Bastien

Dies ist die Geschichte des kleinen Bastien aus Germiny-lEvêque im Département Seine-et-Marne, der durch die schier unfassbare Brutalität seines hasserfüllten Vaters nach jahrelanger Misshandlung getötet wurde. Er starb am 25. November 2011 qualvoll in einer Waschmaschine.

Bastiens zukünftige Eltern lernten sich in sehr jungen Jahren kennen. Seine Mutter war zu diesem Zeitpunkt 15 und sein Vater 23 Jahre alt. Dem Gericht legten sie im späteren Prozess dar, dass ihre Väter Alkoholiker und ihre Familien finanziell eher bedürftig waren.

Aus der Ehe ging zunächst ein kleines Mädchen, die zukünftige große Schwester Bastiens, hervor. Die Familie lebte nun zu dritt in einer 30m² großen Dachgeschoßwohnung in Germigny-l´Evêque, einem kleinen Ort unweit von Paris. Ein weiteres Kind wollte der Vater jedoch nicht und somit begann Bastiens trauriges Schicksal bereits vor seiner Geburt.

Die Schwangerschaft mit Bastien wurde durch seine Mutter verleugnet. Bastien war nicht erwünscht und erst als die Wehen einsetzten, stellte sich Bastiens Mutter der bevorstehenden Geburt. Die Familie war ab diesem Zeitpunkt – und gegen die Vorstellungen des Vaters – zu viert. Der daraus resultierende Hass des Vaters richtete sich von nun an voll und ganz gegen den kleinen Bastien – einem Neugeborenen, das ganz und gar auf die Liebe und Versorgung seiner Eltern angewiesen war. Man könnte vermuten, dass so ein kleines Wesen das Herz des Vaters erweichen würde, doch dies war nicht der Fall. Bastien wurde von seinem Vater beharrlich abgelehnt. Bastiens Großmutter wird im späteren Prozess aussagen, dass Bastien von Anfang an der Prügelknabe der Familie war. Immer wieder wurde Bastien für Nichtigkeiten durch seinen Vater bestraft. Er wurde geschlagen, gefesselt, gedemütigt und in Schränken eingesperrt. Bastien war den Misshandlungen seines Vaters schutzlos ausgeliefert, bis die Drangsalationen – Bastien war nun 3,5 Jahre alt- eines Tages ihren traurigen Höhepunkt erreichten.

Bastien fiel mit seinem Verhalten im Kindergarten auf. Nach Angaben der Erzieher war er sprachlich unterentwickelt und brachte sich ständig, bspw. durch wagemutiges Klettern, in Gefahr. Als Bastien ein Tages ein gemaltes Bild eines anderen Kindes in die Toilette warf, beschwerten sich die Erzieher bei Bastiens Eltern. Die daraufhin folgenden Misshandlungen überlebte der kleine Bastien nicht.

Am 25. November 2011 sperrte der Vater seinen kleinen Sohn zur Strafe in die Waschmaschine und startete einen Schleuder- mit darauffolgendem Waschgang. Bastien schrie minutenlang und kämpfte um sein Leben. Letztendlich starb er qualvoll in der rotierenden Trommel, denn sein kleiner Körper hatte dieser Grausamkeit nichts entgegenzusetzen. Bastiens Vater ließ die übrigen Familienmitglieder an seiner Züchtigung teilhaben, denn Bastiens Mutter und seine ältere Schwester, fünf Jahre alt, befanden sich ebenfalls in der Wohnung. Während der Vater seine Handlung vollzog, puzzelte die Mutter.

Der Vater selbst surfte im Internet und die Ermittlungsbeamten stellen später fest, dass er einen Pornofilm herunterlud.

Später nahm er den toten Bastien aus der Waschmaschine und sagte, dass Bastien nun keine Probleme mehr machen würde. Die Mutter alarmierte eine Nachbarin, die die aufgefundene Leiche des kleinen Bastiens später als eiskalt, weiß und einer zerbrochenen Puppe gleich beschrieb.

Gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten gaben Bastiens Eltern an, dass Bastien einen Unfall hatte und die Treppen herabgestürzt sei. Um ihn daraufhin abzukühlen hätte man ihn dann in die Badewanne in kaltes Wasser gelegt. Dort sei er dann möglicherweise ertrunken.

Bastiens Schwester wendete sich jedoch den Beamten zu und sagte, dass ihr Vater Bastien in die Waschmaschine gesperrt hatte weil er ihn bestrafen wollte. Bastien hätte nämlich zuvor Dummheiten gemacht. Von dieser Aussage wich Bastiens Schwester auch während den nachfolgenden Ermittlungen nicht ab und gab zudem an, dass der Vater ihren Bruder Bastien bereits öfter in die Waschmaschine gesperrt habe.

Die Gerichtsmedizinische Untersuchung beschrieb im Nachhinein eine Vielzahl an Prellungen und Knochenbrüchn. Deutlich ware Blutergüsse, die von den Abdrücken der rotierenden Trommel resultieren, auf Bastiens Körper zu erkennen. Es wurde vermutet, dass Bastiens Tod eine Ohnmacht vorwegging und er dann an seinen schweren Kopfverletzungen starb.

Die Aussage der Schwester erwies sich somit als wahr und stand im eindeutigen Zusammenhang zu Bastiens Verletzungen und den gerichtsmedizinischen Befunden.

Bastiens Eltern sollten in Untersuchungshaft genommen werden, die Mutter beschuldigte noch während des Polizeigewahrsams den Vater und schilderte die Geschehnisse des 25. November 2011. Sie gab an machtlos gewesen zu sein und dass sie in der Vergangenheit ebenfalls durch ihren Mann geschlagen wurde.

Im späteren Prozess konnte Bastiens Vater keine genauen Angaben zum Tathergang vornehmen. Sein Anwalt und er gaben an, dass er an einem gutartigen Gehirntumor, an einem sogenannten Meningeom, leidet, das durch den Alkoholismus verursacht wurde. Dies sei für den Gedächnisverlust verantwortlich. Zudem hätte er eine schwere neurologische Krankheit, durch die er epileptische Anfällen und Stimmungsschwankungen ausgesetzt sei. Sein Anwalt beschrieb seinen Mandanten ebenfalls als sehr impulsiv. Dieser hätte zur Beruhigung u.a. Alkohol, Cannabis, Kokain und Ecstasy konsumiert.

Während der Untersuchungshaft musste sich der Vater einer Kopf-OP unterziehen. Ob seine Krankheit(en) in irgendeinem Zusammenhang zu seiner Tat und den jahrelange Misshandlungen des kleinen Bastiens stand, ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass die Familie durch die Sozialbehörden betreut wurde und dass Bastiens Vater einen Tag vor seiner grausamen Tat, am 24. November 2011, dort eine Nachricht auf einem der Anrufbeantworter hinterließ und damit drohte, dass er – wenn seitens der Behörde nichts unternommen werden sollte – Bastien aus dem 15. Stock werfen würde.

Im September 2015 musste sich Bastiens Vater (nun 37 Jahre) dem Gericht in Melun stellen. Die Anklage lautete auf Mord. Bastiens Mutter (nun 29 Jahre) musste sich ebenfalls verantworten, beteuerte jedoch vehement ihre Unschuld.

Das Gericht verurteilte Bastiens Vater zu einer 30jährigen Haftstrafe wegen Mordes, Bastiens Mutter wegen Beihilfe zum Mord und Gewaltanwendung zu 12 Jahren Haft.

Als Zeichen ihrer Anteilnahme hatten eine Vielzahl von Menschen Blumen, Kuscheltiere und Briefe an Bastiens Wohnhaus abgelegt. Auch Fotos , die den kleinen Bastien zeigen, wurden angebracht.

Bastiens Großmutter und andere Angehörige hatten zehn Tage nachdem sich die abscheuliche Tat ereignete einen Trauermarsch für Bastien veranstaltet. Alle Teilnehmer trugen weiße T-Shirts, die den kleinen Bastien – einen kleinen süßen Fratz mit rötlichem Schopf – zeigten.

An Bastiens Grab wurden viele Blumen gebracht. Er bekam einen hellen Grabstein, der mit einer Sonnenblume und seinem Foto in Form eines Herzens versehen ist. Darunter die Botschaft „Unsere Gedanken sind immer bei dir“- Leider treffen diese Worte zu, denn auch die liebevolle Ausgestaltung seiner Grabstätte bringt den kleinen Bastien nicht zurück auf unsere Welt. Bastiens Leben ist erloschen. Unwiderruflich. Zudem wurde es unfassbar qualvoll beendet. Bastien kann nur noch in den Gedanken seiner Mitmenschen weiterleben.