohn kümmern konnte, wurde sie gegen Auflagen wieder frei gelassen.

Im Anschluss daran beteuerte sie, es sei jemand anders gewesen, der Justin dies angetan hatte. Nachbarn sowie der Kindsvater waren schockiert und fanden keine Erklärung für die Tat.

Die Obduktion ergab, dass Justins Schädel aufgrund der erheblichen Gewalteinwirkung für eine kurze Zeit von vorn bis nach hinten platt gedrückt war und dadurch zertrümmert wurde. Dieser Schädeldachbruch hatte Hirnblutungen verursacht. So eine Verletzung konnte laut Gerichtsmediziner keinesfalls von einem Klaps verursacht worden sein, sodass die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage wegen Totschlags gegen Justins Mutter erhob.

Gerichtsurteil:
Vor Gericht versuchte die Mutter, ihre Tat zu verfälschen. Sie beteuerte, während des Geschlechtsverkehrs eine hektische Bewegung gemacht zu haben, durch welche sie versehentlich Justin durch die Gitterstäbe getroffen habe. Um ihre Aussage zu überprüfen, holte man Justins altes Gitterbett hinzu, ebenso den Gips, den die Mutter in jeder Nacht getragen hatte. Man ließ die Mutter ihre Tat demonstrieren und es zeigte sich, dass der Gips nicht durch die Stäbe passte, wodurch sie überführt wurde, dass sie niemals versehentlich mit dem Arm in das Bett geraten sein konnte. Unter Tränen gestand sie daraufhin.

Das psychiatrische Gutachten stellte eine klare Überlastung der Mutter bereits lange vor der Tat fest.
Diese wurde jedoch nie nach außen getragen, da die Großeltern ihr in der Erziehung der Kinder sehr geholfen hatten. Justins Mutter hatte mit ihren 22 Jahren bereits zwei Ausbildungen abgebrochen und Justin war auch kein erwünschtes Kind gewesen. Er sollte ursprünglich nach der Geburt zur Adoption freigegeben werden. Dies hatte die Mutter jedoch nach seiner Geburt nicht übers Herz bringen können. Dies war auch der Grund, weswegen sich der Kindsvater von ihr getrennt hatte. Im Ergebnis stellte der psychiatrische Gutachter die Mutter als ein von den Großeltern verwöhntes, emotional instabiles großes Kind dar, das nicht die nötige Reife für eigene Kinder besitzen würde. Dies alles, auch der Alkoholkonsum der Mutter in der Tatnacht, hätte aber keinen Zweifel an der Schuldfähigkeit von Justins Mutter zugelassen.

Der vorsitzende Richter verurteilte sie daraufhin auf Grundlage der vorliegenden Beweise wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren Haft.

In den Augen des Gerichts war die Mutter auch unter Berücksichtigung des eingenommen Alkohols voll schuldfähig gewesen. Der Schlag, so sagte der Richter, war ohne Tötungsabsicht erfolgt und würde als sogenanntes „Augenblicksversagen“ gewertet.

Als strafverschärfend galt aber die Brutalität, mit welcher die Mutter auf ihren kleinen Sohn eingeschlagen hatte. Dieser war absolut wehrlos und hilflos und vollständig auf seine Mutter angewiesen.

Strafmildern wurde ihr Geständnis und die Verzögerung ihrer Reife eingestuft. Auch habe sie durch die Tötung von Justin ihren anderen Sohn „verloren“. Dieser wurde in die Obhut einer Pflegefamilie übergeben. Lediglich einmal im Monat war ihr ein Besuch gestattet worden.

Am Ende sei es kein Totschlag gewesen. Nur die hilflose Tat einer Mutter, ihr Kind beruhigen zu wollen.

Überfordert, unreif, angetrunken. Gründe, weshalb das Gericht dieses Urteil ausgesprochen hatte.

Für die Staatsanwaltschaft bedeutete dieses Urteil ein Skandal. Nach Meinung des Staatsanwaltes war die Tat angeblich unterbewertet worden und man werde die Einlegung des Rechtsmittels prüfen. Ob dies getan wurde, ist nicht näher bekannt.

Die Mutter nahm das Urteil schweigend hin.