Abir

Das ist die Geschichte von Abir aus Köln (Buchforst). Sie wurde nur einen Monat alt und starb am 16. Juni 2015 an den Folgen eines schweren Schütteltraumas, welches ihr vom Vater zugefügt worden war.

Es war der 12. Juni 2015, als die vierköpfige Familie von einem gemeinsamen Spaziergang in die Zweizimmerwohnung eines Achtparteienhauses zurückkehrte. Die Mutter, Lehramtsstudentin und bekennende Muslima, ging direkt in die Küche, um eine Flasche Milch für die kleine Abir vorzubereiten.

Der 32-jährige Vater, Pädagogik- und Sozialarbeitstudent, hielt sich währenddessen mit Abir und ihrer 3-jährigen Schwester im Wohnzimmer auf. Als Abir anfing zu schreien, weil sie Hunger hatte, war ihr Vater so genervt, dass er sie packte und heftig schüttelte, bis das Baby ruhig war.

Er legte die Kleine dann im Kinderzimmer ins Bettchen und ging zurück ins Wohnzimmer.

Als die Mutter kurz darauf die Flasche fertig hatte, betrat sie das Kinderzimmer und fand ihre Tochter ohne Bewusstsein in ihrem Bett. Abirs Haut war bläulich gefärbt.

Sie alarmierte sofort den Rettungsdienst und der Vater begann mit Reanimationsversuchen bis zu dessen Eintreffen. Dem Notarzt gelang es Abir wiederzubeleben.

In der Kinderklinik stellte sich jedoch heraus, dass Abir infolge des schweren Schütteltraumas bereits hirntot war. Sie lag im Koma und wurde nur durch Maschinen am Leben erhalten, die vier Tage später abgestellt wurden. Ihr Leben konnte nicht gerettet werden und man ließ sie zu den Engeln reisen.

Bei einer Obduktion bestätigte sich der Verdacht, dass Abir eine massive Hirnschädigung erlitt.

Gerichtsurteil:
Nach Abirs Tod wurde zunächst kein Haftbefehl erlassen, da nicht nachgewiesen werden konnte, wer von den Eltern das Baby geschüttelt hatte. Beide schwiegen zum Tathergang.

Der Vater flüchtete daraufhin in sein Heimatland Marokko. Er wurde jedoch telefonisch überwacht und durch weitere Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass er für den Tod der kleinen Abir verantwortlich war. Weiterhin sagten Zeugen aus, er habe bereits seine ältere Tochter im Alter von wenigen Monaten geschüttelt. Sie hatte jedoch großes Glück und trug keine gesundheitlichen Schäden davon. Sie war lediglich wegen Gleichgewichtsstörungen in Therapie. Dem Jugendamt war die Familie nicht bekannt, da der Vorfall bei Abirs Schwester von niemandem gemeldet wurde. Erst nach Abirs Tod wurde das 3-jährige Mädchen zum Schutz in einer Pflegefamilie untergebracht. Das Familiengericht müsse entscheiden, ob sie zu ihrer Mutter zurückkehren darf.

Das Kölner Amtsgericht erließ schließlich Mitte Juli 2015 einen Haftbefehl gegen den Kindsvater wegen Totschlags. Als er davon erfuhr, reiste er zurück nach Deutschland und stellte sich der Justiz. Er kam sofort in Untersuchungshaft. Gegen die Mutter wurde wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Vor Gericht trat die Mutter von Abir als Nebenklägerin auf. Während den Ermittlungen gab sie zu Protokoll, dass ihr Ehemann ihr gegenüber „unter Tränen“ gestanden habe, dass er Abir aufgrund des nervigen Geschreis geschüttelt habe. Vor Gericht schwieg sie jedoch und machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. So durfte ihre damalige Aussage, die den Ehemann schwer belastete, nicht verwendet werden. Beide Elternteile schwiegen während dem Prozess zum Tathergang.

Vor Gericht hörte sich der Vater die Anklage und Zeugenaussagen emotionslos an. Die Mutter hingegen weinte im Zeugenstand und würdigte ihren Ehemann keines Blickes.

Für den Tod von Abir wurde der Vater wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt. Vom Vorwurf des Totschlags sah man ab, da der Angeklagte nicht vor hatte, seine Tochter zu töten und nicht wusste, dass das Schütteln lebensgefährlich sein kann.

Abirs Mutter reichte noch während dem Prozess die Scheidung ein und kämpfte darum, dass sie ihre erstgeborene Tochter bald wieder zu sich holen könne.