Das ist die Geschichte von Ben-Randy aus dem niedersächsischen Delmenhorst. Er starb im Alter von zwei Jahren am 28./29. Mai 2002.
Ben-Randy lebte mit seiner 20-jährigen Mutter und ihrem 19-jährigen Lebensgefährten in Delmenhorst.
Drei Monate vor seinem Tod wurde der kleine Ben-Randy bereits in der Delmenhorster Kinderklinik behandelt. Die Ärzte hatten ein Kind vor sich, dessen Rücken mit großen, klebrigen nassen Brandblasen überzogen war. Als Begründung gaben seine Mutter und ihr Lebensgefährte an, die Verbrühungen hätte sich Ben-Randy durch einen Unfall in der Badewanne zugezogen. Das Thermostat wäre nicht vorhanden gewesen und dadurch könne so ein Unfall schon mal passieren.
Diesen Schilderungen misstrauten die Ärzte allerdings und fertigten Fotos von den Verletzungen am Körper von Ben-Randy an. Ebenso verständigten sie vorsorglich das örtlich zuständige Jugendamt. Dieses sah allerdings keinen Handlungsbedarf, da die Familie bisher nicht auffällig gewesen sei und somit nicht als Problemfall galt.
Da das Jugendamt faktisch Entwarnung gegeben hatte, unternahmen die Ärzte daraufhin keine weiteren Schritte. Sie versorgten die schmerzenden Wunden von Ben-Randy und päppelten ihn wieder auf. Zehn Tage später wurde Ben-Randy von seiner Mutter und deren Lebensgefährten aus dem Krankenhaus abgeholt.
Es war ein Mittwochmorgen, der 29. Mai 2002, als die Mutter ihren kleinen Sohn leblos in seinem Bettchen vorfand. Der von ihr alarmierte Notarzt konnte allerdings nur noch den Tod von Ben-Randy feststellen.
Nun wurde Ben-Randy erneut von einem Arzt untersucht, nur dieses Mal nicht, weil er Schmerzen verspürte, sondern weil sein kleines Leben ausgelöscht worden war. Die Obduktion ergab als Todesursache innere Blutungen nach schwerster Gewaltanwendung.
Die Ermittler hatten schnell den Lebensgefährten der Mutter in Verdacht, der schließlich auch gestand, den kleinen Jungen zu Tode misshandelt zu haben.
Am Dienstag, den 28. Mai 2002, habe Ben-Randy angeblich beim Essen „gequengelt“. Dies sei der Anlass gewesen, aus welchem der Lebensgefährte dem zweijährigen Jungen mehrfach mit der Faust in den Bauch geschlagen habe. Durch die Wucht dieser Schläge erlitt Ben-Randy die im Obduktionsbericht angegebenen inneren Blutungen, durch welche er wenige Stunden später verstarb.
Die Mutter gab lediglich an, ihr Sohn hätte sich an diesem Tag lediglich mehrmals übergeben. Von einer Gewalttat wolle sie nichts mitbekommen haben.
Nachtrag:
In den letzten Monaten haben wir uns intensiv darum bemüht, an weitere Details über Ben-Randys Schicksal zu gelangen. Bis auf zwei kurze Pressemeldungen lagen uns keine weiterführenden Einzelheiten vor. Trotz allem war es uns wichtig, aus den wenigen uns zur Verfügung stehenden Informationen die Geschichte von Ben-Randy zu bewahren.
Ein Antrag auf Auskunftserteilung beim zuständigen Gericht, ob und mit welchem Ausgang hier ein Prozess gegen die Mutter und deren Lebensgefährten stattgefunden hat, fiel mit einem negativen Bescheid nach §475 der Strafprozessordnung aus. Die schutzwürdigen Interessen der Verurteilten und der Angehörigen des Opfers stünden gegen eine Auskunftserteilung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Personen hat hier Vorrang.