Alexander

 „In dubio pro reo” – Ein Kind wurde getötet und niemand muss hierfür die rechtlichen Konsequenzen tragen.

Das ist Alexanders Geschichte. Alexander wurde im Alter von fünf Wochen so stark geschüttelt, dass er drei Monate später, am 09.02.2010 an den Folgen verstarb.

Alexanders Eltern lebten in einer Wohnung im nordrhein-westfälischen Castrop-Rauxel. Alexanders Mutter befand sich gerade in der Ausbildung, als sie bemerkte, dass sie schwanger war. Für die Eltern kam die Schwangerschaft unpassend und es wurde über eine Abtreibung nachgedacht.

Schließlich kam der kleine Alexander doch zur Welt, nur um sie kurze Zeit später wieder zu verlassen.
Es war am Abend des 10. November 2009, Alexander war gerade einmal fünf Wochen alt. Er wurde aus seinem Bett geholt und massiv geschüttelt, sein Kopf schlug so stark hin und her, dass er dabei auf einen harten Gegenstand auftraf.

Kurz nach Mitternacht informierten die Eltern den Notarzt. Alexander, der vom eintreffenden Notarzt nur noch leblos aufgefunden werden konnte, wurde in die Dattelner Kinderklinik eingeliefert. Alexander hatte tellergroße Hämatome am Rücken und auch die Rückenvenen waren abgerissen. Zudem hatte er schwerwiegende Hirnblutungen. Die Ärzte kämpften drei Monate lang um das Leben des kleinen Mannes, doch die Verletzungen waren so schwer, dass sein Gehirn immer mehr schrumpfte und schließlich abstarb. Alexander wurde vier Monate alt, dann hörte sein Herz auf zu schlagen. Der kleine Junge konnte nicht mehr gerettet werden.

Gerichtsurteil:
Am 02. Februar 2011 wurden die Eltern von Alexander freigesprochen. Es konnte nicht zweifelsfrei und mit der erforderlichen Sicherheit geklärt werden, wer von beiden die Nerven verloren hatte.

Der Plan von Alexanders Eltern lautete: Der eine schützt den anderen.

Sein Vater verstrickte sich in widersprüchliche Aussagen. Zwar gab er im Prozess zu, dass er seinen Sohn geschüttelt hatte, jedoch nur, weil er ihn bereits schwer atmend in seinem Kinderbettchen vorgefunden hatte und in Panik geriet.

Alexanders Mutter hingegen sagte aus, sie hätte zur Tatzeit Wäsche im Keller aufgehangen, was das Gericht allerdings als unglaubwürdig einstufte. Vielmehr vermutete man, dass sie Alexander geschüttelt habe und danach in den Keller geflüchtet sei. Denn sie war es auch, die für eine Abtreibung gewesen war.

Der Vorsitzende Richter weiß, dass es eine unpopuläre Entscheidung ist, die er verkünden muss. Und er weist gleich am Anfang seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass dies „kein Freispruch aus erwiesener Unschuld ist“. Denn einer, ob es nun die 21-Jährige ist oder ihr 24-jähriger Ehemann, trägt die schwerste Schuld, die ein Mensch auf sich nehmen kann: das eigene Kind getötet zu haben. Und der andere deckt diese Schuld, schützt den Partner vor der Strafe. Nach den Prinzipien unseres Rechtsstaates – im Zweifel für den Angeklagten – bleibe dem Gericht keine andere Wahl, wie der Vorsitzende Richter betonte, als das Ehepaar freizusprechen. Was auch die Staatsanwaltschaft zuvor beantragt hatte. Quelle: waz.m.derwesten.de, 02.02.2011

Zum Urteil äußerte sich der Richter wie folgt:

„Die Öffentlichkeit muss ertragen, dass – wenn man nicht weiß, wer der Täter ist – beide Angeklagte zwingend freizusprechen sind.“ Quelle: express.de, 02.02.2011