Emanuele

Emanuele-14.10.2011Das ist die Geschichte von Emanuele aus Aalen. Der sechsjährige Junge starb am 14. Oktober 2011, nachdem ihn Tage zuvor seine Mutter bis zur Ohnmacht gewürgt und anschließend mit 30 Messerstichen in den Bauch traktiert hatte.

Emanuele lebte mit seiner Mutter allein, ohne seinen Vater, in Aalen. Zwar hatte Emanuele noch zwei Stiefgeschwister, welche seine Mutter aus einer Ehe mit einem anderen Mann hervor gebracht hatte, doch diese lebten bei ihrem Ex-Mann.

Emanueles Mutter war als Verkäuferin in einem Supermarkt tätig und arbeitete im Schichtdienst. Als Alleinerziehende fühlte sie sich oft überfordert, vor allem, weil sie aufgrund des Schichtdienstes ihren Sohn alternativlos von dessen Oma, ihrer eigenen Mutter, betreuen lassen musste. Diese hatte andere Erziehungsansichten und schlug ihren Enkel häufig. Emanuele hatte Angst vor ihr und seine Mutter konnte es kaum ertragen, die Traurigkeit in seinen Augen zu sehen, wenn sie ihn wieder bei ihr abholte.

Die Tragödie, welche Emanueles letzte Tage bedeuten sollten, begann am 07. Oktober 2011. Emanuele wurde wieder einmal von seiner Oma beaufsichtigt und wieder rutschte ihr die Hand aus. Sie ohrfeigte ihn. Daraus resultierte ein Streit zwischen Mutter und Großmutter. Auf Grund dessen untersagte das Jugendamt noch am selben Tag den Umgang zwischen Emanuele und seiner Oma.

Nun fehlte der Mutter eine Betreuung für Emanuele und sie ging davon aus, dass sich auch keine andere Betreuungsmöglichkeit finden lassen würde. Sie war niedergeschlagen, hatte Angst vor dem Gespräch mit ihrem Chef, dass sie würde führen müssen. Verzweifelt telefonierte sie mit ihrer Freundin, in der Hoffnung, es würde sich doch noch eine Lösung finden. Als sich jedoch immer mehr abzeichnete, dass sich eben diese nicht finden würde, reifte in ihr der Gedanke eines „Mitnahmeselbstmordes“, den sie auch gegenüber ihrer Freundin äußerte. Emanueles Mutter konnte den Gedanken nicht ertragen, dass die Großmutter oder irgendeine andere Person ihren Sohn jemals wieder weh tun könnte.

Am 09. Oktober 2011 verfasste die Mutter einen Abschiedsbrief. Anschließend löste sie einige Ibuprofen-Schmerztabletten in einem Tee auf, die Emanuele trinken und somit betäuben sollten, um ihr seine Tötung zu erleichtern. Als Emanuele jedoch den Tee verweigerte, nahm sie ihren Sohn in den Arm und versuchte einen Messerstich zu positionieren. Als dieser Versuch scheiterte, zog sie Emanuele in das Badezimmer und würgte ihn dort so lange, bis er das Bewusstsein verlor. Später bemerkte sie, dass das Herz von Emanuele noch nicht aufgehört hatte zu schlagen und stach wiederholt auf ihren Sohn, auf ihr Kind, dass sie einst unter ihrem Herzen trug, ein. Im Anschluss versuchte sie sich selbst zu töten, was ihr jedoch misslang.

Wie letztendlich Emanuele ins ein Krankenhaus eingeliefert worden ist, ist nicht bekannt. Fünf Tage später, am 14. Oktober 2011 verstarb Emanuele. Durch das Würgen wurde die Sauerstoffzufuhr zu seinem Gehirn unterbrochen, wodurch er einen Hirntod erlitt.

Gerichtsurteil:
Für den Mord an Emanuele musste sich die Mutter vor dem Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis) verantworten.

Über ihren Sohn sagte sie vor Gericht aus, dass dieser „aufmüpfig“ und „provozierend“ gewesen sei. Sie erwähnte in diesem Zusammenhang, dass er eine Sonderschule besucht hätte und auch in therapeutischer Behandlung gewesen sei. Sie selbst, gab sie an, litt ebenfalls an einer psychischen Störung. Zum Tathergang äußerte sie sich allerdings anfänglich nicht.

Später sagte sie, dass es einfach nur schrecklich gewesen sei, zuzusehen, wie ihr Sohn um sein Leben kämpfte und langsam blau anlief.

Die Richterin führte auf, dass die Gründe, welche die Mutter dazu bewogen hatten, Emanuele zu töten, auf Egoismus zurückzuführen seien. Sie wählte für ihren Sohn und sich den Tod, weil sie ihm im Leben vor weiteren Schmerzen und Demütigungen bewahren und im Tod mit ihm zusammen sein wollte. Zudem hatte sie bereits ihre anderen beiden Kinder an ihren Ex-Mann „verloren“.

Die Richterin sagte weiterhin zur Mutter, dass Emanuele gerade erst sechs Jahre alt gewesen sei und das einzige, was er wollte, war zu leben.

Letztendlich sah das Gericht von einer lebenslänglichen Haftstrafe ab, da ein Gutachter schwerere Anpassungs- und Persönlichkeitsstörungen bei der Mutter festgestellt hatte. Somit wurde Emanueles Mutter zu einer Haftstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung zur Mutter:

Das erscheint uns tat-­ und schuldangemessen – mit dem anderen müssen sie leben.“ „Wir denken, die Strafe muss sein, denn Ihr Sohn hatte unabhängig von Ihnen und Ihren Problemen ein Lebensrecht. Das haben Sie ihm genommen.“