Edin

Das ist die Geschichte von Edin aus Erfurt. Er starb im Alter von vier Monaten, Anfang Oktober 2013, an schweren Gehirnverletzungen.

An einem Samstag, es war der 28. September 2013 wollten Edins Mutter und ihr Lebensgefährte den Abend in einer Spielhalle verbringen. Edin ließen sie in der Wohnung zurück. Um den kleinen Jungen aber hören zu können, wurde das Babyfon mit dem Handy der Mutter verbunden. In den Morgenstunden fuhr der Lebensgefährte mit dem Fahrrad zurück in die Wohnung um neues Geld zum spielen zu holen. Als Edin anfing zu weinen, gab der Lebensgefährte ihm seine Flasche und legte ihn sodann wieder ab. Edin weinte noch immer und so packte der Lebensgefährte den Jungen am Bauch und fing an ihn mehrfach zu schütteln. Anschließend wandte er sich hilfesuchend an Nachbarn von wo aus auch ein Notruf erfolgte. Als der Notarzt in der Wohnung eintraf, war der kleine Edin bereits klinisch tot.

Im Krankenhaus wurde ein schweres Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert. Zwei Tage später, am 01. Oktober 2013, starb Edin an den Folgen seiner schweren Gehirnverletzungen.

Der Lebensgefährte bestritt jegliche Gewaltanwendung gegenüber Edin. Seinen Ausführungen zufolge habe er den Jungen gefüttert und zurück in sein Bett gelegt. Als er „komische“ Geräusche vernahm, hätte er eine Nachbarin aufgesucht, welche dann den Notarzt informierte.

Laut Rechtsmedizinerin sind die Verletzungen durch ein gewaltsames und heftiges Schütteln über einen Zeitraum von fünf bis zehn Sekunden hervorgerufen worden. Edin müsse zwischen zehn und 30 Mal geschüttelt worden sein. Ein epileptischer Anfall des kleinen Jungen aber auch der Drogenkonsum der Mutter während der Schwangerschaft wurde als Todesursache ausgeschlossen. Die Obduktion ergab zweifelsfrei, dass Edin ein Schütteltrauma erlitten habe.

Auch eine Beeinträchtigung des Lebensgefährten durch Drogen zur Tatzeit konnte ausgeschlossen werden. Der Lebensgefährte hatte angegeben, einen Tag vor der Tat Cystal eingenommen zu haben.

Gerichtsurteil:
Am 14. Juli 2014 begann der Prozess um den Tod des kleinen Edin vor dem Landgericht Erfurt. Der Lebensgefährte musste sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch. Letzendlich wurde der Lebensgefährte Ende August 2014 zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Der Vorsitzende Richter begründete dieses Urteil damit, dass der Lebensgefährte bis zur Tat ein guter Vater gewesen sei, Edin wie sein leibliches Kind angenommen hätte und nur einige Minunten versagt habe. Das Gericht wertete dies als spontane Fehlhandlung. Allerdings, als Vater eines bereits sechsjährigen Kindes, hätte ihm bekannt sein müssen, wie man mit einem Baby umzugehen hat.

Jedoch sei der Lebensgefährte auch nicht vorbestraft gewesen und habe sich nach der Tat auch umgehend um Hilfe bemüht. Immer noch sei er tief betroffen von Edins Tod.

Das Urteil war noch nicht rechtskräftig und bis zum Haftantritt darf/durfte der Lebensgefährte auf freien Fuss bleiben.

Ob eine Revision erfolgte ist nicht bekannt.