Dies ist die Geschichte von Christian aus Minden. Christian starb im Alter von zweiundzwanzig Monaten am 18. April 2008, nachdem die Ärzte entschieden hatten, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen und die Maschinen, die seinen kleinen Körper noch am Leben hielten, abzuschalten.
Christian war wenige Tage zuvor mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma und Verletzungen im Intimbereich ins Krankenhaus eingeliefert worden. Trotz einer sofortigen Notoperation konnten die Ärzte dem kleinen Christian nicht mehr helfen und mussten am darauffolgenden Tag seinen Hirntod feststellen.
Am 15. April 2008 war Christian mit dem neuen Freund seiner Mutter, einem Arbeiter aus Polen, alleine gewesen. Die Mutter und die beiden älteren Geschwister waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Der Lebensgefährte wohnte erst seit kurzem bei der kleinen Familie. Die Mutter lebte zu diesem Zeitpunkt von ihrem Ehemann und Vater der drei Kinder getrennt. Christians Mutter und ihr neuer Lebensgefährte hatten sich während der Arbeit auf dem Bauernhof ihres Ehemanns kennengelernt.
Aus Überforderung und Frust darüber, dass Christian an diesem Tag in die Windel gemacht hatte, so gestand der Lebensgefährte bei seiner späteren Vernehmung, schlug er den Jungen auf dem Wickeltisch zunächst mehrfach auf den Hinterkopf und missbrauchte ihn danach sexuell. Anschließend war er mit Christian spazieren gegangen.
Weil er aber später nicht wusste, wie er der Mutter die Verletzungen erklären sollte, schlug er Christian mit voller Wucht auf die Steinplatten vor dem Haus der Familie, behauptete aber zuerst, der Junge sei mehrfach gestürzt, was aber später durch rechtsmedizinische Gutachten widerlegt werden konnte.
Als die Mutter am späten Abend nach Hause kam, bemerkte sie die schweren Verletzungen ihres Kindes und alarmierte den Notarzt.
Zunächst wurden beide, die Mutter und ihr Freund, vorläufig festgenommen. Die Mutter wurde aber nach den ersten Vernehmungen wieder entlassen.
Der Lebensgefährte hingegen kam wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, gefährlicher Körperverletzung und Mordverdacht in Untersuchungshaft.
Tragisch an der Geschichte von Christian ist auch, dass die Familie vorher schon intensiv vom Mindener Jugendamt betreut wurde, da die Mutter nur schlecht Deutsch sprach und eines der älteren Kinder eine Behinderung hatte. Im Rahmen dieser Besuche, die mehrfach pro Woche stattfanden, war keinem der Mitarbeiter etwas aufgefallen, der Lebensgefährte wurde sogar für seinen Umgang mit den Kindern gelobt, was auch von einem der älteren Kinder bestätigt wurde.
Gerichtsurteil:
Der Lebensgefährte wurde am 30. Oktober 2008 vom Bielefelder Landgericht wegen Mordes und schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Seit dem 16. April 2008 befand er sich ununterbrochen in Haft, seit dem 13. März 2009 in Strafhaft.
Im Juni 2009 drohte ihm die Abschiebung zurück nach Polen und die Verbüßung seiner Strafe dort nach Umwandlung in ein Urteil nach polnischem Recht, was eine 25-Jährige Haftstrafe ohne vorzeitige Entlassung, bedeuten würde. Dem widersprach der Verurteilte, da er hoffte, in den Genuss einer vorzeitigen Entlassung nach 10 Jahren zu kommen.
Die Beschwerde wurde abgelehnt, die Justizbehörde in Polen bewilligte die Überführung. Wann diese durchgeführt wird, konnte noch nicht abschließend recherchiert werden.