Jason

Das ist die Geschichte des kleinen Jason. Er wurde nur achtzehn Monate alt. Er starb am 22. September 2009 in Dessau-Rosslau an einem Schütteltrauma.

Jason lebte mit seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten zusammen. Der neue Lebensgefährte hatte bereits Vorstrafen, letztmalig war er wegen Totschlags angeklagt. Er wurde aber im Sommer 2009 schlußendlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Am 13. Juli 2009 hatte Jasons Mutter ihren kleinen Sohn das erste Mal mit Schlägen und Bissen gequält. Das Jugendamt war bereits bei der Familie vorstellig gewesen, da Jason schon einmal mit schweren Hämatomen ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Bei den Kontrollbesuchen konnte das Jugendamt jedoch keine Gefahr für Jason erkennen. Auch, dass der Lebensgefährte bereits wegen Körperverletzung vorbestraft war, stellte anscheinend keine Gefährdung für Jason dar.

Am 16. September 2009 war Jason mit dem Lebensgefährten seiner Mutter für eine halbe Stunde ganz alleine. Der Lebensgefährte war so genervt von Jasons lautem Schreien, dass er ihn heftig schüttelte und gegen sein Kinderbettchen schleuderte. Anschließend informierte er den Notarzt.

Jason hatte Blutungen im Augeninneren, ausgedehnte Hautunterblutungen im Gesicht, abgerissene Brückenvenen und schwere Blutungen unter der Hirnhaut erlitten. Trotz zweier Notoperationen erlag Jason sechs Tage später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.

Der Lebensgefährte erzählte im Laufe der Ermittlungen immer wieder neue Geschichten, wie es zu den Verletzungen von Jason gekommen sein solle. Einmal habe er Jason aus seinem Bett genommen und ihn aufs Sofa gesetzt. Jason soll dann plötzlich auf der Couch umgefallen sein und die Augen verdreht haben. Dann sagte er ein anderes Mal, er habe Jason doch einmal kurz geschüttelt und dann versehentlich fallen gelassen.

Gerichtsurteil:
Jasons Mutter, die wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt war, wurde auf Grund der Unglaubwürdigkeit der Hauptzeugin in dem Fall freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Lebensgefährte wurde im Dezember 2011 nach einem fast 20 Monate andauernden Prozess vom Vorwurf des Totschlags an Jason frei gesprochen. Die Tat konnte ihm nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte zwar als Todesursache ein Schütteltrauma festgestellt, aber dabei wurde der Tatzeitraum ausgeweitet, sodass neben dem Lebensgefährten auch ein anderer Täter hätte in Frage kommen können.

Dieser Freispruch hatte auch Auswirkungen auf die Bewährungsstrafe, die im Sommer 2009 verhängt worden war. Wäre der Lebensgefährte im ersten Prozess schuldig gesprochen worden, wäre er innerhalb der Bewährung straffällig geworden und hätte eine Haftstrafe antreten müssen. Da ihm allerdings die Schuld an Jasons Tod nicht nachgewiesen werden konnte, wurde ihm die Haft erlassen.

Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft jedoch Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf.

Im zweiten Prozess wurde der Mann im Mai 2013 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.