Jake

Dies ist die Geschichte des vier Wochen alten Säuglings namens Jake aus Solms/Albhausen. Jake wurde von seinem Vater am 15.03.2013 so massiv geschlagen, dass er daran sofort starb.

Der kleine Junge hatte eine Zwillingsschwester und eine anderthalbjährige Halbschwester. Sie lebten mit ihren Eltern zusammen in einer Wohnung, in die sie ein dreiviertel Jahr zuvor gezogen waren.

Im Februar 2013 wurden die beiden Babys geboren und nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus galt die Familie, trotz der kleinen Kinder, als ruhig und unauffällig. Kontakt zum Jugendamt oder sonstiger staatlicher Hilfe habe es keine gegeben, die Familie sei allein gut zurechtgekommen.

Die Kinder gediehen gut, schliefen ruhig. Deshalb ging die Mutter, am frühen Abend des 15.03.2013, zu einer Nachbarin, nachdem alle drei in ihren Betten lagen. Ihr Partner wollte es sich mit einer DVD auf dem Sofa gemütlich machen. Doch Jake wurde wach und schrie. Auch nach dem Wechseln der Windeln und dem Verabreichen eines Fläschchens mit Tee ließ er sich nicht beruhigen und erbrach sich schlussendlich auf das T-Shirt seines Vaters. Dieser warf den Säugling nun zunächst von sich in sein Bettchen und als er sich auch hierdurch nicht beruhigen ließ, schlug er ihm mit der Faust zweimal auf den Brustkorb. Herzfasern rissen, die Lunge zerbarst. Binnen kürzester Zeit bildete sich ein massives Hirnödem, das in Kombination mit den Lungenverletzungen tödlich verlief. Seine Geschwister schliefen unterdessen in einem Nebenzimmer.

Er brachte seinen Jungen nun in die Nachbarwohnung, in der sich seine Freundin befand und sprach von einem Unglück, das gesehen sei. Sofort wurde der Notarzt alarmiert, der zwar noch eine Reanimation versuchte, den Säugling jedoch noch vor Ort für tot erklären musste. Sofort fielen den Ersthelfern die massiven Verletzungen auf, die nicht von einem zufälligen Unglück stammen konnten. Die eingeschaltete Kripo nahm den Vater in der Nacht fest. Nachdem die Obduktionsergebnisse am nächsten Mittag eintrafen, gab er seine Tat zu.

Gerichtsurteil:
Die Anklage lautete auf Mord aus niederen Beweggründen. Es sei dem Vater einzig und allein um seine Ruhe gegangen, die Bedürfnisse seines Kindes haben keine Rolle gespielt. Als der Prozess bereits kurz vor seinem Ende stand, verstarb die Verteidigerin des Vaters, sodass der Fall noch einmal neu verhandelt werden musste. Letztlich änderte jedoch auch dies nichts am Urteil, dass die Richter, am 09.01.2014, auf eine lebenslange Haft ansetzten. Eine Revision des Angeklagten wurde am 08.07. verworfen und am 22.07. offiziell abgelehnt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.