Alessio

Dies ist die Geschichte des kleinen Alessio aus Lenzkirch, der nach etlichen Misshandlungen von seinem Stiefvater durch Faustschläge getötet wurde. Alessio wurde am 17. August 2011 geboren und starb im Alter von drei Jahren und fünf Monaten am 16. Januar 2015.

Alessios Mutter war 21 Jahre alt, als sie ihren zukünftigen Lebensgefährten, einen Landwirt, kennenlernte. Seit Alessios Geburt im Jahr 2011 wurde seine Mutter durch eine sozialpädagogische Familienhilfe im Auftrag des Jugendamtes unterstützt.

Im April 2013 zog sie mit ihrem kleinen Sohn Alessio auf den Bauernhof des Landwirts. Im August 2013 kündigte sich Alessios Halbschwester an – Alessios Mutter erwartete ein Kind von ihrem neuen Lebensgefährten.

Das werdende Elternpaar freute sich auf das Baby und blickte erwartend in die Zukunft einer intakten – bald vierköpfigen – Familie. Doch es lagen Schatten auf der Vergangenheit von Alessios Mutter und auch auf der ihres Partners.

Beide wurden in ihrer Kindheit Opfer massiver Gewalt, sie wurden misshandelt und gepeinigt. Beide setzten nun ihre Hoffnungen in die Zukunft der gemeinsamen Partnerschaft, doch diese wurden getrübt durch den Alltag auf dem Bauernhof.

Die Selbstständigkeit des Landwirts war hartes Brot und die zusätzliche Arbeit in einem Sägewerk, die er bestreiten musste, um finanziell über die Runden zu kommen, kam hinzu. Zudem war er hoch verschuldet.

Alessios Mutter litt unter der erneuten Schwangerschaft, war psychisch instabil und verfügte über keine Krankenversicherung. Sie hatte ebenso keinen Führerschein.

Die Situation des Paares verkomplizierte sich auf unterschiedlichen Ebenen. Dies bekam auch Alessio zu spüren. Er stand als schwächstes Glied in der Reihe der Familie und litt unter der Wut und der Unzufriedenheit des Landwirts. Dieser wandte sich mit seiner Wut auch gegen die Tiere des Hofes, trat und schlug sie, wenn sich seine Wut allzu sehr aufgestaut hatte.

An Alessios Körper wurden im Laufe der Zeit immer häufiger Hämatome und Verletzungen sichtbar.

Im Juli 2013, Alessio war nun zwei Jahre alt, wurde er im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Uniklinik Freiburg stationär behandelt. Rechtsmediziner und Ärzte hatten den Verdacht, dass Alessio körperlichen Misshandlungen ausgesetzt war und kontaktierten das Jugendamt.

Die Behörde leitete ein Kinderschutzverfahren ein und beauftragte eine Dorfhelferin, die mit acht Tagestunden die Familie unterstützen sollte. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Familie auch bereits durch eine Familienhelferin mit fünf Wochenstunden besucht.

Ein Jahr später, im Juli 2014, erfolgte eine erneute stationäre Aufnahme von Alessio. Wieder wurde er in die Uniklinik Freiburg eingeliefert, wieder wies er schwerste Verletzungen auf.

Es wurden Blutungen im Gehirn, Blutergüsse am Kinn, an Armen, Beinen, Gesäß und Oberkörper sowie Hämatome in Form von Fingern an den Schultern und ein Bluterguss am Hodensack diagnostiziert. Die Universitätsklinik Freiburg erstattete am 31. Juli 2014 Strafanzeige gegen unbekannt, denn es schien, als ob Alessio über längere Zeit Misshandlungen ausgesetzt gewesen war.

Alessios Stiefvater rückte in den Fokus der Ermittlungen. Das Jugendamt leitete ein erneutes Kinderschutzverfahren ein. Man einigte sich zusätzlich darauf, dass Alessio, seine kleine Halbschwester und seine Mutter räumlich getrennt vom Stiefvater leben sollten.

Aus Mangel an Beweisen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Oktober 2014 ein. Es wäre bekannt, dass Alessio hin und wieder von seinem Stiefvater geschlagen werde, doch überführt werden konnte er nicht.

Alessios Mutter gab an, dass sie ihren Partner als liebevollen Vater erlebt habe, zwei weitere Zeuginnen entlasteten den Stiefvater ebenfalls. Ihren Angaben nach wäre der Erziehungsstil nicht optimal, doch Gewalt hätten sie zu keiner Zeit bemerkt. Die Staatsanwaltschaft wies das Jugendamt jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass Alessio schutzbedürftig sei und eine Rückkehr in die Familie nicht zu verantworten wäre. Es bestünde dringend Handlungsbedarf seitens des Jugendamtes.

Bereits Mitte Oktober 2014 wurde der Rückkehr Alessios in die Familie durch das Jugendamt zugestimmt. Unter verschieden Auflagen durfte die Familie nun wieder gemeinsam auf dem Hof leben. Alessios Eltern erklärten sich dazu bereit, dass alle vierzehn Tage eine kinderärztliche Untersuchung erfolgen sollte. Es sollten ebenfalls eine Familientherapie und eine Mutter-Kind-Kur anknüpfen.

Hinter den Kulissen traten die Ärzte unaufhörlich mit ihren Warnungen an das Jugendamt heran und telefonierten den Sachbearbeitern nach, um ihren Befürchtungen Ausdruck zu verleihen. Es gibt Informationen, aus denen hervorgeht, dass sich im September 2014 ein Mitarbeiter des Jugendamtes über die Einmischung der Ärzte beschwerte. Das Landratsamt bestritt dies jedoch.

Alessios Mutter trat Ende Oktober 2014 gemeinsam mit ihren beiden Kindern die vereinbarte Mutter-Kind-Kur an. Anfang Dezember 2014 war die Kur beendet und Alessios Mutter wollte nun die vereinbarten Auflagen innerhalb der Familie fortführen, und kehrte mit ihren Kindern wieder auf den Hof und zu ihrem Lebensgefährten zurück.

Mitte Dezember wurde Alessios Mutter stationär aufgenommen, ihr Lebensgefährte blieb mit Alessio und seiner zehn Monate alten kleinen Halbschwester allein auf dem Hof. Das Jugendamt war darüber informiert und setzte eine Dorfhelferin ein, die mit fünfundzwanzig Stunden pro Woche Unterstützung innerhalb der Familie leistete.

Die Kontrollen durch einen Kinderarzt liefen. Alessio wurde am 29. Dezember 2014 vorgestellt. Es sollte seine letzte Kontrolle sein.

Kurze Zeit später, am 14. Januar 2015, begann die Familientherapie, an der Alessios Stiefvater wie vereinbart teilnahm. Alessios Mutter befand sich zu diesem Zeitpunkt noch in stationärer Aufnahme. Das Jugendamt stufte ihre Abwesenheit als Entlastung für den Stiefvater ein.

Zwei Tage später, am 16. Januar 2015, erschien der Stiefvater mit dem fast leblosen Alessio in einer Kinderarztpraxis in Titisee-Neustadt. Dies war Alessios Todestag – er verstarb eine Stunde später in den Räumlichkeiten der Praxis. Jede Hilfe kam zu spät.

Erneut wurde ermittelt und Alessios Stiefvater stand nun unter dringendem Tatverdacht der Kindstötung. Er musste eine Untersuchungshaft antreten. Im darauffolgenden Prozess sollte geklärt werden, warum Alessio durch seinen Stiefvater im lebensbedrohlichen Zustand in die Kinderarztpraxis gebracht wurde und dort seinen Verletzungen erlag.

Die 16-köpfige Ermittlungsgruppe „Schwarzwald“ sammelte die Aussagen der Zeugen, Unterlagen und sicherte Spuren. Insgesamt wurden 75 Vernehmungen geführt und ein umfassendes Bild der Familie erstellt, dass aus den Aussagen von Nachbarn, Freunden, Ärzten und Betreuern resultierte. Eine der eingesetzten Dorfhelferinnen war die Cousine des Angeklagten. Gegen Alessios Mutter wurde ein Anfangsverdacht erhoben, denn sie schien ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Alessios Stiefvater wurde dadurch nicht entlastet. Er äußerte sich nach dem Termin beim Haftrichter nicht mehr.

Beisetzung:
Alessio fand seine letzte Ruhe auf dem Hauptfriedhof in Freiburg. Sein Grab ziert ein weißer Stein mit einem goldenen Mond und sechs goldenen Sternen. Auf dem Grabstein ist ebenso ein Bild von Alessio eingefügt worden, auf dem er eine Weihnachtsmütze trägt und bis über beide Ohren strahlt.

Folgende Worte sind auf dem weißen Grabstein eingraviert und begleiten Alessio in die Ewigkeit.
Du sollst mein Freund sein, wenn Du Lust hast, mit mir zu lachen.
Den Zauber des Lachens durfte ich nicht erleben.

Gerichtsurteil:
Zum Prozessauftakt im September 2015 vor dem Landgericht Freiburg räumte der 33-jährige Stiefvater ein, dass er Alessio zwei bis drei Faustschläge in den Bauch zugefügt habe.

Andere Übergriffe hätte es jedoch nie gegeben. Seiner Aussage nach hätte Alessio oft blaue Flecken gehabt, denn der Junge war ein Tölpel, so der Angeklagte. Den tödlichen Übergriff könne er sich bis heute nicht erklären. Alessios Halbschwester hätte er nie geschlagen.

Er beschrieb, wie beschwerlich die gemeinsame Lebenssituation auf dem Bauernhof mit Verschuldung, seiner psychisch kranken Partnerin und seiner eigenen Vergangenheit gewesen war.

Am 16. Januar 2015, dem Todestag von Alessio, wollte er seine Lebensgefährtin von ihrem mehrwöchigen Klinikaufenthalt zurückholen, doch sie kündigte am Morgen telefonisch an, dass sie an diesem Tag nicht – wie erwartet – nach Hause kommen würde.

Er war alleine mit den beiden Kindern, musste die 140 Tiere des Hofes selbst versorgen. Er hätte Alessio nackt auf dem Fußboden im Wohnzimmer gefunden. Alessio hatte zuvor eingenässt und wollte seine Kleidung selbst wechseln. Dabei wäre Alessio eine Treppe hinunter gefallen und lag weinend am Boden. Der angeklagte Stiefvater hätte, seiner Aussage nach, panisch auf diese Situation reagiert und aus Frust und Angst vor dem Jugendamt dem kleinen Alessio die Faustschläge zugesetzt. Anschließend rief er mehrfach Verwandte an, um sich einen Rat einzuholen, denn er wusste nicht, was er nun tun sollte. Deutlich zeitverzögert brachte er den schwerverletzten Alessio dann in die Kinderarztpraxis, in der Alessio endgültig sein Leben verlor.

Alessios Mutter sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus und trat als Nebenklägerin auf. In ihrer Kindheit war Misshandlung und sexuelle Gewalt durch ihren Vater an der Tagesordnung. Dieser musste sich aufgrund dessen einer mehrjährigen Freiheitsstrafe unterziehen. Sie selbst litt an einer schweren Persönlichkeitsstörung und unter der Vergangenheit ihrer Kindheit.

Keiner der geladenen Zeugen hatte innerhalb der Familie beobachtet, dass Alessios Mutter oder sein Stiefvater ihm gegenüber gewalttätig waren. Einige gaben an, dass Alessio sich vor seinem Stiefvater ängstigte und andere wieder waren überzeugt, dass Alessio seinen Stiefvater mochte, seine Nähe suchte und ihn bewunderte.

Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Die Verteidigung forderte eine vierjährige Freiheitsstrafe. Die Anklage lautete vorerst auf Totschlag, doch der Vorwurf wurde in gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge abgemildert.

Die Staatsanwaltschaft schenkte dem angeklagten Landwirt Glauben und stimmte zu, dass er Alessio die Verletzungen im Affekt zugefügt habe, denn er sei überfordert und hilflos gewesen. Zudem wäre er sich der Gefahr seiner Faustschläge nicht bewusst gewesen.

Es wurde durch die Staatsanwaltschaft als strafverschärfend bewertet, dass es sich um massive Schläge gehandelt haben musste, denen der schutzlose Alessio – der zuvor eine Treppe hinabgestürzt war und sich dadurch einen Bruch des Hüftknochens zugezogen hatte – ausgesetzt war.

Strafmildert wurde bewertet, dass der Angeklagte glaubwürdige Reue zeigte, ein Geständnis abgelegt hatte und am Tattag völlig überfordert und situationsbedingt in schlechter seelischer Verfassung gewesen wäre. Ein Gutachter sprach von einer Anpassungsstörung.

Misshandlungen aus den Vorjahren konnten dem Angeklagten während des Prozesses kaum nachgewiesen werden. Es blieb bei zwei Ohrfeigen und einen Schlag auf den Mund des kleinen Alessio, die aufgrund von Zeugenaussagen der Mutter als bewiesen gewertet wurden. Allerdings käme die Mutter selbst auch als Täterin infrage. Für alle weiteren Verletzungen, die sich in den Jahren gesammelt hatten und die verschiedenen Ärzten aufgefallen waren und dokumentiert wurden, gab es keine Augenzeugen. Aus dem Schlag auf den Mund resultierten Zahnfrakturen und Zahnlockerungen. Der Angeklagte selbst sprach von kleinen Klapsen auf den Po, die es hin und wieder gegeben habe. Das Martyrium, dem Alessio in seinem kurzen Leben ausgesetzt gewesen war, konnte nicht bewiesen werden.

Alessios Stiefvater wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen zu sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die zwei Monate bezogen sich auf die Ohrfeige und den heftigen Schlag auf den Mund und wurden zu dem Hauptanklagepunkt Körperverletzung mit Todesfolge hinzugerechnet.

Sollte es tatsächlich einen Treppensturz gegeben haben, dann wäre dieser nicht todesursächlich gewesen. Auszuschließen wäre er jedoch nicht, denn Alessios kleiner Körper wies unzählige Hämatome und einen gebrochenen Hüftknochen auf. Durch die Faustschläge, die Alessio durch seinen Stiefvater erhalten hatte, rissen innere Organe und es verteilten sich größere Mengen Blut in der Bauchhöhle. Alessio starb an massiven inneren Verletzungen, die ärztlich nicht mehr beherrschbar waren.

Mit der Verurteilung des Stiefvaters war der Fall von Alessio nicht abgeschlossen.

Stimmen in der Bevölkerung erhoben sich bereits lange im Vorfeld des Prozesses und viele Menschen fragten sich, ob Alessios Tod vermeidbar gewesen wäre, da es deutliche Signale gegeben hatte.

Es gingen sieben Strafanzeigen von Bürgern der Region gegen Mitarbeiter des Jugendamts oder gegen die Landrätin ein. Einige anonym, andere nicht. Die Rolle des Jugendamtes und der Landrätin geriet seit dem Tod von Alessio mehr und mehr in die Kritik.

Bereits am 19. Januar 2015, drei Tage nachdem Alessio verstorben war, rechtfertigte sich die Landrätin mit den Worten:

„Man kann Eltern das Kind nicht einfach wegnehmen.“

Wieder erhob die Uniklinik ihr Wort und verdeutlichte in einer Pressekonferenz am 21. Januar 2015, dass sie vor der akuten Gefährdung gewarnt habe.

Die Sozialdezernetin geriet in Erklärungsnot und bejahte, dass die Ohrfeigen, die Alessio von seinem Stiefvater erhalten hatte, bekannt waren. Doch man könnte nicht alle Familien, in denen geohrfeigt wurde, der Kindeswohlgefährdung bezichtigen.

Das Landratsamt und seine Jugendbehörde gerieten immer weiter unter Druck, so dass das Stuttgarter Sozialministerium das Freiburger Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht einschaltete. Nun sollte der ganze Kreistag Akteneinsicht bekommen, die Fraktionen sprachen der Behörde und der Landrätin ihr Vertrauen aus.

Anfang Februar 2015 gingen die Kreisräte Alessios Akten durch und einigten sich fraktionsübergreifend darauf, dass es am Handeln des Jugendamtes rechtlich gesehen nichts auszusetzen gab. Es handelte sich so wörtlich um einen tragischen Unfall.

Das Regierungspräsidium verfasste einen Prüfbericht und stellte fest, dass formal gesehen der Umgang mit den Warnmeldungen der Ärzte korrekt gewesen wäre und den Empfehlungen entsprochen habe.
Anfang März 2015 wurde bekannt, dass dem Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald doch Fehler unterlaufen waren, denn trotz von den Ärzten eingegangen Hinweisen wurde der Fall nicht als komplex eingestuft. Es hätte nur ein Sachbearbeiter Kontakt zu Alessios Familie gehabt und dies würde den Schilderungen der Sozialdezernetin widersprechen. Zudem wären Unterlagen und Einschätzungen der Uniklinik Freiburg nicht weitergeleitet worden.

Eine sechsköpfige Expertengruppe wurde eingesetzt, um die Strukturen des Kinderschutzes zu beleuchten und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Zudem wurde ein Fachgutachter einberufen. Er attestierte dem Jugendamt Versäumnisse und benannte Fehler seitens der Behörde. Sie hätte die Gefährdung falsch eingeschätzt und wäre zu wenig präsent gewesen, so der Sachverständige (ein Experte vom Deutschen Jugendinstitut). Er wertete die Entscheidungen des Jugendamtes als nicht nachvollziehbar. Hinweise wären nicht ausreichend ernst genommen worden, man hätte nicht auf alle Hilfen zurückgegriffen und das behördeninterne Qualitätsmanagement hätte ebenfalls nicht gegriffen.

In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen einen Sacharbeiter verurteilte das Amtsgericht Titisee-Neustadt diesen zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Tagessätze entsprachen insgesamt drei Nettogehältern. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Mann als zuständiger Sachbearbeiter des Jugendamtes im Januar 2015 nicht ausreichend vor Ort in Lenzkirch nach Alessios Lebensumständen gesehen hätte. Sein Anwalt legte der Form halber Widerspruch ein. Dieser wurde aber wieder zurückgenommen. Der betreffende Sachbearbeiter hatte seine Aussage im Strafprozess des Stiefvaters verweigert.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft stellte im Juli 2016 die Ermittlungen gegen die Leitung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald ein. Die Landrätin, die Sozialdezernentin sowie weitere Führungskräfte der Sozialbehörde im Kreis wären für den Tod des Jungen nicht strafrechtlich verantwortlich zu machen.

Alessios Halbschwester lebt seit der Festnahme des angeklagten Stiefvaters und dem Tod ihres Halbbruders in einer Pflegefamilie.

Das Ermittlungsverfahren gegen Alessios Mutter wurde eingestellt.

Alessio – UNVERGESSEN ! Wir mahnen in DEINEM Namen.