Dies ist die Geschichte von Cain. Der dreijährige Junge musste am 08. Januar 2011 sterben, weil sein Stiefvater einen ganzen Kerl aus ihm machen wollte.
Cain wurde in Österreich geboren und wuchs in Bregenz mit seiner Mutter und seinem drei Jahre älteren Bruder auf. Als er zwei Monate alt war, kam sein Vater für mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Eltern trennten sich, blieben jedoch zunächst in Kontakt. Bisweilen schrieben sie sich Briefe oder die Mutter nahm beide Kinder mit zu Besuchen im Gefängnis. Im Sommer 2010 lernte sie einen neuen Mann kennen, der im Herbst bei ihnen einzog und zum Stiefvater der beiden Jungen wurde. Der Kontakt zum leiblichen Vater brach ab und die Familie konzentrierte sich auf den Stiefvater. Dieser war zu jenem Zeitpunkt bereits einschlägig wegen Drogen- und Gewaltdelikten sowie Diebstahls vorbestraft. Ende 2006 verbrachte er vier Monate hinter Gittern.
Kurz darauf wurde er seinen Eltern gegenüber handgreiflich, sodass die Polizei ihm ein Platzverbot in und um die elterliche Wohnung erteilte. Als er die Mutter von Cain kennenlernte, war er noch immer drogenabhängig. Er verschaffte auch ihr Kokain, dass sie gemeinsam einnahmen. Da der Stiefvater erwerbsunfähig war, bot er sich als Babysitter an, wenn die Mutter in einer Disco arbeiten ging.
In seiner neuen Rolle als Stiefvater sah er es als seine Aufgabe und Pflicht an, den Kindern seiner Freundin Benehmen und Gehorsam beizubringen. Dazu zählten regelmäßige Wutausbrüche und Schläge. Später gab er an, es zunächst ohne Gewalt versucht zu haben, dies habe jedoch nicht gefruchtet. Die Jungen sollten später einmal ganze Kerle werden und so gab es immer neue Regeln, die beide befolgen mussten. Sie durften nicht lügen, sich nicht alleine am Kühlschrank bedienen und die Küche ohne Erlaubnis nicht betreten. Als Cain dies jedoch am 07.Januar 2011 trotzdem tat und sich einen Joghurt, unter dem Pullover versteckt mit auf die Toilette nahm, rastete der Stiefvater aus. Als erstes versetzte er Cain mehrere Schläge auf das Gesäß. Als er sich anschließend nicht ausreichend reumütig zeigte, schlug der Stiefvater mit den Händen und Fäusten weiter, nahm schlussendlich noch einen Besenstiel hinzu. Nachdem er fertig war, sperrte er Cain in sein Zimmer. Er habe Stubenarrest, teilte der Stiefvater ihm mit. Anschließend holte er seine Freundin von der Arbeit ab und berichtete über den unartigen Jungen. Sie sah nicht nach ihm, bis sie am nächsten Tag erneut zur Arbeit ging.
Nachdem sie das Haus verließ, begann die Tortur für Cain erneut. Dieses Mal schlug der Stiefvater so lang mit einer Aluminiumstange auf den kleinen Kinderkörper ein, bis sich innerlich massive Blutungen bildeten, die Cains Organe versagen ließen. Daraufhin alarmierte er noch selber den Rettungsdienst. Er erzählte der Einsatzleitstelle, sein Junge sei die Treppen heruntergefallen. Als die Hilfskräfte eintrafen, öffnete ihnen der verstörte Bruder und führte sie zu Cain. Der Stiefvater sprach nur kurz mit den Männern und verließ dann fluchtartig die Wohnung. Mit dem Auto seiner Freundin fuhr er über die Grenze in die Schweiz und hielt sich dort versteckt.
Cain konnte nicht wiederbelebt werden. Er verstarb bereits, bevor die Rettungskräfte informiert wurden.
Der Gerichtsmediziner stellte in der anschließenden Obduktion an Cains Kopf sowie Rumpf Verletzungen in erschreckendem Ausmaß fest. Er sagte später aus, dass er in seiner 30-jährigen Berufslaufbahn noch nie auf einen derartigen Befund gestoßen sei und er hoffe, dass er so etwas auch nie wieder erleben müsse. Cain sei demnach schwersten Misshandlungen ausgesetzt gewesen. Sein Gesäß sowie die Oberschenkel glichen einem Trümmerfeld, lediglich zusammengehalten von seiner Haut. Dutzende Male sei wahrscheinlich mit exzessiver Gewalt auf Cain eingeschlagen worden. Auch habe es Einblutungen in Cains Gehirn gegeben. Dem Muster zufolge wurde Cain mit den Fingerknöcheln oder aber auch mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Aus seiner Sicht hätte selbst ein Laie erkennen müssen, dass derartige Schläge gravierende Schäden aber auch den Tod zur Folge hätten haben können. Die Verletzungen, die zu Cains Tod führten, seien bereits vor dem Todestag entstanden. Demnach müsse Cains letzter Tag, in Anbetracht seiner Schmerzen qualvoll gewesen sein. Als Todesursache wurde eine Kombination aus Blutverlust und Fettembolie in den Blutkreislauf festgestellt.
Drei Tage nach der Tat wurde der Stiefvater in der Schweiz festgenommen und nach Österreich ausgeliefert. Die Mutter wurde indes in einem Spital abgeschottet mit ihrem Sohn behandelt. Dieser wies ebenfalls deutliche Anzeichen von Gewalteinwirkung auf.
Der Bruder wurde in danach bei einer Tante untergebracht, da auch gegen die Mutter ein Verfahren anlief.
Nach der Inhaftierung des Stiefvaters wurde er von Psychologen befragt, die in ihrem Gutachten zu dem Entschluss kamen, dass er geistig und seelisch hochgradig abnormal sei und unter einer Persönlichkeitsstörung leide. Zudem bestehe eine Drogenabhängigkeit und er befinde sich in einer depressiven Situation. Bei den ersten Befragungen zum Tathergang gab er zu, Cain getötet zu haben, gewollt habe er dies jedoch nicht. Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft wurde nicht angestrebt. Die Gutachter gaben an, dass er weiterhin hochgradig gefährlich sei und jederzeit wieder übergriffig werden könnte. Sein Anwalt hingehen meinte, dass es für den Stiefvater selber außerhalb des Gefängnisses zu gefährlich sei und er vor Übergriffen durch die Bevölkerung geschützt werden müsse.
Das psychologische Gutachten der Mutter ergab eine Suchtproblematik, Überlastung, Überforderung und einen depressiven Erschöpfungszustand. Zudem sei sie dem Stiefvater hörig gewesen und habe sich in einer massiven Abhängigkeit zu ihm befunden.
Beisetzung:
Die Bewohner der Region, in der Cain umgebracht wurde, reagierten bestürzt und organisierten am 14.Januar 2011 eine Mahnwache, an der über 1000 Menschen teilnahmen. Zudem fand eine Demonstration für härtere Strafen an Kindermördern statt.
Cain wurde am 21.Januar 2011 in Bregenz beigesetzt. Die Beerdigung fand in aller Stille statt. Nur die Familie, Freunde und Bekannte nahmen daran teil. Sie ließen Luftballons steigen und hörten Kinderlieder. Viele Kerzen wurden an Cains Grab entzündet und Spielzeuge wurden niedergelegt.
Gerichtsurteil:
Der Prozess gegen den Stiefvater fand am 30.März 2012 statt und das Urteil wurde bereits nach zwei Stunden der Verhandlung gesprochen. Lebenslängliche Haft mit Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wegen Mordes. Sein Verteidiger legte Revision ein, mit teils abstrusen Begründungen. So könne sein Mandant nicht zweimal für den Mord an einer Person schuldig gesprochen werden, da diese nur einmal sterben könne. In der Urteilsbegründung stand, dass der Stiefvater Cain mit seinen Schlägen am 07. und 08. Januar getötet habe. Zudem sei es unzulässig, dass Medien direkt aus dem Gerichtssaal berichtet hätten. Die Richter lehnten die Revision ab, das Urteil wurde im Februar 2013 rechtskräftig.
Anschließend wurde die Mutter wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, junger oder wehrloser Personen zunächst zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen das Urteil Revision ein. Im März 2013 wurde die Strafe auf 30 Monate, davon zehn unbedingt, erhöht.
Der große Bruder lebte bereits seit November 2011 wieder bei seiner Mutter. Der leibliche Vater bekleidete die Nebenklage.
Dieses Geschehen hatte zur Folge, dass die österreichische Regierung eine Kommission einsetzte, die das Jugendwohlfahrtsgesetz erneuerte und dem Kinderschutz mehr Aufmerksamkeit zuwandte.