Diese Geschichte erzählt von Amanda-Jolie aus Magdeburg-Stadtfeld. Ihr Leben endete nach acht Wochen am 25. Februar 2012.
Amanda-Jolies Mutter war Mitte zwanzig, von Beruf wie sie selbst angab, „nix“ und hatte bereits zwei Kinder. Das jüngste Kind lebte beim Vater, das älteste Kind wegen einer geistigen Behinderung im Pflegeheim. Dieses Kind sei kein Wunschkind gewesen, wie sie später betonte.
Auf einer Messe lernte sie ihren neuen Lebensgefährten kennen. Dieser litt seit seiner Jugend an einer schizophrenen Psychose, die sich unter anderem durch zwanghafte Züge und das Hören von Stimmen zeigte. Einen Schulabschluss schaffte er nicht, ebenso konnte er keine Ausbildung vorweisen und kam des öfteren mit dem Gesetz in Konflikt. Sein Leben finanzierte er als Diskjockey und mit Aushilfstätigkeiten.
Schon kurz nachdem sich beide kennengelernt hatten, wurde die Mutter mit Amanda-Jolie ungewollt schwanger. Ihr neuer Lebensgefährte zog bei ihr ein und sie verlobten sich.
Der Start ins Leben war für Amanda-Jolie nicht einfach. Sie erblickte als Frühchen am ersten Weihnachtsfeiertag 2011 das Licht der Welt und verbrachte ihre ersten vier Lebenswochen im Krankenhaus.
Nachdem das kleine Mädchen endlich nach Hause durfte, gab es in der Beziehung immer wieder Spannungen und Probleme. Beide waren nicht im Stande, ihre Konflikte zu lösen. Von Anfang an hatte die Mutter kaum Interesse an ihrer kleinen Tochter. Ihr Lebensgefährte hingegen sorgte sich liebevoll um Amanda-Jolie. Laut der Mutter war er viel zu lieb zu ihr. Er kümmerte sich um alles, geriet dabei aber immer mehr unter Druck.
In der Nacht vom 24. auf den 25. Februar 2012, kam es zwischen dem Paar zu einem heftigem Streit. In der besagten Nacht sollte sich die Mutter um Amanda-Jolie kümmern. Sie hielt sich jedoch nicht an die Absprache, verschlief das Nachtfläschchen ihrer kleinen Tochter. Gegen Mitternacht stand also der Lebensgefährte auf, um das Fläschchen für Amanda-Jolie zuzubereiten. Es folgten Vorwürfe seitens des Lebensgefährten, worauf Amanda-Jolies Mutter beleidigend wurde. In Rage nahm er sodann ein Teelichtbehälter und warf diesen der Mutter an den Hinterkopf, sodass sich diese eine blutende Wunde zuzog. Anschließend verließ er das Zimmer. Als er zurück kam, war er immer noch wütend, hatte sich kaum beruhigt. Mit der flachen Hand schlug er auf den Kopf von Amanda-Jolies Mutter ein. Da diese befürchtete, es würden weitere Übergriffe auf sie erfolgen, flüchtete sie regelrecht aus der gemeinsamen Wohnung. Ihre kleine Tochter ließ sie zurück.
Der Lebensgefährte war nun vollends außer sich, griff nach Amanda-Jolie und schüttelte sie so heftig, dass ihr kleines Köpfchen hin und her schlug. Dabei schrie er, dass er ihre Mutter hasse und diese an allem schuld sei.
Als seine kleine Tochter nur noch röchelte und rot anlief, kam er zur Besinnung und alarmierte den Notarzt. Doch für Amanda-Jolie kam jede Hilfe zu spät. Das Baby hatte ein tödliches Schütteltrauma erlitten.
Die anschließende Obduktion ergab, dass so gut wie alle Brückenvenen gerissen waren. Zudem wies ihr Schädel vier Brüche auf.
In einem Verhör gab der Lebensgefährte zu, gegenüber seiner Tochter gewalttätig gewesen zu sein. Zunächst wurde gegen ihn Haftbefehl erlassen, allerdings später unter Auflagen und weil keine Fluchtgefahr bestünde, aufgehoben. Hiergegen legte der Oberstaatsanwalt Beschwerde ein. Der Lebensgefährte wurde erneut festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt. Dieser entschied, dass der Haftbefehl aufgrund von Körperverletzung mit Todesfolge vollzogen wird und der Lebensgefährte in Untersuchungshaft zu überführen ist.
Gerichtsurteil:
Die Staatsanwaltschaft warf dem Lebensgefährten zweifache Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge vor. Im Prozess um den Tod von Amanda-Jolie zeigten sich Mutter und Lebensgefährte absolut unbeherrscht. Dem Lebensgefährten liefen die Tränen, er ließ seiner Verzweiflung freien Lauf. Die Mutter aber reagierte erbost, verweigerte sogar die Aussage, sodass ihr Zwangsmittel angedroht wurden. Aber mehr als „Weiß nicht“, „Kann sein“, „Ich sage jetzt gar nichts mehr“ oder „Ist mir zu blöd hier“, war von ihr nicht zu vernehmen.
Schließlich wurde der Lebensgefährte im Juli 2012 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet.
Das Gericht begründete dies damit, dass der Lebensgefährte seine Tochter geliebt habe, aber, als Folge seiner Schizophrenie, seine Handlungen in der Tatnacht nicht habe steuern können. Es wäre damit zu rechnen, dass weitere ähnliche Taten zu erwarten sind. Aus diesem Grund müsse der Lebensgefährte therapiert werden und dürfe vorher nicht aus der psychiatrischen Einrichtung entlassen werden.