Christina

Dies ist die Geschichte der kleinen Christina aus Osnabrück/Kalkhügel.
Ihr viel zu kurzes Leben endete am 27. November 1987 nach nur neun Jahren auf grausame Weise.

Christina lebte zusammen mit ihrer Mutter und ihrem jüngeren Bruder in Osnabrück/Kalkhügel. Ihre Eltern lebten schon seit einer Weile nicht mehr zusammen.

Als ein freundliches Mädchen mit kurzem blonden Haar und einem fröhlichen Lächeln, so wurde Christina beschrieben. Sie interessierte sich für Pferde und am liebsten war sie draußen um mit ihren Freunden zu spielen, mit denen sie auch jeden Tag gemeinsam zur Schule ging. Die Kinder nahmen meistens eine Abkürzung. Eine Art Trampelpfad, der durch eine brachliegende,verwilderte Kleingartenanlage führte.

Doch an jenem kalten Morgen im November verschlief Christina. Da sie spät dran war verpasste sie ihre Freunde und machte sich somit allein auf den Weg.

Als Christina nach Schulschluss noch nicht direkt nach Hause kam, machte ihre Mutter sich noch nicht allzuviele Gedanken. Ab und an kam es vor, dass Christina noch mit zu einer Freundin nach Hause ging.

Als es aber immer später wurde und Christina nicht kam, fing sie an, sich zu Sorgen zu machen und rief Christinas Freundin an die ihr mitteilte, dass Christina nicht in der Schule gewesen war.

Nachdem die Mutter erfolglos die umliegenden Krankenhäuser abtelefoniert hatte, weil sie befürchtete das ihre Tochter einen Unfall gehabt haben könnte, alarmierte sie schließlich die Polizei. Die Suche startete sofort.

Das Gebiet um den Schulweg wurde weiträumig abgesucht. Aufgrund der Größe des Geländes wurden alle verfügbaren Kräfte der Polizei eingesetzt. Am Abend dann die furchtbare Gewissheit. Christina war tot. Die Polizei fand ihre Leiche im Dickicht neben dem Schulweg, halb verborgen unter zertretenen Bananenkartons.

Zum Teil war Christina entkleidet. Sie wurde vergewaltigt und getötet. Ihr eigener Schal war ihr mit extremer Gewalt in den Hals gestopft worden, so das sie daran qualvoll erstickte.

Vom Täter gab es keinerlei Spur. Bis zum Februar 1988 wurden intensive Ermittlungen angestellt die aber zu keinem Ergebnis führten. Im Laufe der Jahre wurde der Fall mehrfach wieder aufgerollt, ebenfalls ohne Erfolg.

Erst 25 Jahre später erlaubte es der Fortschritt der Kriminaltechnik das durch DNA-Analysen endlich der Täter ermittelt werden konnte.

Sein Name war bereits kurz nach der Tat in den Ermittlungsakten aufgetaucht, konnte jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht mit dem Verbrechen in Verbindung gebracht werden.

Nun war er einer von 50 Männern die um eine freiwillige Speichelprobe gebeten wurden.

Anhand winziger Hautpartikel, die auf Christinas Kleidung sichergestellt worden waren, konnte er als Täter identifiziert werden. Konfrontiert mit dem Untersuchungsergebnis gestand der inzwischen 45-jährige die Tat. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und letztendlich lediglich wegen Mordes angeklagt. Das Sexualdelikt war nach diesem Zeitraum bereits verjährt.

Gerichtsurteil:
Da der Täter zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt gewesen war , wurde er nach dem Jugendstrafrecht von 1987 zu acht Jahren Haft verurteilt.

Einem psychiatrischen Gutachten nach galt er jedoch zum Tatzeitpunkt als voll schuldfähig.

Es hieß, es sei ein ungeplantes,spontanes Verbrechen gewesen.

Der vorsitzende Richter wies noch einmal in aller Deutlichkeit auf die Kaltblütigkeit der Tat und die Brutalität mit der das kleine Mädchen getötet worden war hin. Er bezeichnete die Tat alt zutiefst sinnlos und unerklärlich. Er hielt dem Angeklagten vor, dass er sein Leben habe leben können aber Christina dies verwehrt blieb.

Dem Täter wurde zu Gute gehalten, dass er die Tat gestanden hatte und ansonsten nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Außerdem wurde das Urteil damit begründet, dass der damals 19-jährige in mehreren Pflegefamilien und Jugendhilfseinrichtungen aufgewachsen war. Dort habe es ihm an elterlicher Fürsorge gefehlt. Er habe Schwierigkeiten seine Gefühle auszudrücken und zumindest zeitweise eine sexuelle Identitätsstörung entwickelt.

Gegen das Urteil wurde zunächst Revision eingelegt, später aber zurück gezogen.

Der Versuch des Täters, Christinas Eltern um Entschuldigung zu bitten, wurde von beiden abgelehnt. So etwas ist unverzeihlich, sagte Christinas Mutter. Anders als der Vater war sie im Prozess nicht als Nebenklägerin aufgetreten. Wie das Urteil auch sein würde, es würde ihre Tochter nicht zurückbringen erklärte sie.

Der Täter teilte mit, dass er selbst nach dem Warum suchen würde, sobald er eine Antwort darauf hätte, würde er dies die Eltern wissen lassen.

Nachtrag:
Heute gibt es keinen realen Ort mehr, der an Christina erinnert, an dem Menschen um sie trauern können. Ihr Grab existiert nicht mehr. Was bleibt ist ihre Geschichte und die Erinnerungen der Menschen die sie kannten, sie liebten und die für immer um sie trauern.