3 Mädchen – 1986, 1988 & 2004

Dies ist die Geschichte von drei Mädchen aus Wenden im Sauerland. Sie wurden unmittelbar nach ihrer Geburt in den Jahren 1986, 1988 und 2004 von ihrer Mutter getötet. Erst im Mai 2007 entdeckte ihr Bruder zufällig die Leichen in der Tiefkühltruhe.

Die Mutter heiratete im Jahr 1983 und zog ein Jahr später mit ihrem Ehemann in ein Einfamilienhaus in Wenden. Er war drei Jahre älter und verdiente sein Geld als Elektriker.

Da sich die Mutter schon immer eine große Familie wünschte, folgte auch schon bald das erste Kind. Doch der Vater erfuhr erst in der 26. Schwangerschaftswoche, dass sie bald zu dritt waren. Erst zu diesem Zeitpunkt begab sie sich in ärztliche Obhut zur Schwangerschaftsvorsorge. Sie hatte panische Angst vor vaginalen Untersuchungen und vermied deshalb Arztbesuche. 1984 erblickte ihre Tochter das Licht der Welt und nur ein Jahr später kam ein Junge als zweites Kind auf die Welt. Beide Kinder gebar sie im Krankenhaus.

1986 kam es zu einer ungewollten Schwangerschaft. Da sie korpulent war, bemerkten weder Nachbarn noch die eigene Familie etwas von ihrer Schwangerschaft. Als nachts die Wehen einsetzten, zog sich die Mutter heimlich ins Badezimmer zurück und brachte in der laufenden Dusche ein Mädchen zur Welt. Das Neugeborene erstickte am Duschwasser. Das tote Baby legte sie unbemerkt in die Tiefkühltruhe.

Nach dieser Tat wandte sich die Mutter dem Alkohol zu, um nachts schlafen zu können. Jeden Abend trank sie mindestens zwei Flaschen Bier.

In der Silvesternacht 1988 gebar sie erneut heimlich ein Mädchen im Badezimmer. Nach der Geburt in der Dusche erstickte die Mutter das Baby als sie es lange Zeit an sich presste. Die Mutter war auf den wegen des Fruchtwassers nassen Fliesen ausgerutscht und gestürzt. Auch diesen Leichnam legte sie in die Tiefkühltruhe. Der Alkoholkonsum nahm ab diesem Zeitpunkt zu.

Als die Mutter von ihrer fünften Schwangerschaft erfuhr, trank sie keinen Alkohol mehr und brachte 1990 einen Sohn zur Welt.

Nach der Schwangerschaft begann sie jedoch wieder Alkohol zu konsumieren. Sogar mehr als zuvor. Sie vernachlässigte zwar den Haushalt, doch um die Kinder kümmerte sie sich intensiv.

2004 wurde sie erneut unbemerkt schwanger. Sie war betrunken als die Wehen einsetzten. Ihrer Familie erzählte sie von Bauchschmerzen und ging nach oben. Der Vater saß nach dem Abendessen mit den Kindern vor dem Fernseher als sich die Mutter mit einer Tasse Jägermeister in die volle Badewanne setzte und darin ein Mädchen zur Welt brachte. Das Neugeborene hatte 0,5 Promille im Blut und litt an einer Anpassungsstörung. Außerdem wurde später bei der Obduktion festgestellt, dass es Fruchtwasser eingeatmet hatte und daran erstickte. Das kleine Mädchen hätte gerettet werden können, wenn es im Krankenhaus geboren oder zumindest schnell ärztlich versorgt worden wäre.

Das tote Baby versteckte sie in einem Wäschekorb und hielt es immer wieder in den Armen. Erst als sich die Kinder über einen Gestank im Haus beschwerten, versteckte sie auch dieses Mädchen in der Tiefkühltruhe.

Im Mai 2007 machten die Eltern einen Wochendausflug zu zweit in den Schwarzwald. Die beiden Söhne im Alter von 18 und 23 Jahren blieben Zuhause. Die 24-jährige Tochter studierte und wohnte nicht mehr im elterlichen Haus. Sie war jedoch an jenem Wochenende zu Besuch. Zusammen mit ihrem jüngeren Bruder wollte sie am Samstagnachmittag eine Pizza aus der Tiefkühltruhe holen. Als sie hierbei feststellten, dass die Haltbarkeit bei vielen Produkten teilweise seit Jahren abgelaufen war, räumten sie die Truhe auf und entsorgten die verdorbenen Lebensmittel. Ganz unten in der Tiefkühltruhe stießen sie auf drei Pakete, deren Inhalt nicht ersichtlich war. Der 18-Jährige öffnete eines davon und sah den Kopf und Arm eines Babys, welches in ein Handtuch eingewickelt war. Auch die anderen Babys wurden in Einkaufstüten und Frottee-Handtüchern gewickelt gefunden. Bei einem der Neugeborenen war zusätzlich eine Zeitungsseite mit dem Datum 30. Dezember 1988 eingewickelt.

Schockiert von ihrem Fund warteten sie auf die Rückkehr der Eltern und konfrontierten sie am Sonntag mit den drei toten Kindern in der Tiefkühltruhe. Die Familie stand unter Schock und hatte die Schwangerschaften nie bemerkt.

Noch am gleichen Tag ging die 44-jährige Mutter am Abend zur Polizei. In Begleitung ihres Mannes und der Tochter erstattete sie Selbstanzeige.

Die Familie war bei Polizei und Jugendamt nicht bekannt. Nachbarn beschrieben sie als hilfsbereite, normale Familie, die sich in die Gemeinschaft integriert hatte. Die Familie war nach dem Fund traumatisiert und wurde psychologisch betreut.

Über die Beerdigung liegen uns keine Informationen vor.

Gerichtsurteil:
Die Mutter wurde von der Polizei wegen des Verdachts der Kindstötung festgenommen. Während sie ein Teilgeständis ablegte, hatte sie immer wieder Weinkrämpfe und wurde nach ihrer Aussage in psychiatrische Behandlung in ein Justizkrankenhaus übergeben. Sie war zunächst nicht vernehmungsfähig.

Auf dem Grundstück und im Haus der Familie wurde mit Leichenspürhunden nach weiteren toten Kindern gesucht. Gefunden wurden keine.

Die Leichen der drei Neugeborenen wurden zur Obduktion in die Gerichtsmedizin gebracht. Der körperliche Zustand war wie kurz nach der Geburt. Sie waren noch mit der Nabelschnur verbunden. Erst bei der Obduktion wurde festgestellt, dass es sich um Mädchen handelte. Weiterhin seien alle nach der Entbindung lebensfähig gewesen und erstickt.

Dass es sich um drei Mädchen handelte, erfuhr die Mutter erst nach den Obduktionsergebnissen.

Gegen die Mutter wurde Haftbefehl wegen zweifachen Totschlags erlassen. Die dritte Tat lag mehr als 20 Jahre zurück und war kein Mord, sondern Totschlag, sodass diese verjährt war. Der Prozess begann ein halbes Jahr nach dem Fund der Leichen vor dem Landgericht Siegen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch oder höchstens eine Bewährungsstrafe, da die Mutter nicht voll schuldfähig sei.

Die Mutter erschien vor Gericht als augenscheinlich gebrochene Frau. Sie gab zu, alle Mädchen heimlich im Badezimmer entbunden und anschließend versteckt zu haben. An alle Einzelheiten konnte sie sich nicht mehr erinnern. Sie wisse auch nicht, ob die Kinder lebend oder tot zur Welt kamen. Getötet habe sie ihre Kinder jedoch nicht:

„Ich wollte die Kinder immer bei mir haben“
Quelle: Welt, 11.11.2008

Als sie gefragt wurde, ob eine Abtreibung in Frage gekommen wäre, antwortete sie:

„Nein, ich wollte das Kind. Ich hätte es nie wegmachen können“.
Quelle: Spiegel, 11.11.2008

Sie erklärte, bei zwei Geburten unter Beruhigungstabletten und Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Ihr Anwalt betonte zudem, dass sie aus Panik vor gynäkologischen Untersuchungen die Schwangerschaften verdrängt hatte. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden die Hintergründe hierzu versucht aufzuarbeiten. Es stellte sich heraus, dass sie als Kind sexuell missbraucht wurde.

Der Staatsanwalt vertrat den Standpunkt, sie habe über das Leben und den Tod ihrer Kinder entschieden. Das zweitgeborene Mädchen habe sie erstickt; das 2004 geborene Mädchen sei ertrunken.

Zur ersten Geburt äußerte sie sich nicht. Bei der Zweiten gab sie an, dass sie sich zunächst freute, als das Kind schrie. Die Mutter wollte es ihrem Mann zeigen. Doch plötzlich sei der Körper leblos gewesen.

Sie gab sich die Schuld am Tod des Kindes, weil sie nie zum Arzt gegangen war während der Schwangerschaft. Die toten Kinder verschwieg sie dann jedoch, weil sie Angst hatte vor einem Sorgerechtsentzug ihrer lebenden Kinder. Die Schuldgefühle ertrank sie mehr und mehr in Alkohol.

Beim dritten Kind gab sie an, während der Geburt in der Badewanne bewusstlos geworden zu sein. Als sie zu sich kam, habe sie Erbrochenes gesehen und ihr totes Kind.

Laut Sachverständigen war die Mutter voll schuldfähig.

Im September 2008 wurde die Mutter vom Landgericht Siegen des zweifachen Totschlags durch Unterlassen für schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Tochter sagte zu ihrer Mutter:

„Jetzt weiß ich, warum du immer so traurig warst und so viel getrunken hast“.
Quelle: Spiegel, 11.11.2008

Im Oktober 2008 wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, da keine Fluchtgefahr bestand. Gegen Auflagen durfte sie das Gefängnis verlassen, um sich in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses behandeln zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft befand die Haftstrafe als zu niedrig und legte gegen das Urteil Revision ein. Auch der Verteidiger stellte einen Revisionsantrag wegen einer zu hoch empfundenen Strafe. Dieser Antrag wurde allerdings als unbegründet verworfen. Der BGH prüfte den Fall und hob das Urteil teilweise auf, da eine höhere Schuld gesehen wurde. Denn bei der Tat von 1988 hätte es auch Totschlag durch aktives Tun sein können, wenn sie das Baby minutenlang an sich gepresst hatte. Der Tod des dritten Kindes galt bereits als Totschlag. Hier sollte lediglich das Strafmaß nachverhandelt werden.

Der Fall wurde vom BGH an das Landgericht Münster zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Am 10. August 2010 begann das Revisionsverfahren. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Mutter eine mehrmonatige Therapie wegen ihres Alkoholproblems erfolgreich beendet. In ihr Zuhause konnte sie jedoch aus psychischen Gründen nicht zurückkehren, sondern lebte allein in einer kleinen Wohnung. Ihr Leben finanzierte sie mit einem Aushilfsjob und der Unterstützung ihres Mannes. Sie strebte jedoch eine Festanstellung an.

Im Revisionsverfahren wurden zwei Brüder der Mutter angehört. Sie beschuldigte einen von ihnen, sie in der Kindheit sexuell missbraucht zu haben. Dieser behauptete, an den Vorwürfen sei nichts dran und stellte seine Schwester als Lügnerin dar. Einen Missbrauch habe es nie gegeben.

Die Mutter war jedoch seit dem Fund der Babyleichen in Behandlung bei einer Psychologin. Sie bewertete die Schilderungen als glaubhaft und beschrieb sie als Frau mit

„ängstlich vermeidender, dependenter und depressiver Persönlichkeitsstörung, posttraumatischem Belastungssyndrom und einer Alkoholabhängigkeit“
Quelle: Westfälische Nachrichten, 07.10.2010

Urteilsbegründung:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle drei Mädchen lebend zur Welt kamen und von der Mutter getötet wurden. Im verjährten Fall von 1986 habe die Mutter das Baby bewusst in der laufenden Dusche ertrinken lassen:

„So etwas kann nicht zufällig passieren“, sprach der Richter.
Quelle: Westfalenpost, 15.11.2010

Das 1988 geborene Mädchen sei erstickt worden von der Mutter durch heftiges Zusammenpressen des Brustkorbes oder Zuhalten von Nase und Mund. Der Richter erklärte:

„Das war aktives Tun und keinesfalls eine Tötung durch Unterlassen, wie es die Siegener Richter festgestellt haben“.
Quelle: Westfalenpost, 15.11.2010

2004 starb das dritte Mädchen. Zwar konnte festgestellt werden, dass sie am Fruchtwasser erstickte, doch es hätte überlebt, wenn die Mutter rechtzeitig Hilfe geholt hätte. In diesem Fall stellte das Gericht eine Tötung durch Unterlassen fest.

Das Gericht ging von zwei minderschweren Fällen aus.

„Es wird allerdings im Dunklen bleiben, warum die drei Kinder sterben mussten. Hier passt einfach kein Erklärungsmuster“.
Quelle: Westfalenpost, 15.11.2010

Am 14. November 2010 wurde die Mutter nach acht Verhandlungstagen im Revisionsverfahren erneut verurteilt. Der Tod des Mädchens von 1988 wurde mit zwei Jahren und sechs Monaten bewertet. Die Wiederholungstat 2004 hingegen mit drei Jahren und neun Monaten. Insgesamt bekam die Mutter eine Gesamtstrafe von fünf Jahren.