Junge-12.11.2008

Das ist die Geschichte eines Jungen, der direkt nach seiner Geburt am 12. November 2008 von seiner Mutter erstickt worden ist. Seinen Leichnam wurde einen Monat später in einer Müllsortieranlage im Kölner Stadtteil Humboldt-Gremberg gefunden.

Die 19-jährige Mutter war eine gelernte Pferdewirtin und talentierte Turnierreiterin. Sie stammte aus vermögenden Verhältnissen und wohnte bei ihren Eltern in Bergisch Gladbach. Niemand aus ihrem Umfeld ahnte, dass sie schwanger war. Ihren Sohn konnte sie daher heimlich im elterlichen Badezimmer zur Welt bringen. Eine Chance zu leben, wurde ihm jedoch von der Mutter genommen. Sie erstickte ihren Sohn und warf seinen Leichnam in einen Altpapiercontainer.

Der kleinen Jungen wurde am 12. November 2008 in einer Müllsortieranlage in Humboldt-Gremberg gefunden. Die Anlage gehörte zum elterlichen Besitz der jungen Mutter. Ein 48-jähriger Mitarbeiter entdeckte dort zufällig den Leichnam des neugeborenen Jungen um 14.10 Uhr zwischen einer Ladung Papiermüll eine Plastiktüte. Als er diese beiseite warf, platzte die Tüte auf. Darin lag der tote Säugling in einem Handtuch eingewickelt.

Die Mutter war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, jedoch ergab eine Obduktion, dass der Säugling erstickt wurde. Die nicht fachmännisch abgetrennte Nabelschnur ließ weiterhin darauf schließen, dass die Mutter ihren Sohn ohne ärztliche Hilfe entbunden hatte.

Wenig später meldete sich die 19-jährige Mutter bei der Polizei und sagte aus, dass sie diesen kleinen Jungen zur Welt gebracht hatte. Eine DNA-Untersuchung bestätigte ihre Angaben. Zum genauen Tathergang und Tatmotiv äußerte sie sich während den Vernehmungen nicht.

Den Vater des toten Säuglings konnte die Polizei mit Hilfe von Speichelproben ermitteln. Der fast gleichaltrige Mann war der Ex-Freund der jungen Mutter. Von einer Schwangerschaft habe er nichts gewusst.

Leider konnte nicht ausfindig gemacht werden wo und wann der kleine Junge beerdigt wurde. Auch ist nicht bekannt, ob er postmortem einen Namen erhielt.

Gerichtsurteil:
Die Kölner Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Totschlags gegen die 19-jährige Mutter. Sie galt zwar als Suizid gefährdet, befand sich aber während des Ermittlungsverfahrens dennoch in Untersuchungshaft.

Als junge Erwachsene und aufgrund ihrer erheblich verzögerten Reife wurde die Mutter nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da sich die Mutter in psychologischer Behandlung befand und man sie nicht weiter traumatisieren wollte.

Während der Hauptverhandlung vor dem Kölner Landgericht musste eine Frage geklärt werden: Totschlag oder Totgeburt? Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Junge nach der Geburt lebensfähig war und von der Mutter erstickt wurde. Der Verteidiger der Mutter hingegen war überzeugt, dass sie während der Geburt in Panik und unter Schmerzen nach dem Hals des Jungen griff, um die Geburt voranzutreiben. Sie sei von den Wehen „völlig überrascht worden“ und habe bis zu diesem Zeitpunkt von einer Schwangerschaft nichts gewusst.

Die Verteidigung beantragte eine erneute Obduktion, da ein feingewebliches Gutachten der Rechtmedizin eine Totgeburt nicht ausschließen konnte. Unter den mehr als 20 Zeugen waren fünf medizinische Gutachter.

Während der Verhandlungstage versteckte sich die Mutter hinter gestapelten Akten. Ihr Blick war gesenkt und die Fragen beantwortete sie nur leise. Ihr Anwalt erklärte, dass sie „das Geschehene zutiefst bedaure“.

„Sie wird mit der Schuld, nicht alles für ihr Kind getan zu haben, immer leben müssen, gleichgültig zu welchem Ergebnis das Gericht letztlich kommt.“
Quelle: Kölner Stadt Anzeiger, 05.10.2009

Das Gericht ging davon aus, die Mutter habe nicht vorsätzlich gehandelt. Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet. Damit war das Urteil rechtskräftig.