Junge-02.02.2011

Die Geschichte dieses kleinen Jungen begann und endete am 02. Februar 2011 in Carcassonne (Südfrankreich). Seine Mutter legte ihn nach der Geburt in einen Gefrierschrank, wo er qualvoll erfrieren musste.

Die 32-jährige Mutter, eine Verhütungsgegnerin und aus Belgien stammend, hatte bereits zwei Töchter im Alter von drei und sieben Jahren. Vom Vater der beiden Mädchen lebte sie jedoch getrennt. Der Vater des zu diesem Zeitpunkt noch ungeborenen Jungen war ein anderer Mann.

Als sie von der ungeplanten Schwangerschaft erfahren hatte, informierte sie sich bei einer Sozialarbeiterin über eine Abtreibung. Da die Schwangerschaft allerdings zu weit fortgeschritten war, konnte kein Abbruch mehr durchgeführt werden.

Am 02. Februar 2011 begannen schließlich die Wehen. Die Mutter setzte sich für die Geburt auf die Toilette und fing das Neugeborene, einen kleinen Jungen, auf, damit es nicht in die Kloschüssel fiel. Sie trennte sodann die Nabelschnur und wusch den neugeborenen Jungen. Danach wickelte sie ihn in eine Decke. Als die Mutter selbst geduscht hatte, legte sie ihren Sohn in den Gefrierschrank. Er erfror dort ganz allein in der Dunkelheit, während die Mutter ihre Töchter von deren Vater abholte.

Gefunden wurde der Junge drei Monate nach seinem qualvollen Tod vom Vater der beiden Mädchen.

Ob der Junge einen Namen erhielt und wann und wo er beerdigt wurde, ist uns leider nicht bekannt.

Gerichtsurteil:
Im Prozess trat der Vater des Jungen als Nebenkläger auf. Von der Schwangerschaft wusste er nichts.

Die Mutter legte vor Gericht ein Geständnis ab. Sie sagte aus, dass sie keinen anderen Ausweg wusste. Den Tod durch Erfrieren wählte sie, weil sie dem Jungen „nicht weh tun“ wollte.

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die Mutter nur eingeschränkt urteilsfähig war. Sie wurde im Mai 2016 vom Gericht in Carcassonne zu sieben Jahren Haft verurteilt.