Dies ist die Geschichte von einem Jungen aus Wolfsburg, der im Alter von dreieinhalb Monaten von seinem eigenen Vater, im September 2015, zu Tode geschüttelt wurde.
Der kleine Junge lebte mit seiner Mutter und seinem 28 Jahre alten Vater in einer Wohnung in der Innenstadt von Wolfsburg. Anfang September 2015 schrie das Baby und lies sich vom Vater nicht beruhigen. Dieser wusste sich nicht mehr zu helfen und schüttelte den Säugling mehrmals heftig und warf ihn sodann mit Schwung auf das Sofa. Durch das Hin- und Herschleudern sowie durch den Aufprall auf dem Sofa erlitt der Junge ein Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen im Schädelinneren, in den Augen und in der Nackenmuskulatur.
Am nächsten Tag starb das kleine Baby an einer Lähmung, die durch das Schädel-Hirn-Trauma ausgelöst worden war, im Krankenhaus.
Gerichtsurteil:
Der geständige Vater musste sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Der Prozess begann am 06. April 2016 am Landgericht in Braunschweig und sollte über insgesamt vier Verhandlungsterminen stattfinden.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er zur Tatzeit sehr aufgewühlt gewesen sei, da er seinen Sohn nicht beruhigen konnte. Er hätte nicht vorgehabt, seinem Sohn wehzutun. Er habe sich selbst über sein Handeln erschrocken und bis zum Obduktionsbericht gehofft, dass er nicht am Tod seines Sohnes schuld sei. Auch habe er öfter über Suizid nachgedacht. Seine Frau, die Mutter des kleinen Jungen und erneut schwanger, beschrieb ihren angeklagten Ehemann als einen stolzen, verantwortungsvollen und liebevollen Vater. Auch sie könne sich sein Verhalten nicht erklären.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte hätte zwar keine Tötungsabsicht gehabt, habe aber billigend in Kauf genommen, dass sein Sohn Schmerzen erleide. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
Das Urteil wurde am 15. April 2016 gefällt. Der Vater des zu Tode geschüttelten Babys erhielt eine zweijährige Haftstrafe, die vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin sollte er 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte schon genug gestraft sei. Außerdem wirkte sich die erneute Schwangerschaft der Ehefrau und Mutter des getöteten Jungen positiv auf das Urteil aus:
„Wenn Ihre Frau beschlossen hat, Ihnen weiter zu vertrauen, sollte auch das Gericht nicht allzu leichtfertig nach hohen Strafen rufen.“ Quelle, NDR, 15.04.2016
Gegen dieses Urteil wurde kein Rechtsmittel eingelegt. Somit ist es rechtskräftig.