Iris-Maria

Iris-Maria erblickte das Licht der Welt im Januar 2005. Sie lebte mit ihrem Eltern erst im niederösterreichischen Zwettl, dann allein mit ihrer Mutter in Wien. Am 15. Januar 2006, im Alter von gerade einmal einem Jahr, verstarb das kleine Mädchen in einer Spezialklinik in Bayern.

Iris-Maria wurde in schwierige Familienverhältnisse hinein geboren. Ihr Vater litt an einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung. Ihre Mutter unter dem Borderline-Syndrom.

Es ist davon auszugehen, dass Iris-Maria von Beginn an von ihrem Vater misshandelt worden ist. Immer dann, wenn er seine Tochter nicht beruhigen konnte. Das kleine Mädchen wurde schon früh in einem Krankenhaus behandelt, weil es diverse blaue Flecken aufwies. Diese erklärten ihre Eltern damit, dass Iris-Maria beim Wickeln von ihrem Vater zu hart angefasst worden wäre. Das Jugendamt wurde involviert und eine Sozialarbeiterin suchte die Familie in regelmäßigen Abständen auf. Seitens des Jugendamtes wurde auch dem Leiter der Kinderklinik versichert, dass Iris-Maria unter strenger Aufsicht stehen werde.

Als sich jedoch die Eltern wenige Wochen nach der Geburt von Iris-Maria trennten und die Mutter mit ihrer Tochter nach Wien zog, erfolgte aufgrund der Trennung des Elternpaares kaum noch eine Kontrolle hinsichtlich des Wohlergehens von Iris-Maria. Das Jugendamt ging davon aus, da der Vater nicht mehr im Haushalt leben würde, gäbe es keine potentielle Gefahrenquelle mehr für Iris-Maria.

Weil der Kontakt zwischen Vater und Tochter nicht abbrechen sollte, besuchte der Vater die beiden in ihrer neuen Wohnung an den Wochenenden und beaufsichtigte Iris-Maria, wenn die Mutter Einkaufen war oder anderweitigen Terminen nachzugehen hatte. Die Misshandlungen endeten demzufolge nicht mit der Trennung der Eltern und Iris-Maria war ihrem Vater weiterhin hilflos ausgesetzt.

Während der Vater mit Iris-Maria allein war, war er aggresiv und gewälttätig gegenüber seiner Tochter. War er genervt von ihr, so warf er Iris-Maria gegen die Wand. Er drückte ihr ein Polster auf das kleine Gesicht, wenn sie schrie und er genug davon hatte und schlug ihr ins Gesicht.

Die Mutter stellte zwar fest, dass Iris-Maria einige blaue Flecke aufwies, ging aber davon aus, dass der Vater ihre Tochter wieder zu hart angefasst habe und bat ihm um mehr Vorsicht im Umgang. Auch habe sie mit ihrer Tochter ein Krankenhaus aufgesucht und kontaktierte ebenfalls einen Kinderarzt.

Es war der 25. April 2005, der Tag, der das Ende von Iris-Marias Leben abzeichnen sollte. Das kleine Mädchen, kaum drei Monate alt, lag im Kinderwagen. Ihr Vater war erneut genervt und schlug mit der Faust auf seine Tochter ein. Anschließend schüttelte er sie kräftig. Er ging davon aus, sie dadurch wieder beruhigen zu können. Iris-Maria begann ihre Augen zu verdrehen und ihr Vater hielt das für ein Zeichen dafür, dass sein Tochter nun eingeschlafen sei.

Als er jedoch bemerkte, dass mit seiner Tochter irgendwas nicht in Ordnung sei, alarmierte er den Notarzt. Mit einem Rettungshubschrauber wurde Iris-Maria mit schweren Hirnblutungen, erhöhtem Hirndruck, Serienrippenbrüchen und Hämatomen in das Wiener Krankenhaus eingeflogen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das kleine Mädchen schon in tiefer Bewusstlosigkeit.

Aufgrund der Bewusstlosigkeit von Iris-Maria dachten die Ärzte zunächst, dass das kleine Mädchen am plötzlichen Kindstod verstorben sei. Als sie Iris-Maria jedoch noch einmal untersuchten, stellten sie fest, dass sie noch am Leben war. Allerdings hatte das kleine Mädchen schwerste Verletzungen im Gehirn davon getragen.

Diese Hirnschäden waren irreparabel. Zudem erlitt sie durch das kräftige Schütteln eine Epilepsie. Sie wurde in ein künstliches Koma versetzt und notoperiert, wodurch man den Hirndruck reduzieren und die Blutungen in den Griff bekommen konnte. Es konnte zu dem Zeitpunkt aber noch keine Aussage über mögliche Folgeschäden getroffen werden. Iris-Marie wachte nach dem Eingriff wieder auf und ihr Zustand war zunächst recht stabil, sodass sie Ende Mai 2005 in eine spezielle Rehabilitationsklinik in Bayern übergeben werden konnte. Dort erhofften sich die Ärzte bessere Heilungschancen für das kleine Mädchen. Aber auch hier konnte man Iris-Maria nicht helfen und so wurde sie sieben Monate später dem Krankenhaus in Mödling übergeben.

Der dortige Kinderarzt sagte:

„Ich hab noch nie ein Kind gesehen, dass so behindert war, und ich hab schon viele behinderte Kinder gesehen. Es ist wortwörtlich der Satz gefallen von dem Behandlungszentrum: ‚Sie wünschen sich, dass das Kind sterben kann.'“ Quelle: http://wiev1.orf.at/stories/88393

Kurz vor ihrem ersten Geburtstag am 15. Januar 2006 verstarb Iris-Maria im Krankenhaus an einem cerebralen Fieber.

Ihr Vater hatte sich inzwischen selbst angezeigt und gab bei seiner Festnahme zu, seine Tochter geschlagen und geschüttelt zu haben.

Sowohl gegen den Vater als auch gegen die Mutter wurde ermittelt. Gegen die Mutter wurde nicht wegen Beitragstäterschaft zum Mord, sondern wegen Vernachlässigen einer Unmündigen vorgegangen, was jedoch fallengelassen wurde. Sie beteuerte, von den Misshandlungen nichts gewusst zu haben.

Bis zum letzten Moment hatte die Mutter gehofft, ihre Tochter werde wieder gesund. Worin sie enttäuscht wurde.

Gerichtsurteil:
Im Juni 2005 stand der Vater von Iris-Maria erstmals wegen Mordes vor Gericht. Die Geschworenen erkannten seine Schuld lediglich auf fahrlässige Tötung an, was selbst den Vater überraschte. Grund schien die für die Laienrichter nicht zu erkennende Kausalitätskette zu sein, dass der Tod von Iris-Maria unmittelbar auf eine Handlung des Vaters zurückzuführen sei.

Die drei Berufsrichter setzten das drohende Urteil umgehend wegen Irrtums der Geschworenen aus, bis sich ein neu zusammengesetztes Gremium des Falles annahm und neu verhandelt werden konnte. Solange blieb der Vater in Untersuchungshaft.

Wenige Wochen später wurde der Vater nicht wegen Mordes, jedoch wegen Quälen einer unmündigen und wehrlosen Person mit Todesfolge mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erneut vor das Schwurgericht des Wiener Straflandgerichts gestellt. Laut Anklage habe er seine Tochter mit der Faust geschlagen, heftig geschüttelt, in die Ecke geworfen und gegen die Wand geschleudert. Die Staatsanwältin beschrieb ihn als aggressiven und jähzornigen Menschen, der seine Rage nicht anders auslassen konnte, als seine Tochter zu schlagen.

Die Aufsicht und Erziehung von Iris-Maria habe ihn überfordert, jedoch war nach Meinung des Verteidigers kein Mordvorsatz gegeben gewesen. Der Vater selbst gab an, sein Gehirn sei ausgeschaltet gewesen und es habe ihn wütend gemacht, seine Tochter nicht beruhigen zu können, obwohl er sie versorgt hatte. An jenem Tag habe er keinen anderen Ausweg gesehen, um seine Tochter zu beruhigen, dabei war es niemals seine Absicht gewesen, sie ernsthaft zu verletzen. In jenem Moment habe er nicht daran gedacht, dass seine Tochter durch sein Handeln sterben könnte und es tue ihm aufrichtig leid.

Das rechtsmedizinische Gutachten ergab, dass die Todesursache zuletzt das vom Vater zugegebene heftige Schütteln gewesen war, welches insgesamt mehrfach im Laufe von Iris-Marias Leben vorgekommen sein musste, welches dann zu einem massiven Hirnschwund und irreversiblen Schäden beim Säugling geführt haben.

Beide in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten traten für den Fall des Schuldspruches ausdrücklich für die Einweisung des Kindsvaters in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein, da dieser zwar zurechnungsfähig sei, aber an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide, die einer Therapie bedürfe. Wenn dies nicht geschähe, würde sich der Vorfall irgendwann anders wiederholen, bescheinigte man ihm. Ein reduziertes Selbstwertgefühl, erhöhtes Aggressionspotential, leichte Erregbarkeit und eine wenig eigenständige Persönlichkeit, die Spannungen schwer aushalte, seien das Ergebnis einer Kindheit, in welcher der Kindsvater ebenfalls einem verbiegendem Erziehungsstiel ausgesetzt gewesen war und die diese Persönlichkeitsstörung zur Folge hatte.

Das Schwurgericht erklärte ihn für schuldig und verurteilte ihn zu acht Jahren Haft und ließ ihn wie empfohlen in eine psychiatrische Klinik einweisen, wo er auch nach Verbüßung seiner Strafe unbefristet einsitzen könne, solange ihm nicht bescheinigt wird, er sei geheilt.