Dies ist die Geschichte von Chayenne. Ein fünf- oder sechsjähriges Mädchen (mehrere Artikel machten eine unterschiedliche Altersangabe), das am 21. Juli 2015 während der Ferien auf einem Campingplatz im Tessin in der Schweiz den Hitzetod im Auto starb.
Chayenne war die jüngste von insgesamt vier Schwestern im Alter von neun, dreizehn und fünfzehn Jahren. Sie lebte mit ihren Geschwistern und ihrer 40-jährigen Mutter im Kanton Thurgau. Ihr Vater reichte die Scheidung ein, als herauskam, dass Chayennes Mutter eine Affäre hatte.
Die Ferienzeit auf dem Campingplatz bei Lugano in der Schweiz wollten sich die Eltern teilen. Der Vater freute sich darauf, eine Woche mit seinen Töchtern zu verbringen. Nach den ersten sieben Tagen wollte er seine Frau ablösen. Am sechsten Tag passierte das schreckliche Unglück.
Die Mutter hatte am Nachmittag mit ihren vier Töchtern einen Ausflug gemacht. Chayenne schlief im Auto ein. Um sie nicht zu wecken, ließ sie ihre jüngste Tochter alleine im abgeschlossenen Auto zurück. Im Verlauf des Tages stieg das Thermometer auf circa 33 Grad Außentemperatur an. Die Zeit verging, mindestens drei Stunden. Während das Mädchen im überhitzten Auto vollständig bekleidet schlief, ging ihre Mutter davon aus, dass Chayenne auf dem Campingplatz spielen würde. Dass sie sie im Auto zurückgelassen hatte, hatte sie einfach vergessen.
Ungefähr gegen 20.00 Uhr kamen die drei älteren Schwestern von Chayenne schreiend zum Wohnwagen gerannt, in dem sich ihre Mutter aufhielt. Sie schrien um Hilfe, weil sie ihre kleine Schwester leblos im Auto vorgefunden hatten. Die Mutter rannte mit dem Autoschlüssel in der Hand los, um nach Chayenne zu sehen. Vor Ort versuchte sie noch, ihre Tochter zu reanimieren, schaffte es aber nicht. Währenddessen kamen andere Camper hinzu, einer von ihnen rief den Notarzt. Polizei und Rettungsdienst konnten nach mehrmaligen Wiederbelebungsversuchen nur noch den Tod der kleinen Chayenne feststellen. Die Mutter und die älteste Tochter kollabierten und wurden direkt ins Krankenhaus gebracht.
Gerichtsurteil:
Die Staatsanwaltschaft sah eine Schuld wegen fahrlässiger Tötung aufgrund von Nachlässigkeit als erwiesen an. Jedoch wurde keine Anklage erhoben, da Chayennes Tod keine Absicht gewesen sei. Mit dem Tod ihrer Tochter sei die Mutter genug gestraft.