Anna

Das ist die Geschichte der neunjährigen Anna aus Bad Honnef. Anna wuchs in einer Pflegefamilie auf, in der sie von ihren Pflegeeltern systematisch misshandelt und schließlich am 22. Juli 2010 getötet wurde.

Anna kam als Kind eines drogensüchtigen Vaters und einer alkoholabhängigen Mutter zur Welt. Als Anna gerade einmal zwei Jahre alt war, verstarb ihr Vater. Aber auch der neue Lebensgefährte von Annas Mutter war dem Alkohol verfallen. Das erste Mal kam Anna in eine Pflegefamilie, als ihre Mutter sich für eine Entziehungskur entschied. Danach wurde Anna von 2007 bis 2008 in einem Kinderheim in Siegburg untergebracht. Letztlich, irgendwann im Jahr 2008, kam sie wieder in eine Pflegefamilie in Bad Honnef.

Anfänglich herrschte eine einvernehmliche Übereinkunft zwischen dem Jugendamt, Annas leiblicher Mutter und den Pflegeeltern. Annas leibliche Mutter wollte ihre Tochter nach einem Jahr wieder zu sich nehmen, da sie vorerst mit ihrem Alkoholproblem zu kämpfen hatte. Die Fachbetreuung, welche Anna nach einem Heimaufenthalt zugestanden hätte, wurde nicht in Anspruch genommen. Die Lösung, Anna in der Pflegefamilie unterzubringen, fand bei allen Beteiligten Zuspruch.

Jedoch war allein schon die Wohnsituation der Pflegefamilie mit der Aufnahme von Anna absolut unzureichend. Der nun vierköpfigen Familie stand eine Drei-Zimmer-Wohnung von 79 Quadratmetern zur Verfügung. Laut der Pflegemutter wäre ihr leiblicher Sohn aber ohnehin aufgrund seines Studiums kaum daheim. Anna bekam aber dennoch nicht einmal ein eigenes Zimmer. Schon dies wäre ein Grund gewesen, dass Anna nicht an diese Pflegefamilie hätte übergeben werden dürfen. Jedes Pflegekind muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen. Angeblich hätten die Pflegeeltern sodann ihr eigenes Zimmer für Anna geräumt.

Zu Beginn war das Verhältnis zwischen Anna und ihren Pflegeeltern sowie deren leiblichen Sohn sehr harmonisch und dies ausschlaggebend für die Entscheidung. Anna nannte ihre Pflegemutter liebevoll „Tanti“. Doch im Laufe der Monate veränderte sich die Situation. Annas Pflegemutter hatte einen Entschluss gefasst: Sie wollte Anna für sich allein!

Annas Pflegemutter wollte zur wichtigsten Bezugsperson für ihr Pflegekind werden. Dabei ging es ihr aber nicht um das Wohl von Anna, sondern um die Befriedigung ihrer eigenen Persönlichkeit und die Machtausübung über Anna. Sie wollte Anna nach ihren Vorstellungen formen und Anna sollte zu ihrem Kind werden.

Mit dieser dominanten und herrschsüchtigen Art der Pflegemutter kam Anna immer weniger zurecht. Anna konnte sich mit Worten gegen die Bevormundung und Unterdrückung ihrer Pflegemutter nicht zur Wehr setzen. Also machte sie ihren Unmut mit den Mitteln eines Kindes deutlich. Sie verweigerte zunehmend das Essen und reagierte trotzig. Da Anna sich ihrer Pflegemutter nicht beugen wollte, setzte diese auf systematische Misshandlung und Psychoterror.

Wenn Anna ihr Essen verweigerte, musste sie stundenlang in der Ecke stehen. Mit Kugelschreiberspitzen wurde ihr immer wieder in den Oberarm gestochen, zum Schlafen erhielt sie keine Decke.

Annas Pflegevater war nicht in der Lage, seiner Frau, die schon immer in der Ehe den Ton angab, entgegenzutreten und Anna zu schützen. Immer wenn Anna wieder einmal ohne Decke zu Bett gehen musste, brachte ihr ihr Pflegevater später doch noch eine Decke ans Bett, holte diese aber in den frühen Morgenstunden wieder weg, damit seine Frau es nicht bemerkte.

Vermutlich ab dem Spätsommer 2009 fand sich seitens der Pflegeeltern eine perfide Möglichkeit, Anna für Fehlverhalten zu maßregeln. Verweigerte Anna beispielsweise ihr Essen, wurde sie in der Badewanne abgeduscht. Dabei entdeckten ihre Pflegeeltern eine sichere Methode, Anna zu bestrafen, aber gleichzeitig auch ruhig zu stellen. Sie drückten Anna einfach mit dem Kopf unter Wasser. Anna war nach dieser Sanktion so verstört, dass sie danach ruhig blieb und auch ihr Essen in der Badewanne zu sich nahm.

Diese Methode wurde von nun an immer weiter ausgedehnt. Zwar bestanden auf seiten des Pflegevaters Bedenken und er beteiligte sich nicht mehr an dieser Form der Sanktion. Jedoch ließ er weiterhin seine Frau gewähren und schritt nicht dagegen ein.

Anna hingegen wollte nicht mehr baden gehen, denn dieses verknüpfte sie nunmehr mit dem Untertauchen und der daraus resultierenden Panik zu ersticken. Sie wehrte sich jedesmal und schrie lautstark, doch die kleine Anna hatte gegen ihre 130 kg schwere Pflegemutter keine Chance.

Wiederholt nahmen auch einige Nachbarn Annas Schreie mitten in der Nacht wahr und informierten mehrmals das Jugendamt.

Annas Pflegemutter war jedoch sehr manipulativ. Nach außen hin zeigte sie das Bild einer heilen Familie. Annas Pflegemutter hatte sich und ihre Familie gegenüber der Außenwelt stets inszeniert, um in einem besseren Licht dazustehen. Obwohl vielfache Hinweise durch Nachbarn, Annas Großmutter und sogar dem Schulleiter beim Jugendamt eingingen, wurde kein Handlungsbedarf gesehen. Das die Pflegemutter immer wieder auf Lügen zurückgriff, bemerkte die Mitarbeiterin vom Jugendamt nicht. Stattdessen hatte sie immer wieder einen positiven Eindruck der Gesamtsituation. Ebenso besorgte sich die Pflegemutter ein Attest von einer Kinderärztin, das bestätigen sollte, dass sich Anna selbst verletzen würde. Dadurch konnte die Pflegemutter die zahlreichen Misshandlungsspuren an Annas Körper immer plausibel erklären. Selbst der Kontakt zwischen Anna und ihrer leiblichen Mutter wurde auf Insistieren der Pflegemutter schließlich unterbunden. Im August 2008 fand ein letzter Besuchstermin zwischen Anna und ihrer leiblichen Mutter statt.

Um Anna entgültig an sich binden zu können, drängte die Pflegemutter die leibliche Mutter immer mehr aus dem Leben ihrer Tochter. Mehrere Bekannte stiftete sie dazu an, in Form von Briefen an das Jugendamt vor dem schlechten Einfluss der leiblichen Mutter zu warnen. Die Intrige gegen die leibliche Mutter hatte Erfolg. Das Pflegeverhältnis wurde letztendlich verlängert und Anna und ihre leibliche Mutter durften nur noch telefonisch Kontakt halten. Die Pflegemutter brachte  Anna dazu, sich mit einem Brief von ihrer leiblichen Mutter loszusagen. Selbst die Telefonate mit ihrer Tochter sollte die leibliche Mutter einstellen, da Anna danach angeblich immer so „aufgedreht“ gewesen sei.

Weiterhin musste Anna die extremen Erziehungsmaßnahmen ihrer Pflegeeltern ertragen. Zum Zeichen des Pflegeerfolges ihrer Pflegemutter sollte Anna immer mehr essen und an Gewicht zunehmen. Tat Anna dies nicht, erfolgten massive Disziplinierungen. Langsam wurde Anna leicht übergewichtig, was für Aussenstehende den Eindruck erwecken sollte, dass es Anna gut ging. Doch in Wirklichkeit war Anna mehr und mehr auf dem Weg, voll und ganz den Vorstellungen ihrer Pflegemutter zu entsprechen und als reines Objekt ihrer Selbstbestätigung zu werden.

Anna wurde im Umgang immer schwieriger und verhaltensauffälliger. Das einst völlig normale und gesunde Kind wurde in dieser Pflegefamilie gebrochen und gefügig gemacht. Alle Verhaltensprobleme, die Anna fortan zeigte, waren das Resultat der Handlungen und Taten ihrer Pflegeeltern.

Bei einer erneuten Sanktion in der Badewanne versuchte Anna sich aus lauter Verzweiflung mit einem Sprung vom Balkon der Erdgeschosswohnung zu retten. Dies war auch das erste Mal, dass Anna im Beisein von Zeugen laut rief, dass sie nicht mehr in ihrer Pflegefamilie bleiben wolle. Der leibliche Sohn der Pflegemutter war es schließlich, der Anna wieder einfing. In der Wohnung setzte sich die Pflegemutter mit ihrem ganzen Gewicht auf Anna, bis sie wieder ruhig war.

Am Abend des 22. Juli 2010 aß Anna nach Meinung ihrer Pflegemutter wieder einmal nicht genug und erbrach anschließend noch ihr Abendessen. Sodann wurden ihre Hände und Füße mit Panzerklebeband gefesselt und ihr Mund zugeklebt, damit sie nicht mehr schreien konnte. Dann wurde Anna, die sich heftig wehrte, in die Badewanne gesetzt. Die Handfesseln wurden gelöst, das Klebeband vom Mund entfernt und dann begann das Untertauchen. Der Pflegevater verließ das Badezimmer.

In dem Moment, als Anna unter Wasser war, wurde wohl ihrer Pflegemutter gänzlich bewusst, dass es ihr niemals gelingen würde, Anna für immer an sich zu binden. Sie hatte ihr Ziel, Annas einzige Mutter zu sein und von Anna auch als einzige Mutter anerkannt zu werden, nicht erreicht. Alles habe sie investiert, damit Anna bei ihr bleiben sollte, aber Anna wollte nicht bei ihr bleiben. Diese Erkenntnis empfand sie gleichzeitig als persönliche Niederlage und Wut kam in ihr auf. In diesem Moment fällte sie eine fatale Entscheidung und drückte Anna weiter unter Wasser. Sie wollte vertuschen, dass sie als Pflegemutter versagt hatte, niemand sollte davon erfahren. Nach mindestens weiteren drei Minuten betrat der Pflegevater das Badezimmer und stieß seine Frau beiseite. Er holte Anna aus der Badewanne und unternahm Wiederbelebungsversuche.

Für Anna war es jedoch schon zu spät, sie starb wenig später im Krankenhaus.

Anna wurde in den zwei Jahren in ihrer Pflegefamilie systematisch misshandelt und gefoltert. In dieser Zeit musste sie 20 Mal die Sanktionen in der Badewanne ertragen. Teilweise war sie beim Untertauchen sogar gefesselt. Nicht annähernd kann beschrieben werden, was Anna, die dem allem hilflos ausgeliefert war, erleiden musste.

Viele Fragen kamen nach Annas Tod auf und mindestens genauso viele Fragen bleiben unbeantwortet.

Warum hat das Jugendamt Königswinter Anna in eine Pflegefamilie in Bad Honnef vermittelt? Fest steht nur, dass die Behörde in Königswinter erst seit dem 01. Januar 2008 existiert, zuvor war das Kreisjugendamt Siegburg zuständig und diesem war die Pflegefamilie völlig unbekannt. Auch waren die Pflegeeltern vor Anna noch nie als Pflegefamilie eingesetzt worden und hatten weder ein Seminar zur Qualifizierung von Pflegeeltern, noch irgendeine Fortbildung besucht. Warum also gerade diese Pflegefamilie für Anna ausgewählt worden war, bleibt offen.

Warum hat eine ausgebildete Sozialarbeiterin, die ständig Kontakt mit der Familie pflegte, den Zustand von Anna nicht erkannt? Warum verließ sich die Sozialarbeiterin lediglich auf die Worte der Pflegemutter und ignorierte die mehrfachen Warnhinweise aus Annas sozialem Umfeld? Warum vernichtete die Sozialarbeiterin nach Annas Tod Teile der Fallakte?

Warum hat der leibliche Sohn der Pflegeeltern die Misshandlungen nicht gemeldet? Warum haben Mitschüler nichts bemerkt? War Anna vielleicht bereits so eingeschüchtert, dass sie jeglichen Kontakt mied?

Beisetzung:
Am 31. Juli 2010 wurde Anna in aller Stille und im engsten Familien- und Freundeskreis zur letzten Ruhe geleitet. Unter den 20 Trauergästen waren auch der Bürgermeister und Annas leibliche Mutter. Annas Grab auf dem Friedhof in Königswinter war bedeckt mit herzförmigen Blumengestecken, Rosen und Sonnenblumen. Das schlichte Holzkreuz zierte ein funkelndes Prinzessinnen-Krönchen.

Annas Mutter wohnt gegenüber dem Friedhof, von dort aus schaut sie nun täglich auf das Grab ihrer kleinen Tochter. Nach Jahren hatte Annas Mutter es endlich geschafft, sich dem Alkohol loszusagen, ihre Therapie hatte sie erfolgreich beendet, alle Auflagen waren erfüllt. Voller Hoffnung war sie, dass Anna nun endlich zu ihr zurückkehren würde.

Auch der Tod des behinderten Sohnes der Pflegemutter, der im Alter von 26 Jahren verstarb, wurde nach Annas Tod Gegenstand der Ermittlungen. Damals, im Jahr 2003, so der zuständige Oberstaatsanwalt, gab es kein Todesermittlungsverfahren. Ein Nachbar berichtete aber, dass der Sohn bis zu seinem Tod wie ein Sklave beziehungsweise Tier gehalten worden ist.

Gerichtsurteil:
Im Prozess beschuldigten sich Annas Pflegeeltern gegenseitig. Während der Pflegevater sich zum Tathergang äußerte, sowie die Misshandlungen zugab und eine Teilschuld eingestand, blieb die Pflegemutter stumm und ließ nur ihren Anwalt sprechen.

Am 24. November 2011 wurde Annas Pflegemutter wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine besonders schwere Schuld, so wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, stellte das Gericht jedoch nicht fest. Es blieb bei Mord aus niedrigen Beweggründen.

Annas Pflegevater wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen, Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass die Pflegemutter für den Tod von Anna verantwortlich gewesen ist. Auch wenn sich die Pflegeeltern gegenseitig belastet hätten, sei die Darstellung des Pflegevaters glaubwürdig und hätte sich mit allen weiteren Beweismitteln gedeckt. Zudem habe es sich bei der Handlung der Pflegemutter definitiv nicht um eine akute Überforderungssituation gehandelt, denn für die Pflegemutter waren solche Strafaktionen schon zur Routine geworden.

Obwohl beide Urteile rechtskräftig waren, wurde im November 2013 bekannt, dass der Verteidiger der Pflegemutter einen neuen Prozess anstrebe. Hierzu hatte er bereits einen Wiederaufnahmeantrag gestellt. Zu weiteren Details wollte er sich nicht äußern. Nur soweit, dass er nach wie vor der Ansicht sei, dass der Pflegevater die Schuld an Annas Tod trüge.

Die Mitarbeiterin des Jugendamtes, eine Diplom Sozialpädagogin, die nach wie vor bei der Stadt Königswinter angestellt ist, musste sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Ihr wurde neben 26 Fällen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen auch Urkundenfälschung und Verwahrungsbruch vorgeworfen. Nach Bekanntwerden von Annas Tod soll sie die Fallakte manipuliert haben. Sieben Vermerke dieser Fallakte habe sie entnommen und durch Kurzfassungen ersetzt, sechs der Vermerke habe sie komplett vernichtet. Desweiteren habe sie alle Hinweise auf Probleme im Pflegeverhältnis ignoriert. Selbst als es zuletzt zu einem Polizeieinsatz in der Wohnung gekommen sei, habe die Mitarbeiterin des Jugendamtes stets der Pflegemutter Glauben geschenkt und Anna nie alleine befragt, sondern nur in der Wohnung der Familie, also im Beisein der Pflegeeltern, gesprochen. Laut Anklage hätte es so viele Umstände gegeben, dass die Mitarbeiterin zu dem Schluss hätte kommen müssen, dass die Pflegefamilie nicht geeignet war. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sie eine Kindeswohlgefährdung sehr wohl hätte erkennen und Anna aus der Pflegefamilie nehmen müssen. Spätestens Ende Dezember 2009 hätten hierfür genügend Anhaltspunkte zur Verfügung gestanden und bei sorgfältiger Sachverhaltsaufklärung zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung hätte sie zu dem Ergebnis kommen müssen, dass Annas körperliches sowie seelisches Wohl in Gefahr gewesen sei.

Ihr Verteidiger gab an, dass seine Mandantin „zutiefst erschüttert und betroffen“ gewesen sei, allerdings sollte es doch in dem Verfahren um Sachlichkeit und Fachlichkeit gehen und nicht um Emotionen. Auch wurde vom Verteidiger darauf hingewiesen, „dass man danach immer schlauer sei“. Seine Mandantin hätte es sich nicht ausgesucht, vor Gericht zu sein, aber dennoch würde sie zur Verfügung stehen und dafür sollte man ihr „menschlichen Respekt gebühren“.

Im Dezember 2013 wurde das Verfahren gegen die Jugendamtsmitarbeiterin wegen geringer Schuld eingestellt.

Lediglich eine Geldbuße in Höhe von 2.000 EURO wurde ihr auferlegt, die sie an eine gemeinnützige Organisation zahlen musste.

Die Staatsanwältin bestätigte zwar noch einmal, dass Anna spätestens Ende 2009 aus der Pflegefamilie hätte genommen werden müssen, eine Einstellung des Verfahrens sei jedoch „vertretbar“ gewesen, wobei auch nichts unter den Teppich gekehrt werden sollte.

Ausschlaggebend für die Einstellung des Verfahrens war die Manipulationskraft der Pflegemutter. Alle in annas Umgebung, nicht nur die Jugendamtsmitarbeiterin, hätten den Geschichten der Pflegemutter Glauben geschenkt.

Die Jugendamtsmitarbeiterin stimmte der Einstellung zu. Ihr Anwalt erklärte, dass er nicht sagen könne, wo seine Mandantin im Fall Anna einen Fehler gemacht habe.

Die Anwältin der Nebenklägerin, Annas leiblicher Mutter, sagte zur Einstellung des Verfahrens, dass es sie wundern würde, dass die Angeklagte immer noch glaube, sich tadellos verhalten zu haben. Die Einstellung des Verfahrens sei für Annas Mutter enttäuschend!