Jonas

Das ist die Geschichte von Jonas aus Saal an der Donau (Landkreis Kelheim). Der kleine Junge wurde am 07. Februar 2013 geboren. Sein Leben währte nur 30 Minuten.

Die Mutter von Jonas wuchs in unfamiliärer, gefühlloser Kälte auf. Gab es Probleme, wurden diese nicht besprochen, sondern schweigend ignoriert.

Im Sommer 2012 verliebte sie sich und dachte, sie hätte ihr Glück gefunden. Sie wurde schwanger. Doch ihr Freund verließ sie für eine andere. Er verlangte von ihr, das Kind abzutreiben, aber das kam für sie nicht in Frage.

Ihre Schwangerschaft hielt sie vor ihrem sozialen Umfeld geheim. Dass niemand ihre Schwangerschaft bemerkt haben will, wurde allerdings vor Gericht bezweifelt, da die zierliche junge Frau, gerade zum Ende der Schwangerschaft hin, sich mehr und mehr zurückzog und ihr Körpergewicht von 47 kg auf 60 kg zunahm. Wahrscheinlicher sei es, dass zumindest Eltern und Brüder diesen Umstand bemerkt haben, doch ein Hilfsangebot ausblieb.

So brachte die junge Frau am 07. Februar 2013 ihren kleinen Sohn heimlich in ihrem Zimmer ihres Elternhauses zur Welt. Die Geburt wollte niemand in dem sehr hellhörigen Haus mitbekommen haben. Nachdem die Geburt überstanden war, kam der jungen Mutter nicht in den Sinn, ihr unerwünschtes Kind in einer Babyklappe abzulegen. Vielmehr fasste sie nach etwa 30 Minuten den Entschluss, ihr Neugeborenes zu töten. Sie nahm ein Messer zur Hand und schnitt ihrem Sohn die Kehle durch.

Anschließend wickelte sie den leblosen Körper in eine Decke, legte diesen in einen Einkaufskorb und fuhr mit dem Leichnam zur Arbeit. Nachdem sie wieder heimgekehrt war, säuberte sie das Zimmer von den Geburtsspuren und dem Blut der Tat. Danach verstaute sie den Einkaufskorb mit ihrem toten Kind darin in der Garage hinter einem Stapel Reifen.

Zwei Monate lag ihr Sohn im Korb, in der Garage, bevor sie ihn am Donau-Ufer auf den Fluss setzte und dieser davontrieb. Später sagte die Staatsanwältin hierzu, dass der Fluss ihren Sohn und somit auch ihre Probleme einfach wegspülen sollte. Doch Spaziergänger fanden den schon verwesenden Leichnam des kleinen Jungen.

Schnell führte die Spur der Ermittler zu der 18-jährigen. Im Einkaufskorb, in den sie ihren Sohn gelegt hatte, wurden Kassenzettel für den Kauf von Zigaretten einer bestimmten Marke gefunden. Der betreffende Supermarkt wurde aufgesucht und eine Kassiererin erklärte, dass eine ihrer Kolleginnen eben diese Marke rauchen würde und auch eine kleine Bauchrundung hätte sie an  besagter Kollegin bemerkt.

Sodann wurde die 18-jährige vernommen. Diese bestritt aber, vor kurzem ein Kind entbunden zu haben. Nur ihre Mutter brachte den wohl entscheidenden Hinweis, indem sie mitteilte, diesen Korb ihrer Tochter einmal als Geschenk überreicht zu haben. Zum Beweis legte sie den Kaufbeleg vor. Ihre Tochter aber sagte nur zu ihr:„Bleib cool, Mama“ und „Das war ich nicht“.

Nach der Vernehmung eine Stunde später warf sich die Mutter der 18-jährigen vor einen Zug. Sie hinterließ einen Abschiedsbrief, in welchem sie mitteilte, dass sie wüsste, was ihre Tochter getan habe. Ihrer Tochter selbst hinterließ sie keine Worte.

Die im Anschluss durchgeführte DNA-Analyse ließ auch keinen Zweifel mehr an ihrer Mutterschaft.

Die junge Frau erklärte daraufhin den Beamten, sie hätte das Baby in einem Hochhaus in Offenstetten zur Welt gebracht. Auch der Vater ihres Babys sei bei der Geburt anwesend gewesen und hätte anschließend ihren Sohn fortgebracht. Nach Prüfung dieser Angaben stellte sich heraus, dass es dieses Hochhaus nicht gab. Die Auswertung ihrer Handydaten führte die Ermittler aber schließlich doch zum Kindsvater. Dieser hatte aber, dies bestätigten Mitteilungen über Facebook, erst nach der Geburt seines Sohnes überhaupt von seiner Vaterschaft erfahren. Die 18-jährige teilte ihm weiterhin mit, dass er seinen Sohn aber nie zu Gesicht bekommen würde, weil sie diesen anonym zur Adoption freigegeben habe. Es würde dem kleinen Jungen gut gehen und er würde in einer richtigen Familie aufwachsen. Der Vater antwortete, dass er dies schade finden würde, denn er hätte seinen kleinen Jungen gerne kennengelernt. In anderen, vorhergegangenen Nachrichten hatte sie ihm erzählt, sie habe das Baby verloren oder abgetrieben. Der Kindsvater wurde durch diese Beweise vollends als Täter ausgeschlossen. Daraufhin versuchte die junge Frau ihrer Mutter, welche Suizid begangen hatte, die Tötung ihres kleinen Sohnes anzulasten. Aber auch dies misslang.

Von wem der kleine Junge, dessen Geburtstag auch gleichzeitig sein Todestag ist, seinen Namen erhalten hat, darüber gibt es unterschiedliche Mitteilungen. In einigen Pressemeldungen ist davon die Rede, dass er den Namen Moses von den Ermittlern erhalten hat, die ihn aufgefunden hatten. In anderen Pressemeldungen war zu lesen, dass seine Mutter ihn zuerst Moses, dann später Jonas nannte.

Gerichtsurteil:
Anfänglich lautete die Anklage auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Später nahm die Staatsanwaltschaft hier von Abstand und plädierte, für die noch nicht gefestigte junge Frau, auf sechs Jahre und neun Monate Haft wegen Totschlags.

Der ursprüngliche Verdacht, die Mutter wollte ihr Leben unbeschwert ohne Kind verbringen, konnte sich im Prozess nicht erhärten.

Aufgrund mehrerer Zeugenaussagen zeichnete sich vielmehr ab, dass die Mutter sich in einer hilflosen Lage befunden habe, ohne Hoffnung auf Hilfe, von jedem im Stich gelassen.

Die Oberstaatsanwältin war der Auffassung, dass die Angeklagte keine gewissenlose Mörderin sei und auch ihre Familie eine Mitschuld am Tod des kleinen Jungen trage. Neben ihren Eltern hätten auch ihre zwei Brüder und die Großeltern in dem Haus gelebt, jedoch war die Situation nicht familiär. Niemand kannte einander wirklich und so saß der innere Schmerz der jungen Frau tief und sie fing an sich Ritz- und Brandwunden zuzufügen. Nach der Tat sei die Angeklagte für ihre Familie auch nicht mehr existent, zumal diese sie auch für den Freitod der Mutter verantwortlich gemacht hatten.

Am 04. Juni 2014 wurde die inzwischen 20-jährige vom Landgericht Regensburg zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen Totschlags nach Jugendstrafrecht verurteilt.