Alexandra-Sophia

Dies ist die Geschichte der 6-jährigen Alexandra-Sophia aus Filderstadt bei Stuttgart. Sie wurde am 5. Oktober 2000 entführt, sexuell missbraucht und anschließend mit einem Kissen erstickt. Um sich ihrer zu entledigen, wurde Alexandra-Sophia in einem fremden Grab verscharrt.

Alexandra-Sophia war mit ihren sechs Jahren Vorschülerin im Kindergarten und durfte erst seit kurzem die 800 Meter in ihre Kindertagesstätte alleine laufen. Auf dieser Strecke fiel sie am Morgen des 5. Oktober 2000 ihrem Peiniger in die Hände. Mit seiner blonden Perücke auf dem Kopf hatte er sich das Mädchen geschnappt. Sie schrie, als er sie in eine Decke wickelte und hielt ihr deshalb den Mund zu. Er schleppte Alexandra-Sophia in sein Auto, mit der Absicht, sie Zuhause zu missbrauchen.

In seiner Wohnung ging er mit ihr duschen und wälzte sich mit ihr nackt auf dem Bett. Als wäre dies völlig normal, schilderte der Täter weiterhin, dass er mit ihr auch gespielt und Fernsehen geschaut habe. Der damals 36-jährige Mann misshandelte Alexandra-Sophia schwer sexuell.

In der Nacht erfuhr er, dass mittlerweile nach dem Mädchen gefahndet wurde. In der Gerichtsverhandlung äußerte er hierzu:

„Ich sah keinen Ausweg. Ich musste sie töten“.
Quelle: RP online, 20.11.2001

Alexandra-Sophia hatte keine Chance, dieses Martyrium zu überleben. Am nächsten Morgen versuchte er die 6-Jährige mit Schlaftabletten zu töten. Er vermischte diese pulverisiert mit Spaghetti. Als die geplante Wirkung jedoch nicht einsetzte, erstickte er das Mädchen mit einem Kissen, welchem er zuvor eine Plastiktüte um den Kopf wickelte.

Eine Woche lang lebte er mit Alexandra-Sophias Leiche in seiner Wohnung und auf dem Balkon, bis er sie schließlich in einem fremden Grab auf dem Friedhof in Leinfelden verscharrte. Angeblich habe er die Stelle, an der er das Mädchen vergrub, in den Monaten bis zu seiner Festnahme wöchentlich besucht.

Drei Monate dauerte es, bis die Polizei durch Zufall auf Alexandras Mörder aufmerksam wurde. Aufgrund von exhibitionistischen Handlungen in einem Schwimmbad wurde er verhört und gestand währenddessen den Mord an Alexandra-Sophia. In dieser Zeit wurde das Mädchen bereits international gesucht. Es gab zwei Aufrufe in der Fernsehsendung XY Aktenzeichen ungelöst. Nach 101 Tagen wurden die schlimmsten Befürchtungen zur Realität.

Über die Beerdigung liegen uns leider keine Informationen vor.

Gerichtsurteil
Alexandras Peiniger war ein Spanner mit pädophilen Zügen. Er beobachtete schon in seiner Jugend kleine Mädchen beim Umziehen, um sich davon sexuell erregen zu lassen. Mit einer blonden Perücke verkleidet sei er auch schon jahrelang in den Nachbargemeinden von Filderstadt unterwegs gewesen und habe Kinder durch die Fenster beobachtet, wie sie gebadet und/oder umgezogen wurden. Der Täter war sich seiner pädophilen Neigung bewusst und hatte, so sprach der urteilende Richter, Alexandra-Sophia gezielt als Opfer ausgewählt. Er glaubte nicht an den angeblich zufälligen Zusammenstoß. Der Täter legte während der Gerichtsverhandlung ein umfangreiches Geständnis ab und beschrieb völlig emotionslos das Verbrechen an dem Mädchen.

Der Prozess begann im November 2001 vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von pornografischen Schriften. Zusätzlich beantragte die Staatsanwältin Sicherheitsverwahrung für den Täter, da er das Mädchen tötete, um seine Straftat zu verdecken. Die Eltern von Alexandra-sophia traten als Nebenkläger vor Gericht auf und forderten ebenso wie die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Alexandra-Sophias Mörder versuchte sich in der Gerichtsverhandlung als gespaltene Persönlichkeit darzustellen. Jedoch wurde er im Dezember 2001 als voll schuldfähig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Er kann somit nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Eine Sicherheitsverwahrung kam allerdings aufgrund der lebenslangen Strafe nicht in Betracht.

In der Urteilsbegründung wurde die erschreckende Gefühlskälte betont, mit der er seine Tat plante und in die Tat umsetzte. Die Konsequenzen nahm er in Kauf. Da er keine Zeugen wollte, stand Alexandra-Sophias Tod von vornherein fest. Zudem sei es grausig und abartig, in welcher Form der Täter seine sexuellen Bedürfnisse befriedigte. Mit dem Vergraben von Alexandra-Sophias Leichnam in einem unbekannten Grab, waren

„die Grenzen des Ertragbaren überschritten“.
Quelle: Der Tagesspiegel, 06.12.2001

Gedenkstätte und Verein
Alexandras Eltern sind im Laufe der weiteren Monate immer weiter an die Öffentlichkeit gegangen. Im Oktober 2001 ließen sie für ihre Tochter ein Mahnmal in Filderstadt-Bonlanden errichten. Ebenso gründeten sie den Verein „Alexandra-Sophia-Stiftung e.V.“ zur Prävention von Sexualstraftaten.